Mann als Opfer Häuslicher gewalt

Häusliche gewalt

Psychische Gewalt. Mann als Opfer Psychische Gewalt.

 

 

Einleitung

  • Einige Männer waren durchaus bereit mit mir über ihre Gewalterlebnisse zu reden. Zusätzlich berichteten Augenzeugen ihre Beobachtungen, ich war überrascht wie viele es waren.
  • Erst als die Männer mit einer Waffe bedroht wurden oder extreme Verletzungen drohten, bewerteten sie dies als Gewalt.
  • Frauen nehmen sich schon nach wenigen Ohrfeigen als Opfer häuslicher Gewalt wahr, während dessen die Männer z.B. nach Fausthieben ins Gesicht diesen Anspruch nicht erheben.
  • Bei etwa der Hälfte der mir bekannten Schilderungen wehrte sich der Partner gegen seine Frau.
  • Die Gegengewalt hatte bei keinem einzigen Mann auch nur im Entferntesten die gleiche Heftigkeit, wie jene, die sie durch ihre Partnerinnen erfahren haben.
  • Kein einziger führte den Erstschlag aus, wie oft die Partnerin auch immer zuschlug.
  • In den seltenen Fällen, wo die Polizei von männlichen Opfern um Hilfe gebeten wurde, kam diese nicht oder die Täter-Opferrolle wurde umgedreht.
  • Bei zirka einem Drittel der befragten männlichen Opfer beschuldigte die Partnerin den Mann häusliche Gewalt angewendet zu haben. Diese erstattete Anzeige und/oder leitete rechtliche Schritte ein.
  • Je massiver die Gewalt von Frauen an Männern ist, desto eher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die männlichen Opfer selber bezichtigt werden häusliche Gewalt ausgeübt zu haben.

 

  • Ca. 1 Drittel der männlichen Opfer werden von ihren Partnerinnen verleumdet.
  • Ca. 1 Drittel der männlichen Opfern treten in der Kriminalstatistik als Täter statt als Opfer in Erscheinung.
  • Diese Männer wurden in erheblichem Masse Opfer ihrer Partnerin.
  • Diese Männer weisen viel mehr „Opferanteile“ als „Täteranteile“ auf, im Gegensatz zu ihren Partnerinnen.
  • Sexualisierte Gewalt wie, zum Geschlechtsverkehr Nötigen, androhen der Genitalverstümmelung, verletzen der Geschlechtsteile, Vergewaltigung
  • Psychische Gewalt wie, Bevormunden, isolieren (Kontaktpflege verunmöglichen), Missachtung, Beschimpfung, Männerdiskriminierendes Verhalten, Nötigen (ein Verhalten mit der Androhung empfindlicher Übel erzwingen), Geld/Lohn beschlagnahmen, Stalking (nach der Trennung nachstellen, belästigen, verfolgen), anschwärzen beim Arbeitgeber, Erpressen, Verleumdung (soziale Gewalt), Drohen (Angriffe auf Leib und Leben in Aussicht stellen), Freiheitsberaubung (bewachen und einsperren), Selbstmorddrohungen, Morddrohungen, Schweigen, andauerndes Anschreien, zum Schweigen bringen, den Ansprüchen nicht genügen (Männerdiskriminierung), gerade mal als Erzeuger gut genug sein (Soziale Psychische gewalt).
  • Physische Gewalt wie, Kneifen, Schubsen/Stossen, Gegenstand werfen, Ohrfeigen, Haare reissen, Kratzen, Treten, Beissen, am Schlafen hindern, Faustschlag, Würgen, mit Gegenstand schlagen, absichtlich Verbrühen/Verbrennen, mit Waffe bedrohen, Gesundheit schädigen/Vergiften, eine Waffe einsetzen

Zusätzliche Gewaltarten

  • Verhinderung des Umgangrechts der Kinder
  • Kindsentziehung, Kindsentfremdung
  • Väterdiskriminirung
  • Passive Vergewaltigung/“Samenraub“ (absichtliches sich Schwängern lassen gegen den Willen des Partners)
  • Von der Mutter untergejubelte Vaterschaft (Kuckuckskinder)
  • Erwerbsverweigerung (insbesondere bei Trennung und Scheidung)
  • Absichtliche finanzielle Schädigung des Partners/Ex-Partners (insbesondere bei Trennung und Scheidung)

Wer kann von häuslicher Gewalt betroffen sein?

  • Gewalt zwischen Jugendlichen/Kindern
  • Gewalt Generationenübergreifend
  • Gewalt zwischen Erwachsenen

Häusliche Gewalt gegen Männer

  • Mann als Opfer der Partnerin
  • Mann als Opfer von Familienangehörigen der Partnerin
  • Mann als Opfer der Kinder der Partnerin (wenn die Partnerin die Kinder zu Gewalttätigkeiten gegen den Partner anstiftet)
  • Mann als Opfer des Lebenspartners der Ex-Partnerin (wenn die Ex-Partnerin den neuen Lebensgefährten zu Gewalttätigkeiten gegen den Partner anstiftet)
  • Mann als Opfer Institutioneller Gewalt/Staatlicher Gewalt (wenn der Mann vorher Opfer häuslicher Gewalt wurde)
  • Senior als Opfer seiner Partnerin
  • Mann als Opfer des Partners (in homosexuellen Partnerschaften)

Warum man männliche Opfer Ernst nehmen sollte

  • Das männliche Opfer könnte dazu neigen, zu Suchtmitteln zu greifen.
  • Das männliche Opfer könnte psychischen Schaden nehmen, arbeitslos, krank oder zum Sozialfall werden.
  • Das männliche Opfer könnte total überfordert werden und sich etwas antun.
  • Das männliche Opfer könnte in einer Notlage sich wehren und evtl. sich dabei strafbar machen.
  • Das männliche Opfer könnte die Hemmungen verlieren und „präventiv“ häusliche Gewalt anwenden.
  • Das männliche Opfer müsste noch länger mit einer Scheidung/Trennung zuwarten, besonders wenn auch noch Kinder von der häuslichen Gewalt ihrer Mutter betroffen sind.
  • Das Opfer könnte in die Lage kommen, wegen häuslicher Gewalt angezeigt zu werden, sofern sich die Täterin beispielsweise entscheidet, das Opfer aus Selbstschutz zu verleumden.
  • Das männliche Opfer könnte ob so viel Ignoranz und Willkür durchdrehen und eine menschliche Katastrophe verursachen. (Und wieder würde ein selbstgefälliger Tenor ertönen:“ Wir haben es ja gewusst, die Männer sind viel gewalttätiger als Frauen!")
  • Das Wichtigste ist aber, dass Kinder als Zeuge oder meistens auch als Opfer von der Gewalttätigkeit der Mutter betroffen sind.

 

Psychische Gewalt wird eingesetzt, um ein ständiges Klima der Angst aufrecht zu erhalten. Die Formen der psychischen Gewalt sind vielfältig. In einer einfachen und schematischen Abstufung lassen sie sich unterscheiden nach ihren Auswirkungen, ihrer strafrechtlichen Bedeutung und ihrer Erkennbarkeit:

Psychische Gewalt, die eine ernsthafte Gefahr darstellt:
§ schwere Drohung (Angriffe auf Leib und Leben in Aussicht stellen)
§ Nötigung (ein Verhalten mit der Androhung empfindlicher Übel erzwingen)
§ Freiheitsberaubung (bewachen und einsperren)
§ Stalking (nach der Trennung systematisch belästigen und verfolgen)

Psychische Gewalt, welche die körperliche Gewalt begleitet und verstärkt, für sich allein aber noch keine ernsthafte Gefahr bedeutet:
diskriminierende Gewalt
§ konsequent missachten
§ andauernd beschimpfen
§ verleumden
soziale Gewalt
§ bevormunden
§ isolieren
ökonomische Gewalt
§ kein Haushaltsgeld geben
§ nicht arbeiten lassen
§ den Verdienst beschlagnahmen

In der Dynamik der Gewaltbeziehung wird Angst vor weiteren Übergriffen zu einem wichtigen Instrument der Unterdrückung. Körperliche Gewalt braucht gar nicht mehr regelmässig angewendet zu werden, schon die begründete und fortwährend geschürte Furcht davor reicht aus. Eine häufig beobachtete Art der massiven psychischen Gewalt ist das "Stalking" oder übersetzt das "Auflauern". Solche Gewalt wird vor allem nach einer Trennung ausgeübt mit dem Ziel, die Männer zu zermürben und zur Rückkehr in die Beziehung zu bringen. Das Stalking kann über Jahre hinweg andauern und den Bewegungsspielraum eines Mannes extrem einschränken. Deshalb beschränkt sich der Begriff der Häuslichen Gewalt nicht nur auf die Gewaltanwendung innerhalb der Familienwohnung. Es ist unwesentlich, wo sich diese Gewalt abspielt – in der gemeinsamen Wohnung, auf der Strasse, am Arbeitsplatz oder am Telefon.

Meist werden verschiedene Formen der Gewalt nebeneinander ausgeübt, um das Opfer einzuschüchtern und zu beherrschen. Gewalt wird eingesetzt, um das Opfer in seiner Entscheidungsfreiheit zu beschränken, um seine sozialen und finanziellen Ressourcen zu beschneiden und es für die eigenen Bedürfnisse gefügig zu machen. Die Folgen des andauernden Drucks auf das Opfer – Anpassung und "Gewöhnung", Unsicherheit und Verwirrung, Verzweiflung und Lähmung – können so ausgeprägt sein, dass Hilfe von aussen kaum angenommen wird. In die Häusliche Gewalt werden fast unvermeidlich auch die Kinder einbezogen. Sie sind Zeugen der Gewalt, werden als Mittel benutzt z.B. als Überbringer von Briefen oder sind Objekte von Entführungsdrohungen. Kinder sind manchmal aber auch ganz direkt betroffen. Das Wohl der Kinder, die der Gewalt zwischen ihren Eltern fassungslos und erschüttert gegenüberstehen und einer Misshandlung erst recht schutzlos ausgesetzt sind, ist deshalb immer besonders sorgfältig zu prüfen. Was oft dazukommt sind Umgangsrechtsverweigerung, Kindsentfremdung, Kindsentziehung, wo auch kinder sehr stark darunter leiden sowie Väter.

Kontext der Häuslichen Gewalt


Häusliche Gewalt findet im Kontext von emotionaler Nähe und sozialer Abhängigkeit statt. Die beteiligten Personen sind räumlich und wirtschaftlich eng ineinander verflochten. Diese persönliche Verstrickung, die Missachtung der partnerschaftlichen Solidarität und die Ausbeutung der Intimität, das Umschlagen einer Liebes- und Vertrauensbeziehung in offene Aggression unterscheidet die Gewalt in Ehe und Partnerschaft von derjenigen im öffentlichen Raum und macht sie für die Betroffenen so erschreckend. An die Gründung einer Familie werden besonders
hohe Erwartungen geknüpft. Je einseitiger und starrer die Lebensentwürfe und Rollenbilder sind, desto grösser wird die Gefahr, dass Enttäuschungen in Gewalt umkippen. So kann der Mann glauben, in seiner Rolle als Versorger versagt zu haben, wenn die Ehefrau mehr Selbständigkeit entwickelt, und zuschlagen, um seine Stellung zu festigen. Der Mann kann sich einreden, seine Rolle als Hüter des häuslichen Friedens nicht erfüllt zu haben, wenn die Frau zur Gewalt greift, und sich selbst die Schuld daran zuschreiben.

 

Bevor sie weiterlesen noch ein kleiner doppelter Aufruf der in die Geschichte eingeht und ein weiter Aufruf für Januar.

 

Vorurteile und Mythen


Im Umkreis der Häuslichen Gewalt existieren immer noch viele Vorurteile, ja eigentliche
Mythen. Eine blinde Übernahme solcher Vorurteile erschwert es den betroffenen Männern, über ihre Situation zu sprechen, verstärkt die bereits vorhandenen Schuldgefühle und verhindert letztlich, dass echte Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehört namentlich die Behauptung,
Alkohol sei die Ursache der Männergewalt, die falsche Gleichsetzung von Gewalt mit Streit oder die Annahme, Gewalt in der Familie sei Privatsache. Ein anderes Ressentiment besteht darin, den Männern grundsätzlich zu unterstellen, sie hätten die Misshandlungen erfunden, um irgendwelche Vorteile zu erlangen – sich bei der Trennung die Wohnung zu verschaffen, eine Entschädigung herauszuholen oder sich am Mann für die erloschene Liebe zu rächen. Die Dunkelziffer bei Gewalttaten in der Familie ist sehr hoch. Männer verbergen und verharmlosen die erlebte Gewalt eher, als dass sie diese übertreiben. Die Meinung, Männer wollten sich mit falschen Anschuldigungen gegenüber ihren Frauen einen Gewinn erschleichen, erweist sich oft als Versuch, ihre Glaubwürdigkeit insgesamt anzuzweifeln und den Schein der "heilen Welt" zu wahren. Männer erfahren häufig, dass man es ihnen nicht abnimmt, wenn sie von erlittener Gewalt berichten. Im Gegensatz dazu wird Frauen, die möglicherweise unter Tränen beteuern, nie Gewalt angewendet zu haben, offenbar rascher geglaubt. Hier wird kaum danach gefragt, welches Interesse sie allenfalls haben könnten, von der Wahrheit abzulenken und die Verantwortung abzuschieben. Häusliche Gewalt muss endlich als das verstanden werden, was sie wirklich ist – als Verletzung der Menschenwürde und Eingriff in elementare Persönlichkeitsrechte, als grobes Unrecht und strafbare Handlung.

 

Mythen und Fakten zur häuslichen Gewalt


„Die ganze Debatte strotzt nur so von Vorurteilen. Was als Bestandteil autoritären Denkens angeprangert wird, wenn es gegenüber Farbigen, Behinderten, Arbeitslosen, religiösen Minderheiten, Homosexuellen in Erscheinung tritt, ist dann legitim, wenn es sich gegen Männer richtet. Regelmäßige Medienereignisse über vergewaltigte Mädchen sowie voll besetzte Frauenhäuser scheinen zu bestätigen, was inzwischen zum Grundtheorem einer fundamental-feministischen Politik geworden ist, die in Deutschland heute auch Regierungspolitik ist. Männer sollen sich wegen ihres Geschlechts gefälligst schämen.“

Wenn Medien und Politik sich der Gewalt im privaten Raum widmen, stehen Opfer und Täter meist von vorne herein fest: in heterosexuellen Beziehungen geht Gewalt demnach grundsätzlich vom Mann aus, denn Gewalttätigkeit ist ganz offensichtlich naturgegeben eine männliche Eigenschaft. Opfer sind folglich in den meisten Fällen die Frauen. Körperlich unterlegen, wehrlos, hilflos. Weil dem so ist, müssen Frauenhäuser her, in denen geprügelte Frauen Schutz vor ihren Peinigern finden.
Diese Forderung war von Anfang an ein zentrales Anliegen der modernen Frauenbewegung, als diese sich in den 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts formierte. Politik und Medien wurden für das Thema häusliche Gewalt gegen Frauen sensibilisiert, 1976 wurde in Berlin das erste deutsche Frauenhaus gegründet; inzwischen gibt es davon fast 400.

Es scheint also offenkundig so zu sein, dass Männern häufiger die Hand ausrutscht als Frauen. Und somit reichen die vielen Frauenhäuser längst nicht aus. Seit 1. Januar 2002 gilt in der Bundesrepublik das „Gewaltschutzgesetz“, das es der Polizei vor Ort ermöglicht, den gewalttätig Gewordenen für gewisse Zeit aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. In ihren Verlautbarungen und Statistiken zu diesem Gesetz lassen Politiker und Polizeibehörden keinen Zweifel daran aufkommen, dass das Gesetz vor allem zum Schutz von Frauen (und Kindern) dient und dass demnach in aller Regel Männer der Wohnung verwiesen werden. Alles klar also? Wozu dann noch diskutieren?

Frauen schlagen so häufig zu wie Männer

Weil nach allem, was eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien zu diesem Thema aussagt, das gängige Bild von der weitgehend alleinigen männlichen Täterschaft im Bereich heterosexueller Beziehungen nicht der Wirklichkeit entspricht. Frauen schlagen ihre Männer mindestens genauso häufig wie Männer ihre Frauen: Das belegen insgesamt 246 wissenschaftliche Forschungsberichte (187 empirische Studien und 59 vergleichende Analysen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften mit über 240.000 untersuchten Personen; Stand: September 2008). Länderübergreifend zeigen diese Untersuchungen auf, dass in Beziehungen die Gewalt entweder überwiegend von Frauen oder zu gleichen Teilen von beiden Partnern ausging.

Die Studien stimmen in ihren Erkenntnissen derart deutlich überein, dass in der Fachwelt nicht mehr der geringste Zweifel existiert: Häusliche Gewalt hat kein bestimmtes Geschlecht. Eine kommentierte, regelmäßig aktualisierte Bibliographie sämtlicher dieser Forschungsberichte, Studien und Analysen findet sich auf der Internetseite www.csulb.edu/~mfiebert/assault.htm.
Ähnliche Erkenntnisse liegen auch für Deutschland vor. Eine Studie des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) kam schon 1992 zu dem Ergebnis, dass 1991 in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt ca. 1,59 Mio. Frauen im Alter zwischen 20 und 59 Jahren mindestens einmal Opfer physischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen wurden. Für Männer beträgt die entsprechende Anzahl 1,49 Millionen. 246.000 Frauen und 214.000 Männer dieser Altersgruppe waren im Untersuchungszeitraum von schwerer häuslicher Gewalt betroffen.

Das Bundesfamilienministerium veröffentlichte 2004 eine Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“, in der u.a. auf Gewalt in Lebensgemeinschaften eingegangen wird (http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Forschungsnetz/forschungsberichte,did=20558.html). Dort heißt es unter anderem: „Jedem vierten der befragten rund 200 Männer widerfuhr einmal oder mehrmals mindestens ein Akt körperlicher Gewalt durch die aktuelle oder letzte Partnerin, wobei hier auch leichtere Akte enthalten sind, bei denen nicht eindeutig von Gewalt zu sprechen ist. (…) Ungefähr fünf Prozent der Befragten haben im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt mindestens einmal eine Verletzung davongetragen. Der gleiche Anteil von Männern hat bei einer oder mehreren dieser Situationen schon einmal Angst gehabt, ernsthaft oder lebensgefährlich verletzt zu werden.“

2005 räumte das Bundesfamilienministerium denn auch ein: „Von körperlicher Gewalt in heterosexuellen Paarbeziehungen scheinen Männer zunächst - rein quantitativ - in annähernd gleichem Ausmaß wie Frauen betroffen zu sein. Werden aber der Schweregrad, die Bedrohlichkeit und die Häufigkeit erlebter Gewaltsituationen einbezogen, dann zeigt sich, dass Frauen häufiger von schwerer und in hoher Frequenz auftretender Gewalt in Paarbeziehungen betroffen sind.“
(http://www.bmfsfj.de/Publikationen/genderreport/10-gewalthandlungen-und-gewaltbetroffenheit-von-frauen-und-maennern.html) Die genannten Unterschiede in Schweregrad, Bedrohlichkeit und Häufigkeit von Gewalt sind in der Forschung indes umstritten. Der US-amerikanische Forscher Murray Straus fand bereits 1980 heraus, dass Frauen ihre geringere körperliche Stärke durch den Einsatz von Gewaltmitteln ausgleichen, „die gefährlich sind oder auf Distanz einsetzbar sind.“

Die Ergebnisse aus einer Übersicht von Studien zu schwerer Gewalt verdeutlichen, „dass von 23 Studien, die hierzu Angaben machen, der Großteil diese ‚Equalizerthese‘ zu bestätigen scheint. Frauen benutzen bei Gewalthandlungen zwischen Intimpartnern häufiger Waffen als Männer.“ 57,5 Prozent aller Gewalttaten unter Waffeneinfluss werden demnach von Frauen ausgeübt, Männer sind sogar zu 65,5 Prozent Opfer dieser Taten (zitiert nach: Bastian Schwithal, Weibliche Gewalt in Partnerschaften, Dissertation 2004, S. 136).

"Blinde Flecken" in der Wahrnehmung

Ungefähr jeder vierte damals befragte Mann berichtet also über Gewalthandlungen seiner Partnerin. Das ist in etwa die gleiche Größenordnung wie bei Frauen. Denn laut der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland – eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland“ vom Bundes-Frauenministerium aus dem Jahr 2007 (http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=20530.html) wurde mindestens jede vierte Frau in Deutschland zwischen 16 und 85 Jahren im Laufe ihrer Partnerschaft von ihrem Mann geschlagen oder musste sexuelle Übergriffe über sich ergehen lassen. Bei den älteren Frauen sind in diese Statistik natürlich auch die besonderen Gewalterfahrungen aus der Kriegs- und Nachkriegszeit mit eingeflossen. In einem späteren Abschnitt heißt es dann: „Es handelt sich allerdings um ein breites Spektrum unterschiedlich schwerwiegender Gewalthandlungen, die innerhalb der Paarbeziehungen verschieden ausgeprägt und kontextuell eingebettet waren.“ Demnach treten auch hier, wie bei den Männern, sowohl leichtere als auch schwerere Formen von Gewalt auf, wobei auch verbale Bedrohungen und „wütendes Wegschubsen“ als häusliche Gewalt gezählt wurden (http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/gewalt-paarbeziehung-langfassung,property=pdf,bereich=bmfsfj,rwb=true.pdf).

Angesichts dieser deutlichen Parallelen muss es verwundern, dass die Gefährdung von Frauen durch Männergewalt so überaus häufig thematisiert wird, während die in vergleichbarem Umfang vorkommende Gewalt von Frauen an Männern offensichtlich einem gesellschaftlichen Schweigegelübde unterliegt. Die Verfasser des Buches „Gewalt gegen Männer“ (erschienen 2007 im Verlag Barbara Budrich) merken hierzu an: „Auch wenn die Partnergewalt gegen Frauen insgesamt häufiger und folgenreicher ist (beziehungsweise sein sollte), so sind die Opferzahlen bei Männern doch eindeutig zu hoch, um sie zu ignorieren. Wenn beispielsweise auf vier misshandelte oder geschlagene Frauen ‚nur‘ ein misshandelter oder geschlagener Mann kommen würde, so ergibt dies immer noch eine erschreckend große Zahl von Männern, für die es bisher so gut wie keine Hilfsangebote gibt.“

Es ist der Frauenbewegung ohne Zweifel gelungen, die Diskussion über häusliche Gewalt auf die Perspektive „der Mann ist grundsätzlich Täter, die Frau Opfer“ zu verengen. Dabei geraten auch schon einmal die Maßstäbe durcheinander. So haben geprügelte Frauen inzwischen sogar einen eigenen Gedenktag. 1999 eingeführt von der Vollversammlung der Vereinten Nationen, wird der 25. November landauf, landab als „Tag gegen Gewalt an Frauen“ begangen. Historischer Hintergrund ist die Verschleppung und Ermordung von drei(!) Frauen (und ihrer Ehemänner, was indes verschwiegen wird) in der Dominikanischen Republik durch Soldaten des damaligen Diktators Trujillo, da sie sich gegen das Regime zur Wehr gesetzt hatten. Zweifellos eine menschliche Tragödie, allerdings völlig ohne Bezug zur häuslichen Gewalt und auch keine Gewalt gegen Frauen im eigentlichen Sinne, sondern Gewalt gegen Andersdenkende. Doch wieviele Männer während dieser Diktatur ums Leben kamen, erfährt man nicht. Auch der Umstand, dass Jungen und Männer in kriegerischen Konflikten, während Diktaturen und politischen Unruhen weit häufiger ihr Leben lassen müssen als Frauen, hat die UN bislang nicht dazu bewogen, einen Gedenktag gegen Gewalt an Männer einzuführen. Anbieten würde sich hier beispielsweise der 7. Juli. An diesem Tag im Jahr 1995 wurden rund 8.000 Jungen und Männer in Srebrenica von serbischen Soldaten allein auf Grund ihres Geschlechtes gefoltert und hingerichtet, während Frauen und Mädchen zwar die Stadt verlassen mussten, aber wenigstens am Leben blieben.

Die Wahrheit hat es schwer

In der Öffentlichkeit sind solche Einwände, Bedenken und Fakten, die sich gegen den „Gewalt an Frauen“-Hype stellen, nur selten zu lesen. Politik, Medien, Polizei, Justiz und Wohlfahrtsverbände verbreiten mehr oder weniger einheitlich die feministische Sicht der Dinge. So verwundert es nicht, dass diese von der Mehrheit der Bevölkerung ungefragt übernommen wird. Das Erstaunen derjenigen, die erfahren, wie es sich wirklich verhält, ist daher oft groß.

Die Situation männlicher Opfer häuslicher Gewalt ist mit derjenigen der Frauen Ende der 60er-, Anfang der 70er-Jahre vergleichbar. Auch sie stießen seinerzeit auf Unglauben, Ignoranz und öffentliches Desinteresse. So wie das Schicksal verprügelter Frauen seinerzeit im Mittelpunkt der Aktivitäten der Frauenbewegung stand, so kämpft die Männerbewegung heute darum, dass häusliche Gewalt gegen Männer kein Tabuthema bleibt, sondern verstärkt in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.

Im Internet finden sich mittlerweile viele Seiten, auf denen über Gewalt gegen Männer im privaten Umfeld informiert wird und auf denen Ehrenamtliche ihre Hilfe anbieten. Auch Presse, Rundfunk und Fernsehen berichten inzwischen gelegentlich über Hintergründe und Einzelfälle. Nur die Politik ist, wie allgemein bei Männerthemen, noch nicht so weit. Häusliche Gewalt wird auf Internetseiten, in Pressemitteilungen und Broschüren wie eh und je als Phänomen männlicher Täter und weiblicher Opfer dargestellt. Bis zu dem Tag, wo männliche Betroffene dieselbe Unterstützung erhalten wie weibliche, scheint es noch ein weiter Weg zu sein. Langfristig wird sich dies sicherlich ändern, da der Bewusstseinswandel irgendwann auch vor den politisch Handelnden nicht halt machen wird. Wünschenswert wäre es, wenn beim einzelnen Opfer privater Gewalt dereinst nicht mehr dessen Geschlecht im Vordergrund stünde, sondern sein persönliches Schicksal und sein Bedürfnis nach Hilfe. Bis dahin ist noch viel zu tun.

 

Manipulationen, Halbwahrheiten, Verdrehungen: Die gängigsten Irrtümer über häusliche Gewalt und deren Widerlegung


Wer sich eingehend mit der Berichterstattung über häusliche Gewalt gegen Frauen beschäftigt, wird dabei immer wieder auf bestimmte Aussagen, Thesen und statistische Daten stoßen, die dazu dienen sollen, das Problem und seine Ausmaße zu beziffern und zu veranschaulichen.
Mit einigen dieser Darlegungen möchten wir uns in den folgenden Abschnitten näher beschäftigen, um deutlich zu machen, dass es sich bei ihnen größtenteils um manipulative Falschaussagen, Halbwahrheiten, Tatsachenverdrehungen und kreative Auslegungen von Statistiken handelt.
Klicken Sie einfach auf einen der Punkte in der folgenden Aufstellung, um zu der Behauptung und deren Widerlegung bzw. Kommentierung zu gelangen.


„Gewalt gegen Frauen ist ein Tabuthema“

„Nur 5-10 Prozent der Opfer sind Männer“

„Jede dritte Frau wird Opfer häuslicher Gewalt“

„Gewalt ist eine der häufigsten Todesursachen von Frauen“

„Häusliche Gewalt ist die häufigste Verletzungsursache von Frauen“

„Häusliche Gewalt kommt in allen sozialen Schichten vor“

„Wer als Kind Gewalt erlebt hat, übt später häufig selber Gewalt aus“

„Jährlich flüchten 40.000 Frauen in Deutschland in Frauenhäuser“

„Das Gewaltschutzgesetz schützt Frauen vor gewalttätigen Partnern“

„Für gewalttätige Männer werden Trainingskurse angeboten“

„Männer wenden Gewalt an, um Macht über die Frauen auszuüben“


Weiterführende Informationen und Hilfsangebote


Stand der in den Texten verwendeten Links: März 2009

 

Gewalt gegen Männer ist ein bekanntes, aber weitgehend „unsichtbares“ Phänomen. Das Buch versucht erstmals den gesamten Umfang der Gewalt gegen Männer (durch andere Personen) zu umreißen. Grundlage ist dabei die erste deutsche qualitative und quantitative Pilotstudie zu Gewalt gegen Männer.

Gewalt durch andere Personen trifft Männer und Jungen auf der Straße, in der Schule, am Arbeitsplatz, beim Militär, im Krieg und im häuslichen Bereich. Gewalt gegen Männer und gegen Jungen wird in körperlicher, psychischer und sexualisierter Form ausgeübt. Sie ist so alltäglich, dass sie kaum ins Bewusstsein dringt. Zudem folgt sie nicht den klassischen Täter-Opfer-Schemen: Gewalt wird eben nicht nur überwiegend von Männern ausgeübt, sie trifft auch überwiegend Männer. Mit der Konzentration auf den männlichen Täter verschwindet das männliche Opfer meist aus dem Blickfeld.

Durch die Identifikation der meisten Männer und Jungen damit, wie ein ‚echter Mann’ und ein ‚echter Junge’ zu sein hat, verschwindet die widerfahrene Gewalt aus dem Bewusstsein des Opfers und wird als Normalität männlichen Lebens empfunden. Auf der Grundlage der ersten deutschen Pilotstudie über Gewalt gegen Männer verschaffen die Autoren einen Überblick über die Gewalt, die Männern in Deutschland als Erwachsene, als Kinder und als Jugendliche widerfährt. Gewalt im Zusammenhang mit Krieg und Vertreibung wie auch auf Gewalt im Militär kommen ebenso zur Sprache. Durch zahlreiche Interviewausschnitte und Fallgeschichten werden die gefundenen Ergebnisse illustriert.

Gewalt gegen Männer und Jungen wird dadurch plastisch und erfahrbar. Mit der Studie und dem vorliegenden Buch wird erstmals versucht, das Thema umfassend zu beleuchten. Die Autoren greifen dabei nicht nur auf Daten der eigenen Untersuchung zurück, sondern geben auch einen Überblick über die Forschungslage in den einzelnen Feldern. Sie skizzieren die Lücken der bestehenden Forschung und geben einen Ausblick auf einen Handlungsbedarf von Politik, Forschung und praktischer Unterstützung für männliche Gewaltopfer.

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Gewalt gegen Männer

Auch Männer werden Opfer häuslicher Gewalt. Darüber wird jedoch kaum berichtet. Warum? Entsprechende empirische Daten sind kaum vorhanden und das Interesse der Forscher und Medien ist bescheiden. Es ist jedoch eine Tatsache, dass Frauen physisch schwerer verletzt werden, wodurch Gewalt gegen Frauen sichtbarer wird. Hinzu kommt, dass Männer viel eher leugnen, Opfer ihrer Partnerin geworden zu sein als umgekehrt.


Die meisten Männer berichten über psychische Gewalt in Form von Kränkungen und Demütigungen verbaler Art seitens der Partnerinnen. Physische Gewalt wird hingegen meistens nicht nach aussen kommuniziert. In der Gesellschaft ist dass Verständnis für häusliche Gewalt, welche sich gegen Männer richtet, durch die körperliche Überlegenheit des Mannes nur bedingt vorhanden. Darüber hinaus haben Männer eine andere Wahrnehmung als Opfer physischer Gewalt, wodurch sich Frauen eher als Opfer bezeichnen als Männer. Studien haben ergeben, dass Frauen etwa doppelt so oft mit Gegenständen nach dem Partner werfen. Darüber hinaus wird deutlich, dass Frauen häufiger treten als Männer oder mit einem Gegenstand schlagen als Männer, die wiederum zu einem höheren Anteil ihre Partnerin verprügeln sowie Schuss- oder Stechwaffen benutzen.

Warum aber verbleiben geschlagene Männer bei ihrer Parnerin? Die Beweggründe sind: Erfahrungen mit Gewalt in der Herkunftsfamilie, nur leichte oder seltene Gewalttätigkeiten sowie mangelnde Alternativen zum Leben mit dem gewalttätigen Partner. Dazu kommt, dass sich viele Männer die Finanzierung von zwei Haushalten nicht leisten können, gleichzeitig die Stigmatisierung ihrer Umwelt als Geschiedene fürchten und durch ihren Verbleib die Kinder schützen wollen.

"Das Bild der um sich schlagenden Frau und Mutter passt nicht recht zur Opferrolle, die der Frau und zur Täterrolle, die dem Mann zugeschrieben wird. Die Frau ist selbst dann noch Opfer, wenn sie selbst gewalttätig ist - als Opfer der Unterdrückung in der Gesellschaft und in der Familie misshandelt sie ihre Kinder, die eine noch schäwchere Position einnehmen als sie selbst. Die Tötung des Ehemannes ist entschuldigt, wenn die Frau glaubhaft machen kann, dass er sie wiederholt misshandelt hat. Ein Mann, der seine Frau tötet, um ihren Misshandlungen zu entgehen, wird weniger Verständnis finden." (A. Habermehl - Gewalt in der Familie)

"In der Diskussion über Gewalt gegen Männer wird häufig die Ansicht vertreten, dass Frauen Gewalt viel häufiger als Männer aus Notwehr oder als Reaktion auf die vorherige Gewaltanwendung ihrer männlichen Partner anwendeten. Männern wird also üblicherweise zugeschrieben, mit Gewalthandlungen begonnen zu haben. Dies bedeutet, dass Männer selbst dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sie Opfer von Gewalthandlungen ihrer Frauen werden." (J. Gmünden - Gewalt gegen Männer in heterosexuellen Intimpartnerschaften)

In einer Studie von M.A. Straus wurde der Nachweis erbracht, dass die Raten schwerer Gewalt gegen Männer etwa gleich hoch sind wie jene gegen Frauen!

Artikel in der Sonntagszeitung vom 12.11.2006: Immer mehr gewalttätige Frauen. Von Catherine Boss. Auszüge:

Diesen Frühling weisen die Kantone erstmals die Fälle häuslicher Gewalt in ihren Statistiken aus. Dabei zeigt sich Erstaunliches: Die Zahl der Frauen als Täterinnen ist höher als erwartet. Im Kanton St. Gallen wurden beispielsweise von 135 Straftaten 47 von Frauen verübt. Das macht einen Frauenanteil von 34 Prozent aus. ... Dies erstaunt die Fachleute. "Ich habe zweimal hinschauen müssen, als ich die Zahlen sah", sagt Jürg Stacher von der Kriminalpolizei der Stadt Bern. "Es hat uns überrascht, dass so viele Frauen bei Konflikten mit Gewalt reagieren", sagt auch Reinhard Heizmann, Amtsleiter der Bewährungshilfe in St. Gallen. ...

 

 

Gewalt gegen Männer
Formen und Auswirkungen von Gewalt gegen Männer

Männer leben gefährlich, sie sind Gewalt ausgesetzt, und diese Gewalt ist alltäglich. Ein falscher Blick um 23.00 Uhr in der S-Bahn und der Mann riskiert, von einem aggressiv geladenen, andern Mann angegriffen zu werden. Gewalt gegen Männer wird im öffentlichen Raum überwiegend von Männern ausgeübt. Weibliche Täter mit männlichen Opfern sind in diesem Raum vergleichsweise selten.

Die Gewaltformen gegen Männer sind vielfältig und reichen von physischer (seelischer) und psychischer (körperlicher) bis zu struktureller Gewalt. Diese dritte Form der Gewalt äussert sich z.B. in der Diskriminierung nichtverheirateter Väter beim Sorgerecht, beim Militär- und Zivildienst als Zwangsdienste nur für Männer, bei der Ausgrenzung in Behörden.

Gewalt von Frauen gegen Männer findet überwiegend im privaten Raum (familiärer Bereich in heterosexuellen Beziehungen) statt. Diese Art von Gewaltausübung darf man sich jedoch nicht so vorstellen, dass dort dauernd geprügelt wird, wie uns das z.B. in der Diskussion um Männergewalt gegen Frauen als Normalzustand verkauft wird. In Zweierbeziehungen kommt v.a. die leichte und mittlere Gewaltausübung gegenüber Männern vor. Die schwere und andauernde Gewaltausübung gegen Männer ist daher nicht geeignet, das Problem in seiner Gesamtheit zu spiegeln.

Verbale (psychische) Gewalt gegen Männer fängt bei abwertenden Worten des Chefs an: "Das haben Sie stümperhaft gemacht". Und sie setzt sich fort durch Beschimpfungen durch die Ehefrau: " Du bist eine Niete, ein Trottel, ein Versager, ein Idiot".

Die anfänglich psychische Gewalt kann in massiver körperlicher (physischer) Gewalt enden. Massive Attacken und Übergriffe durch Täterinnen gefährden und zerstören die seelische und körperliche Integrität des betroffenen Mannes. Psychische Übergriffe können aber die zumindest gleichen, wenn nicht schlimmeren Folgen haben als körperliche.

Umgang mit Gewalterfahrungen

Besonders gefährdet sind Männer, die schon als Kind in starkem Masse Opfererfahrungen machen mussten. Diese Männer haben frühzeitig in ihrer Sozialisation gelernt, Opfer zu sein. Oftmals haben sie zu sich selbst einen schlechten Kontakt, spüren sich kaum, sie wissen auch nicht um die Wut, die Angst und die Trauer.

Wenn diese Männer die Opferrolle verlassen wollen, lernen sie, Kontakt zu sich selbst und zur Umwelt aufzunehmen. Dabei geht es u.a. darum, die eigenen Grenzen zu erspüren und Grenzverletzungen durch andere als solche wahrzunehmen und Handlungsmuster zu erlernen, wie die eigenen Grenzen geschützt werden können. Männer, die in der Kindheit massiven Traumatisierungen wie Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung ausgesetzt waren, erlernen die dazu nötigen Lernschritte am besten in einem geschützten und unterstützenden Umfeld.

Statistische Angaben zu weiblicher Gewalt

Nach Angaben politisch Verantwortlicher sollen nur 5 - 10 % der Opfer häuslicher Gewalt Männer sein. Demgegenüber müsste von 90 - 95 % Frauen als Opfer häuslicher Gewalt ausgegangen werden. Bedauerlicherweise werden keine Angaben zur Quelle für diese Zahlen gemacht. Kriminalstatistiken hierzu sind wenig brauchbar, da sie nichts über die Täter-Opfer-Relation aussagen und zum anderen nur die zur Anzeige gebrachten mutmasslichen Straftaten registriert werden.

Aus einer Auswertung aus Baden-Württemberg (Sven Höfer, in Kriminalistik, 11/2001) geht hervor, dass innerhalb der zur Anzeige gekommen 39'488 Körperverletzungsdelikten in 19 % der Fälle die Täterinnen weiblich und die dazugehörigen Opfer männlich sind.

Ergebnisse der Dunkelfeldforschung gehen jedoch von einer annähernd gleich hohen Anzahl von Männern und Frauen aus, die in häuslicher Gemeinschaft Gewalttätigkeiten ausüben. Eine der wenigen umfangreichen Dunkelfelduntersuchungen, die über das Ausmass familiärer Gewaltanwendung vorliegen, lässt erkennen, dass es in fast jeder dritten Familie seit der Eheschliessung zu Gewalttätigkeiten zwischen den Partnern gekommen war, wobei etwa ebenso viele Frauen ihre Männer schlugen wie umgekehrt (Strauss et al., 1980).

In Deutschland wurden im Jahr 1991 ca. 1,5 Millionen Männer zwischen 20 und 59 Jahren mindestens einmal Opfer physischer Gewalt in "engen sozialen Beziehungen". 214'000 Männer dieser Altersgruppe wurden sogar Opfer schwerer physischer Gewalthandlungen

Lösungsansatz: Ein Männerhaus muss her!

Wenn Frauen es zu Hause nicht mehr aushalten oder sie Gewalt vom Partner erfahren, so können sie die Möglichkeit nutzen, für eine gewisse Zeit in einem Frauenhaus unterzukommen. Dort werden sie sozialpädagogisch betreut, auf Behördengängen begleitet, etc. In der Schweiz gibt es derzeit 18 Frauenhäuser.

Wenn Männer es zu Hause nicht mehr aushalten, wenn sie andauernde oder sich wiederholende physische oder psychische Gewalt von der Partnerin erfahren, müssen sie auf sich selbst gestellt nach einem Neuanfang suchen. Vielen Männern gelingt es, die notwendigen Schritte allein zu tun. Andere Männer dagegen sind mit der Krisensituation überfordert. Adäquate Beratungs- und Unterstützungsangebote, die sich gezielt an Männer in solchen kritischen Lebenslagen wenden, gibt es bis anhin kaum, Familienberatungsstellen fühlen sich für die Zielgruppe Männer nicht zuständig. Männerhäuser tun daher auch in der Schweiz Not!

 

worum geht es

an dieser stelle kämpfen wir gegen die fortlaufende unterdrückung und finanzielle ausbeutung der männer durch die frauen. wir bieten allen männer die gelegenheit aufzumucken und zu rebellieren.

männer der freien welt, schreibt uns und wir werden euch gehör verschaffen. wir kämpfen mit euch und für euch....für eine bessere, männerfreundlichere welt!

Laut Bericht des Kantons Bern jeder zehnte Fall häuslicher Gewalt durch Frauen

Bei häuslicher Gewalt ist in mindestens jedem fünften

Fall der Mann das Opfer. Dies zeigt ein Bericht der Fachkommission für Gleichstellungsfragen des Kantons Bern. Die Experten wollen damit die Öffentlichkeit für dieses Tabuthema sensibilisieren.

»Wir wollen die Augen nicht vor Unangenehmem verschliessen«, sagte Kommissionspräsidentin Dori Schaer am Mittwoch vor den Medien. Deshalb habe die Kommission beschlossen, dieses Tabuthema aufzugreifen, auch wenn sie sich bewusst sei, dass es leicht missverstanden werden könne. Sie wolle aber auf keinen Fall die von Männern ausgehende Gewalt relativieren, die schwerer wiege als umgekehrt.

Der Bericht soll insbesondere bestehende Opfer- und Täterklischees aufbrechen. Verschiedene kantonale Polizeistatistiken zeigen nämlich laut den Verantwortlichen, dass auf neun Männer eine Frau kommt, die in der Partnerschaft gewalttätig wird. Gewalt durch Frauen konzentriere sich zudem nicht auf einen bestimmten Bevölkerungskreis, sondern geschehe quer durch alle Schichten. Weiter hält der Bericht fest, dass Mütter und Väter etwa zu gleichen Teilen Gewalt gegen Kinder ausüben. Ein besonderes Tabu stelle hier die sexuelle Gewalt dar. Der Anteil der Täterinnen liege gemäss verschiedenen Schätzungen bei neun bis zehn Prozent.

Die Kommission will mit ihrem Bericht »Wenn Frauen gewalttätig werden: Fakten kontra Mythen. Ausübung von häuslicher Gewalt ist nicht auf Männer beschränkt« insbesondere die Öffentlichkeit sensibilisieren. Zudem müssten Datenlücken geschlossen werden und Verbesserungen im Beratungsangebot geprüft werden. Auch sollen die zuständigen Fachleute entsprechend weitergebildet werden.

Erleichtert, dass »endlich ein solcher Bericht vorliege«, zeigte sich Andreas Jost von der Berner Fach- und Beratungsstelle »StoppMännerGewalt«. Bei Gesprächen mit seinen Klienten merke er immer wieder, dass gewalttätige Frauen aus Männersicht nicht ernst zu nehmen seien. Es gebe Männer, die lachen, wenn sie erzählen, dass ihre Partnerin sie im Schlaf mit einem Messer habe ermorden wollen.

Dementsprechend melden sich Männer, die Opfer von weiblicher Gewalt wurden, auch selten. Laut den Fachleuten braucht es hier ein Umdenken in der Gesellschaft. Claudia Fopp, Leiterin des Berner Interventionsprojekts gegen häusliche Gewalt, befürchtet sonst einen Teufelskreis: »Das Verleugnen des Opferseins fördert auch wieder die Täterschaft.«


Gewalttätige Frauen sollen kein Tabuthema mehr sein.

 

 Auswirkungen Psychischer gewalt müssen aber nicht alle zutreffen od. eintretten:

  1. Schlafstörungen. http://www.navachoforum.com/wiki:Schlafstoerung
  2. Schlafapnoe-Syndrom. http://www.navachoforum.com/wiki:Schlafapnoe-Syndrom
  3. Burnout.  http://www.burnout-info.ch/burnout_was_ist_das_2.htm
  4. Sozialer Zerfall auf ganzer ebene im zusamenhang kann Punkt 7 entstehen und Punkt 3 entstehen.
  5. Manische Depresion http://www.navachoforum.com/wiki:Bipolare-Stoerung
  6. Borderline http://www.navachoforum.com/wiki:Borderline-Persoenlichkeitsstoerung
  7. Asberger Audist http://www.navachoforum.com/wiki:Asperger-Syndrom
  8. Rizen http://www.navachoforum.com/wiki:Rizen

 



Betroffene Männer häuslicher Gewalt und am Thema Interessierte können sich wenden an:

Thomas Völlmin wenden unter Kontakt 

 

Geschätzte leser nach langer ausgiebeiger Rechersche über Häuslicher Gewalbetroffener Männer, musste ich feststellen das es sehr weing gibt einige einzelne die wir hier auf der Hompage finden oder in Deutscher Selbstilfegruppen. Auch durfte ich als selbst Häuslichergewalt Betroffener feststellen das es absolut keine Männer Kinder Häuser gibt in der gesamten Schweiz, deshalb hier gemeinsam mit der Männerpartei der Schweiz einen Spenden aufruf Info, im weiteren einen Spenden aufruf für die Navachostiftung die sich für Gewaltbetroffene Väter und Kinder einsetzen wird Navacho-Stiftung  und Navacho Sozial. Auf der Hompage findet ihr meine Lebensgeschichte und die meines Sohnes mit allen Erfahrungen der Häuslichen Gewalt. auch wenn Ihr noch etwas gedult haben müsst.

 

Diese Homepage ist Männern und Kindern gewidmet, die Opfer häuslicher Gewalt wurden. Dabei sind meistens Männer und Kinder betroffen, die von ihrer Partnerin und Mutter häusliche Gewalt erlitten.
Es ist überaus wichtig, dass betroffene Männer und Kinder endlich das Schweigen brechen! Wir haben nämlich auch unsere Rechte und sollten diese bedingungslos einfordern. Bei häuslicher Gewalt gegen Männer und Kinder handelt es sich nicht nur um Einzelfälle. Die Politiker negieren dieses Problem und die Beamten tun nichts dagegen. Wenn Männer und Kinder sich gegen ihre Partnerinnen und Mutter wehren laufen sie Gefahr, dass sie sich strafbar machen. Das Verhalten der Fachleute und Machthaber ist sehr verlogen!
Wir Männer und Kinder wollen kein Mitleid, wir wollen Unterstützung und unsere Rechte!

 

Bis die Seite wieder vollumfänglich steht, steht das Navacho Forum und der Der Coole Chat I.A zur verfügung!

 

 

In dir muss Brennen was du weitergeben willst, Helfen Statt reden, Hinsehen statt wegsehen, Stehenbleiben und Handeln heute nicht erst Morgen.

  1.  http://www.navachoforum.com/wiki:Haeusliche-Gewalt-Allgemein
  2. http://www.navachoforum.com/wiki:Haeusliche-Gewalt
  3. http://www.navachoforum.com/wiki:Haeusliche-Gewalt-am-Kind
  4. http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/IKS/KriminologischeWeiterbildung/texte/materialien/haeusliche/Jungnitz.pdf

 

 

 

Überschrift

Neue Studie: Männer häufiger Opfer von Gewalt als Frauen

Beide Geschlechter sind fast gleich oft Täter - aber Männer schlagen häufiger, Frauen wählen subtilere Mittel

 
 

Berlin - Erst gestern erreichte die Berliner Männerberatungsstelle ein erneuter Hilferuf. "Meine Freundin hat mich zum wiederholten Male aus unserer Wohnung ausgesperrt", schreibt ein Mann und schildert: "Wir haben einen fünf Monate alten Sohn. Unser häusliches Leben ist geprägt von ihrer Aggression. Sie kratzt meine Hände blutig und schlägt mich ins Gesicht, wenn ich nicht mache, was sie will. Früher ging es um angeblich zu wenig Zuneigung in Form von Küssen, jetzt ist es meine Rolle als Ernährer, die sie benutzt, um mich zu terrorisieren. Unsere Freunde kann und möchte ich nicht für eine Übernachtung heranziehen. Die Sache nimmt mich sehr mit. Für heute, wie schon oft zuvor, weiß ich nicht, wo ich übernachten soll."

 

Notrufe wie dieser sind kein Einzelfall. Das legt eine neue, noch unveröffentlichte Studie über Gewalt gegen Männer nahe. Sie belegt: Gewalt ist nicht immer männlich, die Opfer sind nicht immer Frauen. Der Studie zufolge sind Männer und Frauen nahezu gleich oft Täter: Etwa 30 Prozent der Frauen und 34 Prozent der Männer üben Gewalt aus. Männer werden häufiger Opfer von Gewalt. Laut Studie gaben 45 Prozent der befragten Männer an, Gewalt erlitten zu haben, im Vergleich zu 41 Prozent der Frauen. Am häufigsten findet Gewalt in der Familie statt.

Für die Untersuchung mit dem Titel "Männer - die ewigen Gewalttäter?" wurden 1470 Männer und 970 Frauen im Auftrag der Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) befragt. Die Studie stützte sich dabei nicht nur auf den herkömmlichen Gewaltbegriff. Erfasst wurden neben heftiger physischer Gewalt (Tritte, Faustschläge, Bedrohung mit einer Waffe) auch subtilere Formen. So sollten die Befragten angeben, ob sie in den vergangenen zwölf Monaten schon einmal gestoßen, beworfen, beleidigt, bedrängt oder beschimpft oder angeschrien wurden. Dabei zeigte sich, dass Männer stärker zu sichtbarer physischer Gewalt tendieren. Frauen neigen hingegen stärker dazu, andere Menschen massiv zu kontrollieren oder verbale Gewalt auszuüben.

So gaben 32 Prozent der "gewaltaktiven" Frauen an, im vergangenen Jahr jemanden beleidigt, beschimpft oder angeschrien zu haben, aber nur 22 Prozent der gewalttätigen Männer. Knapp elf Prozent der gewalttätig gewordenen Männer sagten, sie hätten jemanden geprügelt, zusammengeschlagen oder mit einer Waffe bedroht; bei den Frauen waren es nur fünf Prozent. Wenn Männer gewalttätig werden, sind sie es meist gegen Fremde. 30 Prozent der männlichen Gewalttaten treffen Menschen, die die Täter zuvor nicht kannten. Gewalt von Frauen richtet sich hingegen am häufigsten gegen den eigenen Partner.

Während Gewalt gegen Frauen ein viel beachtetes Thema in der Öffentlichkeit ist, führen Männer, die zu Opfern werden, in der Regel ein Schattendasein. Im Jahr 2000 antwortete die damalige Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) auf die Frage, ob sie ein Männerhaus plane: "Nein, ich denke, das ist nicht nötig. Wenn Männer keine Gewalt anwenden, brauchen sie auch keine Zufluchtsorte." 2004 wurde vom Bundesfamilienministerium die Pilotstudie Gewalt gegen Männer veröffentlicht: Elf Prozent der befragten Männer gaben an, dass sie von ihrer Partnerin körperlich angegriffen wurden. Fragte man im Bundesfamilienministerium damals nach, hieß es dennoch: "Das Thema häusliche Gewalt gegen Männer ist keines, das bei uns prioritär bearbeitet wird."

Der Berliner Familientherapeut Peter Thiel bietet Männern in Krisensituationen Beratung und Zuflucht. "Männer fahren nachts mit der S-Bahn kreuz und quer durch die Stadt. Weil ihnen die Frau den Weg zum Schlafzimmer verstellt hat, oder sie schlafen auf der Parkbank, weil ihre Frau betrunken ist und herumschreit", sagt Thiel. Langfristbetreuung kann er nicht bieten, wohl aber Unterbringung für etwa eine Woche. Betroffene können anschließend im Berliner Krisenhaus der Caritas für bis zu drei Monate unterkommen. In Berlin hat sich ein Netzwerk von ehrenamtlich arbeitenden Männern gebildet, das Opfer häuslicher Gewalt betreut. Zu Thiel und seinen Helfern kommen nicht nur Männer aus bildungsfernen Schichten: "Es suchen auch viele Akademiker unsere Hilfe, gebildete, nette Leute." Thiel hat es aufgegeben, beim Berliner Senat um finanzielle Unterstützung zu bitten, zu oft sei ihm diese verweigert worden, sagt er.

"Männer als Opfer von Gewalt - sowohl von männlicher als auch von weiblicher - waren in der Vergangenheit nicht im Blick der Politik", sagt auch Martin Rosowski, Leiter der Männerarbeit der EKD, die die Untersuchung in Auftrag gab. Die Studie zeige aber, dass es sich dabei keineswegs um ein "marginales" Problem handele. Deshalb müsse nun ein Netz an Angeboten aufgebaut werden, das auch diesen Aspekt berücksichtige. Männerhäuser im klassischen Sinne hält Rosowski dabei nicht für sinnvoll, wohl aber "Ausweichmöglichkeiten" für Männer, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Wichtig seien auch therapeutische Maßnahmen, die die "Beziehungsdynamiken" gewalttätiger Konflikte stärker in den Blick nehmen.

Die Gewalt-Studie der Männerarbeit beschreibt auch die verschiedenen Facetten von Gewalt. So sind Männer häufiger gegen die eigenen Eltern aggressiv, Frauen hingegen häufiger gegen die eigenen Kinder. Letzteres liege auch daran, dass Frauen in der Regel die meiste Erziehungsarbeit leisteten, sagt Peter Döge vom Institut für anwendungsorientierte Innovations- und Zukunftsforschung, der die Studie verfasst hat. Sie bestätigt auch, dass Gewalt in allen Bildungsmilieus anzutreffen ist. Während Männer aus den sogenannten bildungsfernen Schichten öfter zuschlagen, neigen Männer aus dem akademischen Milieu eher zu verbaler Gewalt.

Ein wichtiger Faktor für die Frage, ob Männer zu Tätern werden, ist die eigene Kindheit. Männer, die ihre Kindheit eher negativ beurteilen, sind häufiger gewalttätig als Männer mit glücklicher Kindheit. Männliche Gewalttäter sind außerdem eher Pessimisten: 20 Prozent der männlichen Täter, aber nur fünf Prozent der Männer, die keine Gewalt ausüben, bewerten ihr Leben eher düster. Den größten Einfluss aber hat die eigene Gewalterfahrung: 80 Prozent der männlichen Täter waren zuvor selbst Opfer von Gewalt.

 

 

USA: Mehr Männer als Frauen sind Opfer von Vergewaltigungen

CC-BY-NC-ND 2.0 Valeri Pizhanski

In den USA sind mehr Männer als Frauen Opfer von Vergewaltigungen, berichtet der Daily Mail. Die Zahlen stammen von 2008, es dürfte sich aber wenig geändert haben an der Lage. Der Grund, warum diese Verbrechen so 1a ignoriert werden können liegt wohl darin, dass die Mehrheit der Fälle in Gefängnissen stattfindet, und davon hat Amerika ja nun mal eine ganze Menge.

Mit eine Rolle dürfte dabei die Einstellung vieler Menschen spielen, dass ein z.B. männlicher Schwarzer im Gefängnis weniger Anrecht darauf hat nicht vergewaltigt zu werden, als eine weiße Frau nachts allein im Park.

 

 

 Gewalt gegen Männer
Formen und Auswirkungen von Gewalt gegen Männer

Männer leben gefährlich, sie sind Gewalt ausgesetzt, und diese Gewalt ist alltäglich. Ein falscher Blick um 23.00 Uhr in der S-Bahn und der Mann riskiert, von einem aggressiv geladenen, andern Mann angegriffen zu werden. Gewalt gegen Männer wird im öffentlichen Raum überwiegend von Männern ausgeübt. Weibliche Täter mit männlichen Opfern sind in diesem Raum vergleichsweise selten.

Die Gewaltformen gegen Männer sind vielfältig und reichen von physischer (seelischer) und psychischer (körperlicher) bis zu struktureller Gewalt. Diese dritte Form der Gewalt äussert sich z.B. in der Diskriminierung nichtverheirateter Väter beim Sorgerecht, beim Militär- und Zivildienst als Zwangsdienste nur für Männer, bei der Ausgrenzung in Behörden.

Gewalt von Frauen gegen Männer findet überwiegend im privaten Raum (familiärer Bereich in heterosexuellen Beziehungen) statt. Diese Art von Gewaltausübung darf man sich jedoch nicht so vorstellen, dass dort dauernd geprügelt wird, wie uns das z.B. in der Diskussion um Männergewalt gegen Frauen als Normalzustand verkauft wird. In Zweierbeziehungen kommt v.a. die leichte und mittlere Gewaltausübung gegenüber Männern vor. Die schwere und andauernde Gewaltausübung gegen Männer ist daher nicht geeignet, das Problem in seiner Gesamtheit zu spiegeln.

Verbale (psychische) Gewalt gegen Männer fängt bei abwertenden Worten des Chefs an: "Das haben Sie stümperhaft gemacht". Und sie setzt sich fort durch Beschimpfungen durch die Ehefrau: " Du bist eine Niete, ein Trottel, ein Versager, ein Idiot".

Die anfänglich psychische Gewalt kann in massiver körperlicher (physischer) Gewalt enden. Massive Attacken und Übergriffe durch Täterinnen gefährden und zerstören die seelische und körperliche Integrität des betroffenen Mannes. Psychische Übergriffe können aber die zumindest gleichen, wenn nicht schlimmeren Folgen haben als körperliche.

Umgang mit Gewalterfahrungen

Besonders gefährdet sind Männer, die schon als Kind in starkem Masse Opfererfahrungen machen mussten. Diese Männer haben frühzeitig in ihrer Sozialisation gelernt, Opfer zu sein. Oftmals haben sie zu sich selbst einen schlechten Kontakt, spüren sich kaum, sie wissen auch nicht um die Wut, die Angst und die Trauer.

Wenn diese Männer die Opferrolle verlassen wollen, lernen sie, Kontakt zu sich selbst und zur Umwelt aufzunehmen. Dabei geht es u.a. darum, die eigenen Grenzen zu erspüren und Grenzverletzungen durch andere als solche wahrzunehmen und Handlungsmuster zu erlernen, wie die eigenen Grenzen geschützt werden können. Männer, die in der Kindheit massiven Traumatisierungen wie Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung ausgesetzt waren, erlernen die dazu nötigen Lernschritte am besten in einem geschützten und unterstützenden Umfeld.

Statistische Angaben zu weiblicher Gewalt

Nach Angaben politisch Verantwortlicher sollen nur 5 - 10 % der Opfer häuslicher Gewalt Männer sein. Demgegenüber müsste von 90 - 95 % Frauen als Opfer häuslicher Gewalt ausgegangen werden. Bedauerlicherweise werden keine Angaben zur Quelle für diese Zahlen gemacht. Kriminalstatistiken hierzu sind wenig brauchbar, da sie nichts über die Täter-Opfer-Relation aussagen und zum anderen nur die zur Anzeige gebrachten mutmasslichen Straftaten registriert werden.

Aus einer Auswertung aus Baden-Württemberg (Sven Höfer, in Kriminalistik, 11/2001) geht hervor, dass innerhalb der zur Anzeige gekommen 39'488 Körperverletzungsdelikten in 19 % der Fälle die Täterinnen weiblich und die dazugehörigen Opfer männlich sind.

Ergebnisse der Dunkelfeldforschung gehen jedoch von einer annähernd gleich hohen Anzahl von Männern und Frauen aus, die in häuslicher Gemeinschaft Gewalttätigkeiten ausüben. Eine der wenigen umfangreichen Dunkelfelduntersuchungen, die über das Ausmass familiärer Gewaltanwendung vorliegen, lässt erkennen, dass es in fast jeder dritten Familie seit der Eheschliessung zu Gewalttätigkeiten zwischen den Partnern gekommen war, wobei etwa ebenso viele Frauen ihre Männer schlugen wie umgekehrt (Strauss et al., 1980).

In Deutschland wurden im Jahr 1991 ca. 1,5 Millionen Männer zwischen 20 und 59 Jahren mindestens einmal Opfer physischer Gewalt in "engen sozialen Beziehungen". 214'000 Männer dieser Altersgruppe wurden sogar Opfer schwerer physischer Gewalthandlungen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, "Kriminalität im Leben alter Menschen", Kohlhammer 1995, ISBN 3-17-014216-X).

Lösungsansatz: Ein Männerhaus muss her!

Wenn Frauen es zu Hause nicht mehr aushalten oder sie Gewalt vom Partner erfahren, so können sie die Möglichkeit nutzen, für eine gewisse Zeit in einem Frauenhaus unterzukommen. Dort werden sie sozialpädagogisch betreut, auf Behördengängen begleitet, etc. In der Schweiz gibt es derzeit 18 Frauenhäuser.

Wenn Männer es zu Hause nicht mehr aushalten, wenn sie andauernde oder sich wiederholende physische oder psychische Gewalt von der Partnerin erfahren, müssen sie auf sich selbst gestellt nach einem Neuanfang suchen. Vielen Männern gelingt es, die notwendigen Schritte allein zu tun. Andere Männer dagegen sind mit der Krisensituation überfordert. Adäquate Beratungs- und Unterstützungsangebote, die sich gezielt an Männer in solchen kritischen Lebenslagen wenden, gibt es bis anhin kaum, Familienberatungsstellen fühlen sich für die Zielgruppe Männer nicht zuständig. Männerhäuser tun daher auch in der Schweiz Not!

 

Häusliche Gewalt: Was tun als männlicher Betroffener?

Es ist aus zahlreichen internationalen Studien bekannt, dass Frauen bei häuslicher Gewalt nicht seltener Täter sind als Männer. Im Rahmen einer deutschen Studie zu Vätern in Trennungs- und Scheidungssituationen (Prof. Amendt, 2005) wurde quasi als „Nebenprodukt“ festgestellt, dass gerade in solchen Situationen Frauen sogar deutlich stärker zu Beziehungsgewalt (häusliche Gewalt) neigen als Männer. Wie übrigens auch bei häuslicher Gewalt gegen Kinder

In der letzten Zeit häufen sich Emails an MANNdat, in denen Betroffene häuslicher Gewalt - das heißt von Beziehungsgewalt - ihre Situation schildern und die mangelnde Unterstützung seitens Polizei und Justiz beklagen. Ein anonymisiertes Beispiel (Name und Adresse sind MANNdat bekannt) soll stellvertretend die Problematik beschreiben.

Auch die erste repräsentative Studie in Deutschland, die Männer als Opfer häuslicher Gewalt  (Paargewalt) genauer betrachtete, zeigte den beträchtlichen, bisher ignorierten Anteil von Frauen als Täterinnen im Bereich der familiären Gewalt. Es zeigt sich, dass auch Frauen in nennenswertem Umfang sehr wohl physische Gewalt gegen den Partner ausüben.

Dennoch ist bei häuslicher Gewalt durch die permanente Stilisierung von Frauen zu alleinigen Opfern und Männern zu alleinigen Tätern ein öffentliches Klima entstanden, in dem männliche Betroffene von Beziehungsgewalt nur selten eine Chance auf angemessene Hilfe haben. Vor diesem Hintergrund muss man auch oben genanntes Beispiel sehen. Dass der Mann die gewalttätige Frau nur abgewehrt hat, sie die Täterin und er das eigentliche Opfer war, war offensichtlich jenseits des Vorstellungsvermögens der Polizisten – und dies, obwohl der Mann es war, der sie gerufen hatte. So wurde aus der brutalen Gewalttäterin ein schützenswertes Opfer, aus dem betroffenen Mann ein Täter.

Und immer stellen sich dieselben Fragen: "Was kann man dagegen tun?", "Wie verhalte ich mich richtig?" und "Was wird aus den Kindern?"

In Anbetracht der zunehmenden Häufigkeit solcher Anfragen und der Tatsache, dass uns nur ein winziger Bruchteil derartiger Vorfälle zur Kenntnis gelangt - entsprechend angelegte Studien sind in Deutschland bisher nicht durchgeführt worden - , fragen wir uns natürlich, wie hoch der Hellfeldanteil an Täterinnen und männlichen Betroffenen bei häuslicher Gewalt aussehen würde, verfolgte man nur die bereits angezeigten Straftaten geschlechtsneutral – von den Dunkelfeldzahlen, in die alle nichtangezeigten Fälle eingehen, ganz zu schweigen.

In der polizeilichen Kriminalstatistik von Berlin, die diese Zahlen gesondert ausweist, war beispielsweise 2010 ein Frauenanteil von 23,8% bei den Tatverdächtigen in Fällen häuslicher Gewalt zu verzeichnen. In Anbetracht der oben geschilderten Herangehensweise von Seiten der Polizei dürfte es sich dabei um eine Minimalabschätzung handeln.

Die im Allgemeinen Männer diskriminierende Praxis von Polizei und Justiz - nicht nur bei häuslicher Gewalt - bestätigte auch der Leipziger Strafrechtsprofessor und Kriminologe Hendrik Schneider in einem Interview der Sächsischen Zeitung vom 3. September 2011 (Seite 5), Zitat:

Was muss man sich darunter vorstellen?

Also urteilen männliche Richter anders gegenüber Männern als gegenüber Frauen?

Das wäre dann eine Diskriminierung der Männer.

Ja, das sagt auch MANNdat und nicht nur im Sinne von gesellschaftlichen Rollenstereotypen. Polizeibeamte verletzen schlicht ihre Pflicht und verstoßen gegen das Gewaltschutzgesetz, wenn sie den Mann wegen häuslicher Gewalt der Wohnung verweisen, obwohl es Anhaltspunkte gibt, dass die Frau die Straftäterin ist. Und sie damit auch die Kinder gefährden, die bei der Gewalttäterin zurückbleiben müssen. Wir fordern daher seit Jahren Maßnahmen, die diesem Sachverhalt entgegen wirken (siehe „Was wir wollen“, Punkt 9), der nicht nur auf das Gebiet der häuslichen Gewalt beschränkt ist.

Allerdings wird es noch lange dauern, bis "Männer und Kinder" im gleichen Maß als Betroffene von Beziehungsgewalt gesehen werden wie Frauen. Und es wird noch viel länger dauern, bis ihnen bei häuslicher Gewalt dieselbe Hilfe und Unterstützung zuteil wird, wie sie Frauen ganz selbstverständlich erhalten. Das wird jedoch umso schneller geschehen, je mehr Männer sich trauen, derartige Gewalttaten ihrer Partnerin anzuzeigen.

Auf Grund der aktuellen gesellschaftlichen Situation gibt es für männliche Betroffene von Beziehungsgewalt jedoch einige Dinge zu beachten, um nicht selbst in die nachträglich kaum noch zu korrigierende Täterrolle gedrückt zu werden, wie es dem Betroffenen im oben zitierten Fall ging. Sicherlich wird nicht jeder Ratschlag in jeder Situation umzusetzen sein. Dennoch wollen wir männlichen Betroffenen diese Hinweise mit auf den Weg geben, damit sie richtig handeln, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen“ ist.

Noch drei Anmerkungen:

  • Der Begriff „häusliche Gewalt“ wird derzeit inflationär genutzt. Neben physischer und psychischer Gewalt gibt es bei häuslicher Gewalt inzwischen auch die Begriffe der „ökonomischen“ und „sozialen“ Gewalt. Wir beschränken uns hier auf den strafrechtlich besonders relevanten Bereich der physischen Gewalttaten.
  • Zwar suggeriert der Begriff "häusliche Gewalt", dass es um Gewalttätigkeiten innerhalb der eigenen vier Wände geht. "Häusliche Gewalt" ist jedoch jede (physische) Gewalt zwischen den Partnern einer Beziehung, gleichgültig ob sie zu Hause, im Urlaub, im Auto oder bei einem Spaziergang im Park ausgeübt wird. Der häufigste Ort ist natürlich dennoch die eigene Wohnung, weshalb wir uns darauf konzentrieren.
  • MANNdat e.V. ist zwar bundesweit aktiv, kann aber auf Grund der personellen Situation leider keine Einzelfallhilfe anbieten. Wir hoffen dennoch, mit diesem Ratgeber den Betroffenen häuslicher Partnergewalt eine sinnvolle Unterstützung anbieten zu können.

Zusammenfassung: Was tun bei einem körperlichen Angriff?

  1. Nicht zurückschlagen und nach Möglichkeit Angriffen ausweichen, anstatt sie abzublocken. Versuchen Sie deeskalierend zu handeln. Notfalls verlassen Sie die Wohnung.
  2. Im Fall von zugefügten Verletzungen sofort die Wohnung verlassen und einen Arzt oder die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen, die Verletzung behandeln und unter Angabe des tatsächlichen Grundes "häusliche Gewalt" dokumentieren lassen. Achtung: Denken Sie an Ihre Kinder und nehmen sie diese nach Möglichkeit mit, falls deren akute Gefährdung zu befürchten ist.
  3. Hat sich die Lage beruhigt und befinden Sie sich wieder in der Wohnung, ergreifen Sie Sicherheitsmaßnahmen für den Fall eines erneuten Angriffs. Stellen Sie zusätzlich eine Liste persönlicher Gegenstände und Dokumente zusammen und sichern Sie diese (evtl. auch als Kopie) außerhalb der Wohnung - zusammen mit etwas Geld, um notfalls ein paar Tage eine Pension bezahlen zu können.
  4. Erstatten Sie im Wiederholungsfall Anzeige gegen die Gewalttäterin. Sprechen Sie spätestens jetzt mit Freunden und Eltern über die Situation, auch um zukünftig eine Notunterkunft zu besitzen.
  5. Sichern Sie Beweise, suchen Sie Zeugen und dokumentieren Sie den Vorfall. Ist eine dauerhafte Besserung nicht abzusehen: Informieren Sie sich über kompetente und auf diesem Gebiet bewanderte Scheidungsanwälte. Suchen Sie sich eine eigene Wohnung.

Ausführliche Erläuterungen

1. Wichtigstes Grundprinzip bei häuslicher Gewalt: Nicht zurückschlagen

Es ist uns durchaus bewusst, dass in einer akuten Stresssituation dieser Hinweis nicht einfach umzusetzen ist. Dennoch ist das ungeheuer wichtig, und zwar aus mehreren Gründen.

Zunächst einmal zeigen Statistiken zur häuslichen Gewalt in Partnerschaften, dass mehr Frauen als Männer schwere Verletzungen erleiden. Der Grund ist vor allem darin zu suchen, dass Männer im Durchschnitt über größere körperliche Kräfte und eine robustere Konstitution verfügen als Frauen. Das heißt natürlich nicht, dass es kaum Männer mit schweren Verletzungen gibt: Frauen gleichen häufig ihre körperlichen Nachteile durch die Verwendung von Alltagsgegenständen aus, die sie als Waffen nutzen.

Das Problem: Gerichte berücksichtigen im günstigsten Fall zwar die Gewaltdynamik, Sie als Handelnder sind aber in der Beweispflicht. Außerdem spielt die Schwere der Verletzung vor Gericht eine wesentliche Rolle. Dafür ein fiktives Beispiel:

Ihre Partnerin schlägt Ihnen mit der Faust ins Gesicht. Auf Grund der geringeren Körperkräfte verursacht sie aber kaum nachweisbare Verletzungen. Sie wehren sich und schlagen ihr mit der flachen Hand ins Gesicht. Sie ruft die Polizei und hat noch Ihren Handabdruck auf dem Gesicht, als die Beamten eintreffen. Niemand glaubt Ihnen, dass Sie nur reagiert haben. Zeugen haben Sie nicht. Das Ergebnis kann sich jeder ausmalen. Dabei ist die Gewaltbereitschaft der Täterin höher einzuschätzen als Ihre, da sie angegriffen hat.

Selbst ein berechtigtes Abblocken des Angriffs der Gewalttäterin kann Sie auf Grund der allgemeinen Vorverurteilung von Männern in Schwierigkeiten bringen: Frauen bekommen sehr leicht blaue Flecke. Zeigt die Gewalttäterin Sie an und weist die blauen Flecke vor, stehen Sie als Täter da, die eigentliche Gewalttäterin als Opfer häuslicher Gewalt, denn ohne Zeugen wird Ihnen niemand glauben, dass Sie nichts weiter gemacht haben, als ihren Schlag abzuwehren. Natürlich ist es immer besser, einen Angriff abzublocken anstatt sich ein Messer in den Körper rammen zu lassen. Dennoch kann man cleverer agieren.

2. Häusliche Gewalt durch die Partnerin erlitten? Sofort reagieren!

Selbst wenn sich die Gewaltbereitschaft der Partnerin bereits längere Zeit vorher anbahnt, wird der eigentliche Gewaltausbruch viele Männer unvorbereitet treffen. Haben Sie keine Verletzung erlitten und beruhigt sich die Gewalttäterin wieder, haben Sie zunächst etwas Zeit gewonnen (siehe Punkt 3). Allerdings ist zu befürchten, dass es früher oder später erneut zu solch einer Eskalation kommen wird. Daher stellt sich bereits an dieser Stelle die Frage, ob der Gewaltausbruch nachweisbar ist, beispielsweise durch anwesende Zeugen (siehe Punkt 5).

Anders stellt sich die Situation dar, wenn Sie durch den Angriff Verletzungen erlitten haben. Verlassen Sie sofort die Wohnung und suchen Sie einen Arzt (in der Nacht eine Notaufnahme) auf. Lassen Sie die Verletzung behandeln und geben Sie dort den tatsächlichen Grund (Gewalt durch die Partnerin) für die Verletzung an. Bitten Sie den Arzt um eine Bestätigung und bewahren Sie diese außerhalb Ihrer Wohnung auf (siehe Punkt 3). Ist Ihnen das peinlich, findet sich sicherlich eine Begründung für den Arztbesuch, beispielsweise die Auffrischung der Tetanusimpfung, bei dem Sie nebenbei auf das Thema zu sprechen kommen. Sie kommen jedoch nicht umhin, sich dem Arzt anzuvertrauen.

Fragen Sie sich vor Verlassen der Wohnung, ob Ihre Kinder gefährdet sind, wenn Sie das Haus verlassen. Sollte das der Fall sein, versuchen Sie die Kinder nach Möglichkeit mitzunehmen.

Sehen Sie eine Chance außer Haus zu übernachten, kann es auch in Hinblick auf die Deeskalation sinnvoll sein, erst am nächsten Tag zurückzukehren.

Ob Sie bereits beim ersten Gewaltausbruch eine Strafanzeige (Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung mit Hinweis auf die häusliche Gewalt) bei der Polizei stellen sollten, ist sicherlich auch eine Frage der Schwere der Tat. Bei einem Mordversuch wie einem Messerangriff ist es sicherlich angemessen. Bitten Sie einen guten Freund, Sie zur Polizei zu begleiten! Denken Sie aber auch daran: Sie müssen beweisen, dass es eine Straftat gegeben hat.

3. Lage beruhigt? Wieder in der Wohnung? Vorsichtsmaßnahmen ergreifen!

Beziehungsgewalt von Seiten der Frauen ist eines der großen Tabuthemen in der Gesellschaft. Sie als Mann sind daher in der Nachweispflicht, denn Männern wird bei diesen Angriffen nur in eindeutigen Fällen Glauben geschenkt. Insbesondere bei der Konstellation „stämmiger Mann – zierliche Frau“ werden Sie mit ausgesprochenem Unglauben rechnen müssen – auch und besonders bei der Polizei.

Kam es bereits zu einem Gewaltausbruch von Seiten der Partnerin, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es erneut geschieht. Damit Sie Punkt 1 selbst dann beachten können, wenn Sie von massiver Gewalt bedroht sind, ist es sinnvoll, bereits jetzt ein paar unauffällige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen:

  • Nehmen Sie Ihr Handy und überprüfen Sie den Empfang in den verschiedenen Zimmern.
  • Wählen Sie zwei Zimmer aus, die Sie selbst im Angriffsfall leicht erreichen können, in denen der Handyempfang gut ist, die abgeschlossen werden können und in deren Tür sich *keine* Glasscheibe befindet.
  • Tragen Sie die betreffenden Zimmerschlüssel und Ihr Handy stets bei sich.

Wichtig auch: Sie wissen nicht, wie sich die Gewalt und Ihre Beziehung weiter entwickeln. Sie wären nicht der erste Mann, dem die Frau den Laptop zerstört und persönliche Dokumente vernichtet. Oder aber: Ihnen wird nicht geglaubt und anstatt die Gewalttäterin der Wohnung zu verweisen, werden Sie zum Gehen aufgefordert – möglicherweise auch mit dem scheinheiligen Argument, dies geschehe „zu Ihrem Schutz“. Dann kommen Sie eventuell auf längere Zeit nicht mehr an diese Sachen heran und in der Hektik der Situation vergessen Sie mit Sicherheit wesentliche Dinge. Gehen Sie also vom schlimmsten Fall aus, dann kann es nur besser werden:

Stellen Sie für sich eine Liste der wichtigen Dokumente zusammen: Zeugnisse, Arbeitsvertrag und -zeugnisse, Personalausweis, Pass, Bewerbungsunterlagen, Geburts- und Heiratsurkunde, Krankenversicherungkarten (auch für die Kinder) usw. Nehmen Sie das Original oder (wenn das nicht möglich ist) eine Kopie der Dokumente (notfalls beglaubigt) und lagern Sie diese an einer sicheren Stelle. Das können Eltern oder auch Freunde sein. Notfalls tut es auch ein Bankschließfach. Bei den Personaldokumenten können Sie eines der beiden auslagern. Gleiches gilt für wichtige Dateien auf Ihrem Computer (die sich auf einem USB-Speicherstick oder einer externen Festplatte sichern lassen) und bestimmte Wertgegenstände, von denen die Gewalttäterin weiß, dass sie Ihnen etwas bedeuten. Vergessen Sie nicht, etwas Barmittel zu sichern, so dass Sie ein paar Tage über die Runden kommen und notfalls auch eine Pension oder ein Hotel bezahlen können.

4. Wiederholungsfall? Überlegt handeln!

Kommt es nun zu einem erneuten, massiven Angriff Ihrer Partnerin, ziehen Sie sich in eines der Zimmer zurück, schließen ab und lassen den Schlüssel stecken. Begeben Sie sich in einen Bereich des Raumes, in dem Sie telefonieren und die Polizei rufen können, ohne dass die Gewalttäterin es hört. Sollte sie vor der Tür toben, können Sie das durchaus den Notruf mithören lassen, indem Sie das Handy in die Nähe der Tür halten. Die Gespräche werden aufgezeichnet und so zumindest der verbale Teil des Gewaltausbruchs dokumentiert.

Wenn die Polizei erscheint, öffnen Sie die Tür des Zimmers erst, wenn die Beamten in der Wohnung sind. Schildern Sie so ruhig und sachlich wie möglich den Tathergang (wer, was, wann) und bitten um die Anwendung des Gewaltschutzgesetzes. Die Beamten wissen genau, was damit gemeint ist. Es kommt jedoch häufig vor, dass sie versuchen zu schlichten oder Sie „zu Ihrem Schutz“ der Wohnung verweisen wollen, nur um eine Wegweisung der Frau zu vermeiden. Streiten Sie sich *nicht* mit den Beamten. Sie können nur verlieren. Fragen Sie nach den Gründen für deren Entscheidung und lassen Sie sich die Namen oder Dienstnummern der Beamten geben. Erstatten Sie anschließend Anzeige gegen die Gewalttäterin (Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung, …) und fragen die Beamten nach einer Unterkunft für die Nacht. Da wird zwar nicht viel kommen, im günstigsten Fall regen Sie die Beamten aber dadurch zum Nachdenken an.

Sie erhalten eine Bestätigung der Anzeige, die Sie ebenfalls an einem sicheren Ort aufbewahren sollten. Benehmen sich die Beamten völlig daneben, bleiben Sie dennoch ruhig: Sie können unter Angabe der Namen und des Vorfalls später immer noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Die akute Situation am Tatort ist der falsche Zeitpunkt für Streitigkeiten mit der Polizei – das wird in der Regel gegen Sie ausgelegt.

Wichtig: Wenn Sie sich sorgen, dass auch Ihre Kinder angegriffen werden, teilen Sie diese Befürchtung den Beamten mit, sofern Sie aufgefordert werden, die Wohnung zu verlassen. Sie werden sich sonst ewig Vorwürfe machen, wenn den Kindern in Ihrer Abwesenheit etwas zustößt!

Falls das Gewaltschutzgesetz angewendet wird und Sie in der Wohnung bleiben können, erleichtert das die Sache. Falls nicht, suchen Sie Eltern oder Freunde auf, bitten um eine Unterkunft und erzählen so sachlich wie möglich, was vorgefallen ist.

5. Stets aktuell: Beweise sichern, Zeugen suchen, Vorfall dokumentieren, Kinder schützen, Scheidung einreichen!

Es kann viele Gründe geben, trotz erlittener Gewalt wieder nach Hause zurückzukehren. Häufig sind die gemeinsamen Kinder der springende Punkt oder die Hoffnung bzw. die Zusicherung der Partnerin, „dass beim nächsten Mal alles anders wird“. Umso wichtiger ist es, stattgefundene Vorfälle zu dokumentieren. Waren andere Menschen beim Gewaltausbruch zugegen, bitten Sie diese, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Wenn sich die Wogen geglättet haben, können Sie ein kurzes Gedächtnisprotokoll erstellen und die Zeugen bitten, es zu bestätigen – eventuell auch zu korrigieren. Sagen Sie Ihnen, dass Sie die Aussage nur benötigen, falls die Gewalttäterin irgendwann einmal die Tatsachen verdrehen will.

Sammeln Sie Briefe, SMS, E-Mails oder machen Sie Beweisfotos (beispielsweise vom zerstörten Laptop), die Ihre Aussagen zur Situation und dem Umfang der häuslichen Gewalt bestätigen. Lagern Sie die Beweise an einem sicheren Ort.

Sinnvoll ist es auch, sich an eine Hilfsorganisation zu wenden. Tun Sie das aber genau wie bei der Polizei nur in Begleitung eines guten Freundes. Damit haben Sie zumindest einen Zeugen, falls es Ihnen so geht wie einem anderen Hilfesuchenden: Als Betroffener häuslicher Gewalt wandte er sich an eine familiäre Beratungsstelle. Von dort wurde er an einen „Experten“ weitergeleitet. Wie er erst hinterher erfuhr: ein Experte in Täterarbeit. Auf dessen Frage, was er denn getan hätte, nachdem er von seiner Frau angegriffen wurde, antwortete er wahrheitsgemäß, dass er sie angeschrien habe. Daraufhin stellte der „Experte“ fest, dass Anschreien auch häusliche Gewalt sei, er sich also auch schuldig gemacht hätte und er sich nun zunächst mit seiner Täterrolle auseinander setzen solle. Man stelle sich den umgekehrten Fall vor: Eine Frau ersucht um Hilfe und bekommt zu hören: „Nun lassen wir zunächst mal die Gewalt Ihres Mannes außen vor und beschäftigen uns mit Ihrer Rolle als Täterin.“. Zu Recht ist so etwas unvorstellbar. Bei männlichen Betroffenen kann es passieren!

Dennoch kann so ein Hilfeersuchen sinnvoll sein. Suchen Sie notfalls (wieder in Begleitung) einen anderen Anlaufpunkt an. Hilfe kann unter Umständen auch die kirchliche Männerarbeit bieten - auch wenn sie keiner Kirche angehören oder Atheist sind.

Falls Sie keine Angebote kennen, lassen Sie sich von der örtlichen Gleichstellungsbeauftragten welche nennen oder vermitteln. Auch für diese Person dürfte das eine interessante Erfahrung sein.

Ist keine dauerhafte Besserung der häuslichen Gewaltsituation in Sicht, kommen Sie um eine endgültige Klärung nicht herum. Suchen Sie sorgfältig nach einem auch bei Beziehungsgewalt kompetenten Anwalt in Ihrer Nähe. Haben Sie einen gefunden, lassen Sie sich beraten und suchen Sie sich anschließend eine neue Wohnung, möglichst abseits der bisherigen Wohngegend. Ziehen Sie dahin um. Wenn Kinder von der Gewalt betroffen sind, sollten Sie diese mitnehmen, wobei Sie die Schulwege bei der Wahl des neuen Wohnorts berücksichtigen sollten. Reichen Sie danach die Scheidung ein und geben Sie als Grund wahrheitsgemäß Beziehungsgewalt / häusliche Gewalt an.

An dieser Stelle ist eine Dokumentation zuvor erfolgter Verletzungen und Gewaltausbrüche natürlich besonders wichtig. Insbesondere sollte aus den Beweisen hervorgehen, dass es sich nicht um einen einmaligen Gewaltausbruch handelt, über den das Familiengericht eventuell großzügig hinweg sieht, denn dann kann es passieren, dass sie der Gewalttäterin auch noch Unterhalt zahlen müssen. Noch schlimmer: Möglicherweise müssen dann die Kinder wieder zur schlagenden Mutter zurück und sind dort gefährdet.

Schlussbemerkung

Gewalt in Beziehungen ist ein Problem, das sowohl von Männern als auch von Frauen verursacht wird und unter dem beide Geschlechter zu leiden haben. Hauptleidtragende sind neben dem geschlagenen Partner vor allem die Kinder, die in den meisten Fällen beide Eltern lieben. Deren Wohl sollte man besonders im Auge behalten. Das bedeutet aber nicht, dass man sich der Kinder wegen dauerhaft einer latenten Gefahr aussetzt. Schützen Sie sich und Ihre Kinder, trauen Sie sich, sich als Betroffener häuslicher Gewalt zu offenbaren – insbesondere gegenüber medizinischem Personal.

Im aktuellen gesellschaftlichen Klima haben es männliche Betroffene besonders schwer, als Opfer von Paargewalt anerkannt zu werden und noch schwerer analog zu Frauen angemessene Hilfe zu erhalten. Wir können nicht garantieren, dass Sie mit unseren Ratschlägen auf jeden Fall zu Ihrem Recht kommen und die Gewalttäterin zur Rechenschaft gezogen wird. Ihre Chancen, Gerechtigkeit zu erfahren, dürften damit aber deutlich steigen.

Der Autor Impressum  wünscht allen Betroffenen häuslicher Gewalt alles Gute und viel Kraft für den schweren Weg, der vor ihnen liegt.

 

 

Bei Fragen können sie über Kontakt los werden. Im weiteren können sie im Navacho Forum Mitreden.

Überschrift

 

Diese Homepage ist Kindern und Männern gewidmet, die Opfer häuslicher Gewalt wurden. Dabei sind meistens Kindern und Männern betroffen, die von ihrer Mutter und Partnerin Häusliche Gewalt erlitten.
Es ist überaus wichtig, dass betroffene Kinder und Männer endlich das Schweigen brechen! Wir haben nämlich auch unsere Rechte und sollten diese bedingungslos einfordern. Bei häuslicher Gewalt gegen Kinder und Männer handelt es sich nicht nur um Einzelfälle. Die Politiker negieren dieses Problem und die Beamten tun nichts dagegen. Wenn Kinder und Männer sich gegen ihre Partnerinnen und Mutter wehren laufen sie Gefahr, dass sie sich strafbar machen. Das Verhalten der
Fachleute und Machthaber ist sehr verlogen!
Wir Kindern und Männern wollen kein Mitleid, wir wollen Unterstützung und unsere Rechte!

 

 

diese aussage betrifft inzwischen nicht mehr Westeuropa, wir hoffen das wir in Afrika, Russland, Indien, Asien und Latainamerika etwas erreichen können. Das die Persönlichkeitsrechte aller eingehalten werden.

 

 

Die Westeuropäischen Ämter sind inzwischen bereit Väter zu Unterstützen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Infos und News 1

Geschetzte Leser hier einige Infos und News

 

 

  1.  Diese Seite der Häusliche Gewalt ist neu hier aus der Alten Hompage übernommen, wir möchten um verständniss bitten wenn noch nicht alle Links 100% gehen, ich bin bemüht dies schnellst möglichst erledigen zu können. Meinerseits bin ich auch Dankbar für Sachdinliche hinweis über nicht gehende links unter Kontakt.
  2. http://www.halt-gewalt.bs.ch/
  3. Im Navacho Forum Anmelden und Mitreden
  4. Der Autor aus dem Impressum ist stetig Bemüht die Seite zu Akuallisiern und zu Erweitern.

 

 

Hier einige Fachbegrife:

  1. Spiessdrehung / Zeigefinger von vorderseite des Daumen nach hinten ziehen.
  2. Schutzmandel mit Kaputze überziehen / Zeigend Mantelanziehen und Kapuzue überziehen
  3. Spuren verwischen / auf schuhsolen zeigen
  4. Fallen / mit dem Arm Das Fallen zeigen.

 

Abteilung Kindergewalt

Einleitung:

 

Das Kind kenn seit dem Fötus Alter (http://www.navachoforum.com/wiki:Foetus) (http://www.google.ch/search?q=f%C3%B6tus&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=6i7-UZvqBqaO7QbYuYGgCQ&ved=0CD4QsAQ&biw=911&bih=428) beide stimmen der Eltern. Die Nabelschnur  http://www.navachoforum.com/wiki:Nabelschnur kann dem Kind zum Verhängniss werden.

 

 

 

Grundlage: http://www.navachoforum.com/wiki:Haeusliche-Gewalt-am-Kind

Häusliche Gewalt am Kind:

 

Im ersten  zur kindentfremdung und Kindsentziehung, aus den Augen eines Kindes ist der Kindergarten od. Vorschule bereits kindesentfremdung und Kindsentziehung.

 
Häusliche Gewalt aus Sicht von Kindern und Jugendlichen

Zusammenfassung der Resultate

Im Kanton Zürich wurden im Jahr 2004 insgesamt 1405 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 9 und 17 Jahren mit zwei altersgerechten Fragebogen schriftlich befragt. Zudem wurden 29 von häuslicher Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 8 und 18 Jahren und deren Mütter interviewt sowie Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und Opferhilfestellen in den Kantonen Bern, Luzern und Zürich.

Teil 1: Ergebnisse der schriftlichen Befragung im Kanton Zürich

Wissen und Vorstellungen über häusliche Gewalt: Kinder und Jugendliche wissen mehr über häusliche Gewalt als Erwachsene denken. 80% der SchülerInnen gaben an, schon einmal von Gewalt in Elternbeziehungen gehört zu haben. Es fällt auf, dass Mädchen auf allen Altersstufen ein grösseres Bewusstsein für die Problematik haben als Jungen. Medien führen die Hitliste der Informationsquellen an, gefolgt von Informationen aus dem näheren sozialen Umfeld, den FreundInnen und der Mutter. Die Rolle der Schule als Wissensvermittlerin ist marginal: sie rangiert bei den Schweizer SchülerInnen an zweitletzter Stelle, während sie bei den englischen SchülerInnen an zweiter Stelle steht. Das Wissen der SchülerInnen beschränkt sich nicht auf abstraktes Nachrichtenwissen: fast ein Viertel wusste von einer von betroffenen Frau. Frappant sind die Geschlechterunterschiede: jedes dritte Mädchen, aber nur jeder sechste Junge kannte eine gewaltbetroffene Frau. Mit zunehmendem Alter geht die Schere zwischen Mädchen und Jungen immer weiter auf. Obwohl Fragen zur eigenen Betroffenheit von der Bildungsbehörde nicht erlaubt waren, gaben 2% der Befragten an, die Problematik selbst zu kennen.

Wissen und Vorstellungen der befragten SchülerInnen über häusliche Gewalt sind wenig kohärent. Es ist ein Nebeneinander von traditionellen und modernen, an Geschlechtergleichheit orientierten Sichtweisen festzustellen. Mit grosser Mehrheit lehnten die Jugendlichen Gewalt in Geschlechterbeziehungen legitimierende Aussagen ab. Jedoch betrachtete eine Minderheit Gewalt als legitimes Mittel gegenüber Frauen (jeder fünfte Junge und jedes achte Mädchen). Fehlendes Wissen über und falsche Vorstellungen von häuslicher Gewalt können geschlechterdifferente Konsequenzen haben: für junge Frauen kann dies zu einem Risiko werden, weil sie Verhaltensweisen von Jungen/Männern möglicherweise falsch interpretieren oder entschuldigen; Jungen geraten in Gefahr, traditionelle und opferbeschuldigende Vorstellungen zu teilen und zur Bestätigung hegemonialer Männlichkeitsmuster beizutragen.

Zugang zu Hilfe und Barrieren: Die Frage, welche Konsequenzen die Thematisierung der familiären Probleme haben könnte, wiegt für die befragten SchülerInnen schwer. Fast die Hälfte äusserte beträchtliche Bedenken. Mädchen sind skeptischer als Jungen. Die Entscheidung, mit anderen über die missliche Lage zu Hause zu sprechen und Hilfe zu holen, würden die meisten Kinder und Jugendlichen an verschiedene Bedingungen knüpfen. Jede/r siebte SchülerIn war der Ansicht, dass andere davon nichts erfahren sollten. Mädchen vertraten eine offenere Haltung, während Jungen grössere Zurückhaltung bekundeten. Die grössten Barrieren stellen Zweifel an der vertraulichen Behandlung der Informationen, Sorge um das Image der Familie und die Vorstellung, dass es sich bei häuslicher Gewalt um ein privates Problem handelt, dar. Die Bedenken von Jungen und Mädchen sind nicht immer gleich gelagert. Während Jungen eindeutig häufiger einen Imageverlust der Familie befürchten und sie das Problem stärker als familieninterne Angelegenheit betrachten, stehen bei Mädchen deutlich häufiger Ängste vor der Unberechenbarkeit der Reaktionen Dritter im Vordergrund, dass die ins Vertrauen gezogene Person das Problem nicht versteht oder dem Kind nicht geglaubt würde.

Wem kann man trauen? Viele würden LehrerInnen gerne vertrauen, aber Erwartungsunsicherheit sowie die Angst vor drastischen, aber wenig realistische Konsequenzen (wie etwa Heimunterbringung, Entzug des Sorgerechts der Eltern, Gefängnis für den Vater) stellen gewichtige Hindernisse dar. Kinder und Jugendliche würden ihre Sorgen am ehesten mit ihren Geschwistern, FreundInnen, Grosseltern und Müttern teilen. Neben informellen Netzwerken ist auch das Sorgentelefon eine wichtige Adresse.

Empfehlungen
Information und Sensibilisierung sollte nicht den Medien überlassen werden; Schule und Jugendhilfe sollten im Hinblick auf die Prävention von Gewalt in Geschlechterbeziehungen steuernd einwirken und das Thema in die Lehrpläne und die pädagogische Arbeit aufnehmen. Immerhin sechs von zehn der befragten SchülerInnen würden es begrüssen, wenn sie in der Schule über die Problematik umfassend aufgeklärt würden. Inhaltlich interessieren sich die Befragten für Ursachen und Häufigkeit von häuslicher Gewalt, für Möglichkeiten von Prävention und Intervention und wie man betroffene Kinder und Jugendliche unterstützen könnte. Zur Unterstützung der von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen sollten pro-aktive Massnahmen ergriffen und Strategien zur Verbesserung der Erwartungssicherheit entwickelt werden.

Teil 2: Aufwachsen im Kontext von häuslicher Gewalt – die Perspektive der betroffenen Kinder und Mütter

Häusliche Gewalt, wenn es sich um ein Muster von Macht, Kontrolle und Gewalt handelt, strukturiert das Familienleben und das Verhältnis der Generationen und Geschlechter durch alltägliche Praktiken von Dominanz und Macht. Mitbetroffenheit von häuslicher Gewalt heisst empirisch gesehen meist, dass Kinder und Jugendliche Zeugen von Gewalt des Vaters oder des Partners an der Mutter werden. Die Mehrheit der Kinder hatte klare Vorstellungen von der Problematik in der Familie bzw. über den Grund der Trennung, vor allem, wenn sie Zeugen körperlicher Gewalt waren, wenn sie mit der Mutter im Frauenhaus Zuflucht gesucht hatten und/oder im sozialen Umfeld offen über häusliche Gewalt gesprochen wurde. Manche hatten kaum Erinnerungen an entsprechende Ereignisse, weil sie zum Zeitpunkt der Vorfälle noch sehr klein waren und/oder es den Müttern gelungen war, die Kinder vor schwerer Gewalt zu schützen. Bei einzelnen Kindern waren Hinweise auf Umdeutungen zu beobachten, die im Zusammenhang mit Manipulationsversuchen des Vaters und Tabuisierungen der Gewalt durch die Mutter standen.

Art und Ausmass der Mitbetroffenheit wie auch die Auswirkungen von häuslicher Gewalt variierten zum Teil beträchtlich. Die Erfahrungen der interviewten Kinder und Jugendlichen, die im Kontext von häuslicher Gewalt aufwuchsen, untermauern komplexe Konzeptionalisierungen von häuslicher Gewalt und bestätigen, dass häusliche Gewalt nicht auf physische Gewalt oder andere im Strafrecht codierte Übergriffe reduziert werden kann, sondern häusliche Gewalt vielfältige Formen der Macht- und Kontrollausübung umfasst. Im Leben der Kinder sind die verschiedenen Formen von Macht, Dominanz und Gewalt meist miteinander verquickt. Ein Teil der Kinder war nicht nur Zeuge von häuslicher Gewalt, sondern erlebte selbst auch Gewalt, wobei es keinen direkten Zusammenhang zwischen der Gewalt in der Partnerschaft und Misshandlung der Kinder gibt. Die bisherige Forschungslage legt eine Überschneidung in 30 bis 60 Prozent der Fälle nahe (Edleson, 2001); bei Fällen von institutionell erkannter Kindsmisshandlung und/oder sexueller Ausbeutung fällt die Überschneidungsquoten mit häuslicher Gewalt erwartungsgemäss höher aus. Wie die Mitbetroffenheit gelagert ist, muss deshalb im Einzelfall diagnostiziert werden, auch wie stark Kinder und Jugendliche belastet sind. Die hauptsächlich in den USA durchgeführten Studien und Metaanalysen legen den Schluss nahe, dass zwischen 35 und 45 Prozent der Kinder, die Zeugen und/oder Opfer von häuslicher Gewalt werden, klinische Auffälligkeiten zeigen (Hughes et al., 2001). Inwieweit Kinder Auffälligkeiten entwickeln und ob es zu einer Chronifizierung von Störungen kommen kann, hängt entscheidend vom Schutz und von der Unterstützung ab, die Behörden und Fachstellen bieten.

 

Empfehlungen
Die Mitbetroffenheit von Kindern und Jugendlichen von häuslicher Gewalt und deren Gefährdung, insbesondere im Prozess des Aufbrechens von Machtstrukturen im Geschlechter- und Generationenverhältnis, wurde lange von Behörden und Fachstellen unterschätzt. Es ergeben sich folgende Implikationen für die Sicherheits- und Hilfeplanung:

(1) Die Sicherheit und das Wohl der von häuslicher Gewalt mitbetroffenen Kinder ist eng mit der Sicherheit der Mütter verknüpft; aus diesem Grund sollten Interventionen sich am Grundsatz orientieren, dass der Schutz der Mütter der beste Kinderschutz ist.
(2) Die Situation der Kinder und Jugendlichen sollte zeitnah und systematisch abgeklärt werden, möglichst parallel zur Beratung der Mütter.
(3) Es sind spezifische Unterstützungsangebote zur Bearbeitung der Erlebnisse zu entwickeln, die den individuellen Problemlagen und dem Alter der Kinder und Jugendlichen gerecht werden.

Weitere Informationen zum Projekt

Im deutschsprachigen Raum ist eine intensivierte Auseinandersetzung mit häuslicher Gewalt zu beobachten, aber über die Situation von Kindern und Jugendlichen, die im Kontext von Gewalt zwischen Eltern aufwachsen, ist wenig bekannt. Noch weniger erforscht ist das Wissen der allgemeinen Population von Kindern und Jugendlichen über häusliche Gewalt und ihre Sichtweise der Problematik. Diesen Fragen widmet sich die multimethodologisch
angelegte Untersuchung, die im deutschsprachigen Raum eine Forschungslücke schliessen wird.

Hintergrund
Erkenntnisse aus Forschung und Praxis über Gewalt in Ehe und Partnerschaft kontrastieren mit gängigen Vorstellungen von Familie als sicherer Hafen in einer sich wandelnden Gesellschaft. Konzeptionen wie die «glückliche Kindheit», das «unwissende Kind» oder das «passive Opfer» werden im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt kritisch beleuchtet. Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention werden Kinder und Jugendliche als kompetente soziale Akteure betrachtet und ihre Sichtweisen ins Zentrum gerückt.

Ziele
Das Ziel der Untersuchung besteht darin:
– Auf der Basis von quantitativen und qualitativen Daten neue Erkenntnisse zum Verständnis von Kindern und Jugendlichen zu häuslicher Gewalt zu generieren.
– Zu analysieren, was Aufwachsen im Kontext von Gewalt zwischen Eltern für Kinder und Jugendliche bedeutet und welche Bewältigungsstrategien sie entwickeln.
– Die Bedürfnislage von Kindern und Jugendlichen herauszuarbeiten und Klarheit darüber zu gewinnen, inwieweit soziale Netze und Professionelle als Hilfsmöglichkeiten oder als Barrieren wahrgenommen werden.
– Methoden zu entwickeln und zu verfeinern, um Kinder und Jugendliche zu sensitiven und komplexen sozialen Prozessen zu befragen.
– Einen Beitrag zur kritischen Reflexion von häuslicher Gewalt als spezifische Bedingung des Aufwachsens und Erziehens zu leisten.

Methoden/Vorgehen
Die multimethodologisch angelegte Studie umfasst (1) qualitative Interviews mit Kindern und Jugendlichen, die häusliche Gewalt aus eigener Erfahrung kennen. Zudem werden Interviews mit dem nichtgewalttätigen Elternteil sowie mit Professionellen geführt. (2) Im Rahmen einer gross angelegten schriftlichen Befragung wird eine allgemeine Population von 9- bis 16-jährigen Schülerinnen und Schülern befragt: Im Zentrum stehen Wissens-, Definitions- und Einstellungsfragen zu häuslicher Gewalt.

Bedeutung
Die Fachöffentlichkeit soll über die Sichtweise von Kindern und Jugendlichen informiert und für die Situation von Kindern und Jugendlichen, die im Kontext von Gewalt zwischen den Eltern aufwachsen, sensibilisiert werden. Während bislang vor allem Hilfsangebote für Frauen, Polizei und Justiz im Mittelpunkt standen, fokussiert diese Untersuchung die Kinderarena und wird Grundlagen zur kritischen Reflexion der schulischen und ausserschulischen Präventions- und Interventionsarbeit im Hinblick auf häusliche Gewalt liefern.

Projektdauer: 01.07.03–31.03.06


Bilder von Misshandelten Kindern, http://www.google.ch/search?q=bilder+von+misshandelten+kindern&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=czT-UeGcIvDn7Aa7uoCQBw&ved=0CDkQsAQ&biw=911&bih=428.

Kindsmisshandlung, http://www.sicher-stark-team.de/?gclid=CManj_vR47gCFQy33godaCcAzw ( Externer Link ).

 

 

 

 

 http://www.mein-kind-will-keinen-alkohol.de/

 

 

 

Psychische Gewalt und die Folgen

Hier finden Sie Informationen zum Thema «Psychische Gewalt an Kindern», zusammengestellt von der Stiftung Kinderschutz Schweiz und Karin Gerber, Elternnotruf Zürich. 

Was ist psychische Gewalt?

Psychische Gewalt an Kindern zählt zu jener Gewaltform, die wohl am häufigsten auftritt, jedoch am wenigsten sichtbar ist, weil keine äusserlichen Verletzungen ausgemacht werden können. Sie wird nicht selten als «normale Erziehungsmethode“ verharmlost. Eltern, aber auch Bezugspersonen von Kindern (Lehrerinnen und Lehrer oder Betreuende) greifen im Alltag aktiv wie auch passiv, d.h. ohne es zu wollen oder gar zu merken, zu dieser Form der Gewalt. Auch unter Erwachsenen und unter Kindern und Jugendlichen wird psychische Gewalt ausgeübt. Psychische Gewalt wird durchaus nicht immer isoliert ausgeübt – sehr oft tritt sie in Kombination mit oder als Bestandteil von anderen Formen von Gewalt auf. Sexuelle Gewalt zum Beispiel ist immer auch psychische Gewalt. Je häufiger Situationen von psychischer Gewalt im Leben des Kindes vorkommen und je regelmässiger es von einer bestimmten Art von psychischer Gewalt betroffen ist – je mehr «System“ die psychische Gewalt hat – desto schwerwiegender sind die möglichen Folgen für das Kind. Häufig ist psychische Gewalt erster Ausdruck einer schwierigen Beziehung zwischen Erwachsenen, Eltern, Bezugspersonen und ihren Kindern. Die Kinder, angewiesen auf die wohlwollende Aufmerksamkeit der Erwachsenen, können sich nicht zur Wehr setzen, werden gefügig oder fühlen sich schuldig am Misslingen der Beziehung. Aus dieser schwierigen Position heraus entwickeln Kinder nicht selten überlebensstrategien, die sie schliesslich als «schwierige Kinder“ erscheinen lassen.

Einige Beispiele psychischer Gewalt

Zurückweisen, verstossen, degradieren, bloss stellen:

Der übergewichtige Felix hat im Diktat einmal mehr eine schlechte Note geschrieben. Der Lehrer verteilt die Arbeiten in der Klasse. Vor Felix bleibt er stehen, lächelt und sagt: «Schlanke Kinder lernen leichter!“ Der Lehrer übt an Felix psychische Gewalt aus, weil er Felix wegen seines Aussehens und seiner schlechten Noten vor der ganzen Klasse bloss stellt und demütigt.

Isolieren:

Alle Mädchen aus Serainas Klasse dürfen im Sommer den Mittwochnachmittag im Schwimmbad verbringen. Serainas Eltern finden, dass sie besser zuerst die Aufgaben erledigen sollte und dass der eigene Garten der geeignetere Spielort für Zwölfjährige sei. Sie könne ja eine Freundin nach Hause einladen, sagt Serainas Mutter, wenn sie nicht allein sein wolle. Die Mädchen aus Serainas Klasse finden sie ziemlich seltsam, weil sie immer gleich nach Hause geht. Die wichtigen sozialen Kontakte mit anderen Kindern werden von den Eltern stark eingeschränkt, schlecht gemacht und manchmal sogar verboten. Der Bewegungsfreiheit des Kindes wird von den Eltern unangemessen Grenzen gesetzt.

Schikanieren:

Täglich muss Johan immer wieder dasselbe Stück auf dem Klavier spielen – ein Stück, das er demnächst aufführen soll. Obschon er das Klavierspielen nicht mag, wird er zum täglichen üben gezwungen. Seine Mutter sitzt daneben und tadelt ihn bei jedem Fehler; ansonsten widmet sie sich ihm kaum. Johan macht auch schon den grossen Einkauf. Schwer beladen kommt er jeweils mit den Einkaufstaschen nach Hause. Dort kontrolliert seine Mutter den ganzen Einkauf bis aufs Kleinste. Fehlt etwas, oder hat Johan das falsche Produkt gewählt, wird er dafür bestraft. Den regelmässigen Wutausbrüchen seiner Mutter fiel erst kürzlich seine über alles geliebte Muschelsammlung zum Opfer. Wer an sein Kind rigide oder unrealistische Erwartungen stellt und ihm gleichzeitig mit Strafen oder Schlägen droht, sollte es diese nicht erfüllen, fügt ihm psychische Gewalt zu. Auch der wiederholte Zwang, unangenehme oder ungeliebte Dinge zu tun – etwa das Klavierüben, obschon das Kind ausdrücklich nicht Klavierspielen will –, ist eine Schikane und als solche eine Form psychischer Gewalt, ebenso die Zerstörung von Gegenständen, die dem Kind lieb sind.

In welchem Umfeld kommt psychische Gewalt vor?

Grundsätzlich ist niemand davor gefeit, psychische Gewalt anzuwenden. Beim grossen Ausmass, in dem diese Form von Gewalt angewendet wird, sind Merkmale der Täter und TäterInnen und spezifischer Situationen und Bedingungen kaum aussagekräftig zu erheben. Die Mehrheit der Erwachsenen übt psychische Gewalt gegen Kinder aus. Spezifische Persönlichkeitsmerkmale sind unter diesen Umständen nicht festzustellen. So 'normal' (statistisch gesprochen) Gewalt gegen Kinder ist, so herkömmlich und üblich sind auch die Merkmale und Charaktere jener, die Gewalt anwenden. Forschungsergebnisse legen nahe, dass mit steigenden Belastungen, denen eine Familie ausgesetzt ist, auch das Risiko für Gewalthandlungen (darunter auch die psychische und insbesondere die verbale Gewalt) wächst. Als Ursachen der Gewalt müssen immer viele unterschiedliche Faktoren in Betracht gezogen werden. Meist wirken individuelle, familiale, soziale und gesellschaftliche Faktoren zusammen. Wo z.B. persönliche Krisen, Partnerschafts- und Arbeitsplatzprobleme, gesundheitliche, finanzielle, schulische und weitere Schwierigkeiten aufeinander treffen, wo das Angbot an Hilfe und Unterstützung gering ist, wo Gewalt eine hohe Akzeptanz hat usw., dort ist die Gefahr gross, dass Gewalt eher auftritt.

Welche Folgen kann psychische Gewalt haben?

Unmittelbar löst die psychische Gewalt beim betroffenen Kind negative Gefühle aus. Es fühlt sich niedergeschlagen, gedemütigt, blossgestellt, minderwertig, orientierungs- und hoffnungslos. Psychische Gewalt kann viele unterschiedliche Probleme zur Folge haben. Als wichtigste zu erwähnen sind etwa Lügen, Stehlen, aggressives Verhalten generell, Einkoten, Bettnässen, geringes Selsbtwertgefühl, emotionale Instabilität, Ängste, Lernbehinderungen, Leistungsschwächen oder Leistungsprobleme, Unfähigkeit zu Vertrauen, Depression, Rückzug, bis hin zu Mord oder Selbstmord.

 

 

 

 

 

 

Überschrift

Gewalt gegen Männer
Formen und Auswirkungen von Gewalt gegen Männer

Männer leben gefährlich, sie sind Gewalt ausgesetzt, und diese Gewalt ist alltäglich. Ein falscher Blick um 23.00 Uhr in der S-Bahn und der Mann riskiert, von einem aggressiv geladenen, andern Mann angegriffen zu werden. Gewalt gegen Männer wird im öffentlichen Raum überwiegend von Männern ausgeübt. Weibliche Täter mit männlichen Opfern sind in diesem Raum vergleichsweise selten.

Die Gewaltformen gegen Männer sind vielfältig und reichen von physischer (seelischer) und psychischer (körperlicher) bis zu struktureller Gewalt. Diese dritte Form der Gewalt äussert sich z.B. in der Diskriminierung nichtverheirateter Väter beim Sorgerecht, beim Militär- und Zivildienst als Zwangsdienste nur für Männer, bei der Ausgrenzung in Behörden.

Gewalt von Frauen gegen Männer findet überwiegend im privaten Raum (familiärer Bereich in heterosexuellen Beziehungen) statt. Diese Art von Gewaltausübung darf man sich jedoch nicht so vorstellen, dass dort dauernd geprügelt wird, wie uns das z.B. in der Diskussion um Männergewalt gegen Frauen als Normalzustand verkauft wird. In Zweierbeziehungen kommt v.a. die leichte und mittlere Gewaltausübung gegenüber Männern vor. Die schwere und andauernde Gewaltausübung gegen Männer ist daher nicht geeignet, das Problem in seiner Gesamtheit zu spiegeln.

Verbale (psychische) Gewalt gegen Männer fängt bei abwertenden Worten des Chefs an: "Das haben Sie stümperhaft gemacht". Und sie setzt sich fort durch Beschimpfungen durch die Ehefrau: " Du bist eine Niete, ein Trottel, ein Versager, ein Idiot".

Die anfänglich psychische Gewalt kann in massiver körperlicher (physischer) Gewalt enden. Massive Attacken und Übergriffe durch Täterinnen gefährden und zerstören die seelische und körperliche Integrität des betroffenen Mannes. Psychische Übergriffe können aber die zumindest gleichen, wenn nicht schlimmeren Folgen haben als körperliche.

Umgang mit Gewalterfahrungen

Besonders gefährdet sind Männer, die schon als Kind in starkem Masse Opfererfahrungen machen mussten. Diese Männer haben frühzeitig in ihrer Sozialisation gelernt, Opfer zu sein. Oftmals haben sie zu sich selbst einen schlechten Kontakt, spüren sich kaum, sie wissen auch nicht um die Wut, die Angst und die Trauer.

Wenn diese Männer die Opferrolle verlassen wollen, lernen sie, Kontakt zu sich selbst und zur Umwelt aufzunehmen. Dabei geht es u.a. darum, die eigenen Grenzen zu erspüren und Grenzverletzungen durch andere als solche wahrzunehmen und Handlungsmuster zu erlernen, wie die eigenen Grenzen geschützt werden können. Männer, die in der Kindheit massiven Traumatisierungen wie Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung ausgesetzt waren, erlernen die dazu nötigen Lernschritte am besten in einem geschützten und unterstützenden Umfeld.

Statistische Angaben zu weiblicher Gewalt

Nach Angaben politisch Verantwortlicher sollen nur 5 - 10 % der Opfer häuslicher Gewalt Männer sein. Demgegenüber müsste von 90 - 95 % Frauen als Opfer häuslicher Gewalt ausgegangen werden. Bedauerlicherweise werden keine Angaben zur Quelle für diese Zahlen gemacht. Kriminalstatistiken hierzu sind wenig brauchbar, da sie nichts über die Täter-Opfer-Relation aussagen und zum anderen nur die zur Anzeige gebrachten mutmasslichen Straftaten registriert werden.

Aus einer Auswertung aus Baden-Württemberg (Sven Höfer, in Kriminalistik, 11/2001) geht hervor, dass innerhalb der zur Anzeige gekommen 39'488 Körperverletzungsdelikten in 19 % der Fälle die Täterinnen weiblich und die dazugehörigen Opfer männlich sind.

Ergebnisse der Dunkelfeldforschung gehen jedoch von einer annähernd gleich hohen Anzahl von Männern und Frauen aus, die in häuslicher Gemeinschaft Gewalttätigkeiten ausüben. Eine der wenigen umfangreichen Dunkelfelduntersuchungen, die über das Ausmass familiärer Gewaltanwendung vorliegen, lässt erkennen, dass es in fast jeder dritten Familie seit der Eheschliessung zu Gewalttätigkeiten zwischen den Partnern gekommen war, wobei etwa ebenso viele Frauen ihre Männer schlugen wie umgekehrt (Strauss et al., 1980).

In Deutschland wurden im Jahr 1991 ca. 1,5 Millionen Männer zwischen 20 und 59 Jahren mindestens einmal Opfer physischer Gewalt in "engen sozialen Beziehungen". 214'000 Männer dieser Altersgruppe wurden sogar Opfer schwerer physischer Gewalthandlungen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, "Kriminalität im Leben alter Menschen", Kohlhammer 1995, ISBN 3-17-014216-X).

Lösungsansatz: Ein Männerhaus muss her!

Wenn Frauen es zu Hause nicht mehr aushalten oder sie Gewalt vom Partner erfahren, so können sie die Möglichkeit nutzen, für eine gewisse Zeit in einem Frauenhaus unterzukommen. Dort werden sie sozialpädagogisch betreut, auf Behördengängen begleitet, etc. In der Schweiz gibt es derzeit 18 Frauenhäuser.

Wenn Männer es zu Hause nicht mehr aushalten, wenn sie andauernde oder sich wiederholende physische oder psychische Gewalt von der Partnerin erfahren, müssen sie auf sich selbst gestellt nach einem Neuanfang suchen. Vielen Männern gelingt es, die notwendigen Schritte allein zu tun. Andere Männer dagegen sind mit der Krisensituation überfordert. Adäquate Beratungs- und Unterstützungsangebote, die sich gezielt an Männer in solchen kritischen Lebenslagen wenden, gibt es bis anhin kaum, Familienberatungsstellen fühlen sich für die Zielgruppe Männer nicht zuständig. Männerhäuser tun daher auch in der Schweiz Not!

Überschrift

In dir muss Brennen was du weitergeben willst, Helfen Statt reden, Hinsehen statt wegsehen, Stehenbleiben und Handeln heute nicht erst Morgen.

alle Gewalt betroffenen brauchen kein mitleid, was wir Brauchen ist Hilfe!

Die Ernte ist gross auf ganzer ebene einer alleine schaft es nicht. Nur Gemeinsam sind wir Stark. Alle verletzten Seelen Hand in Hand dem Licht entgegen.

für beratungstermine und Hilfe unter 00415355655

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Statistik

Die Statistiken geben Auskunft über die unterschiedlichen erhobenen Daten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Eine detaillierte Zusammenstellung von sowohl nationalen wie auch internationalen Angaben findet sich im Informationsblatt „Zahlen zur häuslichen Gewalt" und "Internationale Zahlen zu häuslicher Gewalt". Detaillierte statistische Informationen zu polizeilich registrierter häuslicher Gewalt und Opfer von Straftaten bietet das Bundesamt für Statistik (BFS), welches neben jährlich erhobenen Daten auch periodisch vertiefte Analysen zu häuslicher Gewalt und Tötungsdelikten publiziert.

Einige Zahlen:

  • Alle zwei Wochen stirbt eine Person infolge häuslicher Gewalt; durchschnittlich 25 Personen pro Jahr, davon 4 Kinder (2009-2018).
  • Zusätzlich erfolgt jede Woche ein Tötungsversuch (durchschnittlich 50 Personen pro Jahr).
  • Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten in den Jahren 2009-2018 waren: 471 Frauen (62,6%), 191 Männer (25,4%) und 90 Kinder (12%).
  • Opfer von vollendeten Tötungsdelikten in den Jahren 2009-2018 wurden: 249 Personen, 74,7% davon waren Frauen und Mädchen, 25,3% Männer und Jungen.

 

 

 

 

 

 

 Infos News 2:

  1. Das Navacho Forum Steht zur Diskusion zur Verfügung.
  2. Das Navacho Forum Steht für Betrofene zum Austausch zur Verfügung.
  3. Wichtige Tel. nummern http://home.datacomm.ch/svsempach/div/notfallnummern.htm
  4. Eifam http://eifam.ch/html/adressen.htm und http://eifam.ch/html/start.html und http://eifam.ch/html/links.htm.
  5. Der Autor aus dem Impressum ist stetig Bemüht die Seite zu Akuallisiern und zu Erweitern.
  6. Der Autor aus dem Impressum ist für Vereine im Raum Basel und Zürich für Vereine die sich mit dem Thema Häusliche Gewaltbeschäftigen Buchbar unter Kontakt.
  7. Gechätzte leser dringender bedarf hat das Projeckt Oasehäuser, wir danken Ihnen nicht nur für Ihr inderesse sonder für Ihre Mithilfe im Navacho Forum 

  8.  Navacho Forum können wir erst Infos geben und für Sie in einem Chat od. in einem Persönlichen treffen dementsprechenden Fachkräfte weiterleiten.
  9. Mer Infos bekommen sie im Navacho Forum als Mitglied.

 

Soforthilfe Hotline:

 

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Häusliche Gewalt

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Köberliche Gewalt

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Häusliche Gewalt bezeichnet körperliche, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt bzw. Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammen leben. Unter den Oberbegriff der häuslichen Gewalt fallen deshalb nicht nur Gewalt in Paarbeziehungen (vor, während und nach einer Trennung), sondern auch Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern, Gewalt zwischen Geschwistern und Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen.

Andere, oft synonym verwendete Begriffe sind Gewalt in engen sozialen Beziehungen bzw. im sozialen Nahraum, Gewalt in der Familie, innerfamiliäre Gewalt und Gewalt in Ehe und Partnerschaft.

Etymologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Synonym „Häusliche Gewalt“ und „Väterliche Gewalt“ im 17. bis 19. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Häusliche Gewalt (von ahd. waltan „stark sein, beherrschen“ und ahd. hûs „bedeckend“) ist ein Begriff der deutschen Sprache des 17. bis 19. Jahrhunderts, der synonym mit dem Rechtsbegriff der „väterlichen Gewalt“ genutzt wurde. Er bezeichnete die damals zentrale Herrschaftsposition des Vaters im Haus bzw. in der Familie[1][2][3]. In der frühen Neuzeit wurde das Haus als zentrale gesellschaftliche sowie rechtliche Institution gesehen und darin die Position des Hausvaters als legitime Zentralposition. Bereits damals wurde die Möglichkeit des Missbrauchs der häuslichen bzw. väterlichen Gewalt bzw. Macht in Betracht gezogen:

Der Haus- bzw. Familienvater galt dabei innerhalb des Hauses bzw. der Familie lange als unverzichtbar für die Funktionsfähigkeit eines Staates und als legitime Schutzmacht.

Grundlegender Bedeutungswandel Ende des 20. Jahrhunderts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Ausbau des staatlichen Gewaltmonopols Ende des 19. Jahrhunderts bis Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Rechtsbegriff der väterlichen Gewalt zur elterlichen Gewalt und der Begriff „häusliche Gewalt“ wurde zunächst ungebräuchlich. Mit dem Wandel der elterlichen Gewalt zur elterlichen Sorge wurde Macht bzw. Machtmissbrauch innerhalb von Familie und Partnerschaft zunehmend kritisch thematisiert. In den 1980er Jahren wurde dies noch mit sehr unterschiedlichen Begriffen benannt: bspw. als familiale bzw. familiäre Gewalt[5], verhäuslichte Gewalt[6], private Gewalt[6] oder auch „häusliche Gewalt“ in Anführungszeichen[1]

Ab den 1990er Jahren setzte sich zunehmend die Bezeichnung Häusliche Gewalt als eigenständiger Begriff ohne Anführungszeichen weitgehend durch.[7] Die anderen Begriffe werden jedoch teilweise weiter verwendet und in ihren Konnotationen kritisch diskutiert.[8][9][10]

Der Begriff Häusliche Gewalt hat insofern einen grundlegenden Bedeutungswandel durchlaufen. Zunächst stand er für die legitime Machtausübung gegenüber allen Angehörigen des Hauses bzw. der Familie – einschließlich körperliche Züchtigung und sexuelle Nötigung (heute bezeichnet als sexueller Missbrauch). Heute steht er für deren fehlende Legitimität und wurde insofern vom Recht und „alltäglichen Übel zum Unrecht[5].

Definitionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der soziologischen bzw. kriminologischen Forschung werden unterschiedliche Definitionen von häuslicher Gewalt verwendet. So beinhalten juristische Definitionen meist nur die reinen Straftatbestände, während in vielen soziologischen bzw. psychologischen Definitionen die Tat-Motivation mit einbezogen wird.

So definiert die Juristin M. Schwander[11] häusliche Gewalt folgendermaßen: „Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen“, während die Juristin A. Büchler[12] „jede Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität einer Person, die unter Ausnutzung eines Machtverhältnisses durch die strukturell stärkere Person zugefügt wird“ als solche betrachtet.

Die meisten empirischen Untersuchungen unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Arten von Gewalt. Einerseits gewalttätiges, auf die Situation bezogenes Konfliktverhalten und andererseits wiederholte, systematische Gewaltanwendung, die eine der Parteien in eine hierarchisch schwächere Position versetzt[13] . In dieser Perspektive wird die einmalige Eskalation eines Streits zwischen zwei ansonsten gleichstarken Personen zu Handgreiflichkeiten nicht als häusliche Gewalt betrachtet.

Neben den aggressiven Handlungen eines oder beider Beteiligten wird häusliche Gewalt also auch von folgenden Faktoren bestimmt:

  • Es besteht eine emotionale Bindung zwischen der Gewalt ausübenden Person und dem Opfer, welche auch mit einer räumlichen Trennung vorerst nicht beendet ist.
  • Die Gewalt wird in der Wohnung, im gemeinsamen Haushalt, d. h. im privaten Raum ausgeübt. Diese Tatsache hat Konsequenzen für das Sicherheitsgefühl des Opfers.
  • Die körperliche und/oder die psychische Integrität des Opfers wird durch die aggressive Handlung wiederholt verletzt.
  • Die Gewalt ausübende Person nutzt ein existierendes Machtgefälle zu seinem Opfer aus oder schafft ein solches, um es anschließend auszunutzen.

Formen häuslicher Gewalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Je nach verwendeter Definition äußert sich häusliche Gewalt nicht nur in körperlichen Übergriffen, sondern auch in subtileren Gewaltformen. In der soziologischen und sozialpsychologischen Forschung wird zwischen folgenden Formen von Gewalt unterschieden:[14][15]

Körperliche Gewalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu körperlicher bzw. physischer Gewalt zählen alle Angriffe gegen Körper und Leben wie beispielsweise Schlagen, Stoßen, Schütteln, Beißen, Würgen, mit Gegenständen werfen oder andere tätliche Angriffe.

Sexuelle Gewalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu sexueller Gewalt zählen alle Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie beispielsweise Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Degradierung zum Sexobjekt oder Zwang zur Prostitution.

Psychische Gewalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu psychischer bzw. emotionaler Gewalt zählen alle Handlungen gegen die psychische Stabilität eines Menschen – von verdeckten passiven Formen bis zu offenen aktiven Formen. Zu passiven Formen zählen beispielsweise Schweigen oder soziale Isolation eines Menschen. Zu aktiven Formen zählen beispielsweise Abwertungen, emotionale Manipulation, Einschüchterung, Verbote, Kontrolle und Bespitzelung von Sozialkontakten, Drohungen, Nötigung, Nachstellen (Stalking), Freiheitsberaubung, Beschimpfung, Bevormundung oder Demütigung.

Wirtschaftliche Gewalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu wirtschaftlicher bzw. ökonomischer Gewalt zählen alle Handlungen gegen die wirtschaftliche bzw. finanzielle Selbständigkeit bzw. Unabhängigkeit wie beispielsweise vollständiges oder teilweises Verbot von Arbeit oder bestimmten Arbeiten, vollständiger oder teilweiser Zwang zu Arbeit oder bestimmten Arbeiten, kein Zugang zum gemeinsamen Konto, Beschlagnahme des Lohns usw.

Aus der internationalen Erforschung kommt wirtschaftliche Gewalt als bedeutsamer Aspekt zunehmend in den Fokus – eben als economic violence (wirtschaftliche Gewalt) oder economic abuse (wirtschaftlicher Missbrauch)[14][16][17]. Denn wirtschaftliche Gewalt bzw. Abhängigkeit zählt zu den größten Hürden beim Verlassen einer gewaltbasierten Beziehung.[18] Allmählich wird der Aspekt der wirtschaftlichen Gewalt auch in der deutschsprachigen Forschung aufgenommen[19][20][15][21].

Wirtschaftliche Gewalt hat weitreichende Konsequenzen:

  1. Vergrößerung von Armutsrisken aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Möglichkeiten von Frauen,
  2. Entstehen einer angespannten Atmosphäre und genereller Nervosität durch den wirtschaftlichen Druck, was wiederum zu körperlicher Gewalt führen kann,
  3. Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und jungen Frauen durch ältere Männer,
  4. Verringerung des Arbeitskräftepotentials durch ein Klima der Angst und Unsicherheit, was die generelle Produktivität und Entwicklung eines Landes verringert.[23]

Opfer und Täter häuslicher Gewalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gewalt in Partnerschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Daten zur Gewalt innerhalb intimer Partnerschaften sind unterschiedlich. Die Widersprüche entstehen einerseits aufgrund von Unterschieden in den für die Untersuchung verwendeten Definitionen, Unterschieden in den untersuchten Grundgesamtheiten, der Stichprobenerfassung, aber auch der verwendeten Methode (quantitativ/qualitativ) sowie der Fragestellung. Siehe dazu auch den Abschnitt Problematik der Datenerfassung.

Untersuchungen mit Tätern aus der Grundgesamtheit der kriminalistisch erfassten Fälle haben ergeben, dass ihr gewalttätiges Verhalten vor allem durch den Drang zur Kontrolle bzw. Beherrschung des Opfers motiviert ist.[11][12][24]

Häusliche Gewalt zwischen Partnern kommt nicht nur bei heterosexuellen, verheirateten oder sich in der Trennungsphase befindlichen Paaren vor, sondern auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren und in eheähnlichen Lebensgemeinschaften. Die Gewalt wird auch hier häufiger durch den dominanten Partner zum Zweck der Machtausübung über den in der Partnerschaft schwächeren Partner ausgeübt. Meist liegt bei den von häuslicher Gewalt betroffenen Paaren eine grundlegende Asymmetrie in der Machtverteilung (dominanter/dominierter Partner) bereits vor der Eskalation vor.

In fast allen Fällen (ca. 80 % bis 90 %) von körperlicher Gewalt kommt auch psychische Gewalt vor. Psychische Gewalt führt aber nicht zwangsläufig zu physischer Gewalt. Die am häufigsten vorkommenden Fälle von körperlicher Gewalt sind Stoßen, Schütteln und Schlagen. Bei der psychischen Gewalt sind Beschimpfen und Beleidigen und Maßnahmen von sozialer Kontrolle (Öffnen von Briefen, E-Mails, Kurzmitteilungen) vorrangig[25], die z. T. eine systematische Erniedrigung und ein Gefühl der Schwäche beim beschimpften Partner hervorrufen sollen.[26]

Weibliche Opfer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gravierende Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit erfahren in Beziehungskonflikten überwiegend weibliche Opfer. Nach der 2004 veröffentlichten repräsentativen Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ haben rund 25 % aller Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren körperliche oder sexuelle Gewalt – oder auch beides – durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner mindestens ein- oder auch mehrmals erlebt. Innerhalb der untersuchten Personengruppe liegt dieser Anteil bei Frauen osteuropäischer Herkunft geringfügig höher (28 %) und bei Frauen türkischer Herkunft deutlich höher (38 %).[27] In einer australischen Studie wurde ein höheres Risiko häuslicher Gewalt unter Migrantinnen festgestellt, verursacht durch Sprachbarrieren, durch Einschränkungen im Zusammenhang mit der Gewährung des Visums sowie durch eine generell höhere Abhängigkeit vom gewalttätigen Partner.[28]

Bei den körperlichen Übergriffen, über die in der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ berichtet wurde, handelt es sich um ein breites Spektrum unterschiedlich schwerwiegender Gewalthandlungen: Frauen werden von ihren männlichen Partnern geschlagen, vergewaltigt, beschimpft oder gedemütigt. Zwei Drittel der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen haben schwere bis sehr schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten. Frauen sind demnach von häuslicher Gewalt mehr bedroht als durch andere Gewaltdelikte im öffentlichen Raum.[29] Die Studie Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen, die 2012 veröffentlicht wurde, bestätigt diese Ergebnisse[30] und belegt, dass auch Frauen in mittleren und hohen Bildungs- und Sozialschichten in einem viel höheren Maß Opfer von Gewalt durch ihren Partner werden, als dies bislang bekannt war.[31]

Eine weitere repräsentative Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2012 zeigt, dass Frauen mit Behinderungen[32] deutlich häufiger von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt durch Partner betroffen sind als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Sie waren darüber hinaus zwei- bis dreimal häufiger (je nach Untersuchungsgruppe) sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend ausgesetzt.[33]

Bei den Tötungsdelikten in Deutschland wies das Bundeskriminalamt (BKA) für das Jahr 2011 49,2 Prozent (154 von 313) aller getöteten Frauen als Opfer ihres aktuellen oder ehemaligen Partners aus.[34][35][36] 2015 wurden in Deutschland mehr als 100.000 Frauen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. In 331 Fälle kam 2015 es zum versuchten oder vollendeten Mord oder Totschlag einer Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner. Als größte Tätergruppe nannte das Bundeskriminalamt ehemalige Partner.[37][38]

Laut Medienangaben stieg von 2012 bis 2017 der Anteil der „Partnerschaftsgewalt“ an den insgesamt registrierten Gewaltverbrechen kontinuierlich an. Gewalt betreffe weiterhin vorwiegend Frauen. Sie finde in allen sozialen Schichten und Milieus statt, vor allem lasse sich jedoch feststellen: „Je patriarchaler und je abgeschotteter die Lebenswelt ist, in der Frauen leben, desto höher ist die Gefahr, dass sie Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt werden.“ Kriminalstatistische Erhebungen zum, wie hoch in Deutschland der Anteil der Opfer und Tatverdächtigen mit eigenem und familiärem Migrationshintergrund sind, gebe es nicht.[39]

Die BKA-Kriminalstatistik wies für 2017 wesentlich mehr Fälle von häuslicher Gewalt auf als für das Vorjahr, was sich allerdings weitgehend auf der Aufnahme neuer Kategorien in die Erfassung häuslicher Gewalt, etwa Freiheitsberaubung, Zwangsprostitution und Zuhälterei, zurückführen lasse.[40]

Opfer von Mord und Totschlag (versucht oder vollendet) in Partnerschaften nach Beziehungstatus zum Tatverdächtigen (Deutschland 2015)[41]
 InsgesamtFrauenMänner
Opfer Mord und Totschlag in Dtl. gesamt[42] 2.457 781 1.676
davon in Partnerschaften gesamt 415 331 84
in % 16,9 % 42,4 % 5 %
nach Beziehungsstatus
Ehepartner 210 170 40
Eingetragene Lebenspartnerschaft 0 0 0
Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaft 112 87 25
Ehemalige Partnerschaften 93 74 19

In Großbritannien werden 30 Prozent der Frauen ab dem 16. Lebensjahr mindestens einmal in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt durch ihre Partner. Eine Studie der University of East London ergab, dass die Rate häuslicher Gewalt in England um etwa 30 Prozent anstieg, immer wenn die englische Fußball-Nationalmannschaft Spiele gewann oder verlor.[43]

Laut Gewaltbericht des österreichischen Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen aus dem Jahr 2002 war nach Dunkelfeldschätzungen jede fünfte bis zehnte in einer Beziehung lebende Frau von schwerer Gewalt betroffen. Zwei Drittel aller Morde werden im Familienkreis begangen, in 90 % der Mordfälle sind Frauen und Kinder die Opfer.[44] Die Autoren der Studie weisen darauf hin, dass es eine der wichtigsten Erkenntnisse von Praxis und Forschung in den letzten Jahren gewesen sei, „dass Gewalttaten an Frauen in der Familie nicht als einzelne, isolierte Handlungen gesehen werden dürfen, sondern einer Dynamik unterliegen [...] vergleichbar mit Situationen in Gefangenschaft (mit bzw. unter Androhung von Folter), Terror oder Geiselnahme. Der Unterschied ist: Im häuslichen Umfeld sind Gefangenschaft und Terror für die Außenwelt kaum wahrnehmbar. Selbst wenn die Türen offen stehen, fällt es schwer, das Gefängnis zu verlassen.“[45]

In den USA werden jährlich rund 4 % aller Ehefrauen von ihren Ehemännern schwer misshandelt, ca. 12 % erleben „leichtere“ Formen der Gewalt.[46] Das Justizministerium der Vereinigten Staaten gibt an, dass im Jahre 2007 Frauen 70 % aller Opfer ausmachten, die von ihrem Partner ermordet wurden, und dass sich diese Zahl seit 1993 nur sehr wenig verändert hätte. Zwischen 1993 und 2007 ging die Zahl der durch einen Partner ermordeten Frauen von 2.200 auf 1.640 Opfer zurück (−26 %), während die Zahl der durch einen Partner ermordeten Männer von 1.100 auf 700 Opfer (−36 %) fiel.[47]

US-amerikanische Studien heben hervor, dass circa 20 bis 25 Prozent der Arbeitsausfälle von Frauen auf häusliche Gewalt zurückzuführen sind.[48]

Männliche Opfer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der eingeschränkt repräsentativen Pilotstudie[49] „Gewalt gegen Männer in Deutschland“ aus dem Jahr 2004 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hatten von den befragten Männern innerhalb heterosexueller Partnerschaften ein Viertel (26 Prozent) körperliche Gewalt in irgendeiner Form erfahren, davon wenige Männer häufiger als zweimal. Die überwiegende Form war wütendes Wegschubsen, gefolgt von leichten Ohrfeigen und Beißen oder Kratzen. Kein einziger Mann gab in dieser Pilotstudie an, „verprügelt oder zusammengeschlagen“ worden zu sein. Bei dem Thema Partnerinnengewalt gelte es, so die Autoren, im Blick zu behalten, dass möglicherweise ein nicht zu vernachlässigender Teil der Gewalt wechselseitig sei. Deutlich sei geworden, dass viele Übergriffe verborgen blieben und nicht aufgedeckt würden, weil sie entweder als „normal“ gelten, sich der Betreffende schämt oder Angst hat, dass ihm nicht geglaubt werde oder dass er selbst „von der Polizei und Justiz für den Täter gehalten wird“[49][25]. So habe keiner der Männer, die angaben, von ihrer Partnerin häusliche Gewalt erfahren zu haben, die Polizei gerufen. Es bestehe die Vermutung, dass Männer über die ihnen widerfahrene Gewalt überwiegend schweigen.[25][50] Die Autoren der Studien halten aber fest, dass Männer vorrangig gefährdet sind, Opfer von körperlicher Gewalt durch andere Männer in der Öffentlichkeit zu werden.[26] Auch der Männerforscher Hans-Joachim Lenz war in mehreren Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, dass körperliche Gewalt überwiegend von Männern ausgeht und sich auch gegen sie richtet.[51]

Nach dem Gewaltbericht des österreichischen Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen von 2002 bezieht sich eine Gleichverteilung der Geschlechter insbesondere auf weniger schwere Formen häuslicher Gewalt. „Dass auch Männer durch ihre Partnerinnen Gewalt erfahren, ist eine wissenschaftlich belegte Tatsache. Dennoch darf dieses Faktum nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Konsequenzen der Übergriffe für weibliche Opfer überwiegend gravierender sind als für männliche Opfer und dass weibliche Opfer zumeist schwerer verletzt werden als männliche Betroffene.“ [52]

Der Soziologe und Kriminologe Michael Bock sieht häusliche Gewalt nicht als geschlechtsspezifisches Phänomen. Aus Dunkelfeldschätzungen, die überwiegend mit der umstrittenen Conflict Tactics Scales Methode (CTS) arbeiten, und sekundäranalytischen Studien schlussfolgert er, dass Frauen und Männer nahezu gleichhäufig ein aggressives Verhalten an den Tag legten. „Wahrnehmbare Verletzungen“ seien jedoch bei weiblichen Opfern häufiger (62 Prozent) als bei männlichen (38 Prozent).[53]

Für seine 2010 veröffentlichte (nicht repräsentative) Studie im Auftrag der EKD-Männerarbeit auf Basis fragebogengebundener Interviews hat Peter Döge die Gewalthandlungen ebenfalls entlang der Conflict Tactic Scales Methode kategorisiert und abgefragt. Damit, so der Autor, liege der Sonderauswertung ein weiter Gewaltbegriff zugrunde, der Gewalt nicht auf (sichtbare) physische Gewalt reduziere. Zusammenfassend stellt er fest: „Männer und Frauen sind zu etwa gleichen Teilen „Täter“: etwa 30 Prozent der Frauen und der Männer sind gewaltaktiv, jedoch in jeweils unterschiedlichen Formen: Männer tendieren stärker zu (sichtbarer) physischer Gewalt, Frauen stärker zu (unsichtbarer) Kontrollgewalt und verbaler Gewalt.“[54]

Bei den Tötungsdelikten in Deutschland weist das Bundeskriminalamt (BKA) für das Jahr 2011 6,9 Prozent (24 von 349) aller getöteten Männer als Opfer einer aktuellen oder früheren Partnerin aus.[36]

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Häusliche Gewalt in homosexuellen Beziehungen von Männern kommt tendenziell häufiger vor als in heterosexuellen, so die Autoren der Pilotstudie Gewalt gegen Männer in Deutschland im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (2004). Repräsentative Studien gibt es jedoch nicht. Studien aus den USA gehen davon aus, dass mindestens 12 bis 20 Prozent aller schwulen Männer Opfer ihres Partners werden, Schätzungen einiger Hilfeeinrichtungen gehen von 25 bis 50 Prozent aus.[55]

Lesbische Frauen werden wie schwule Männer in Untersuchungen nur selten berücksichtigt. So konnte die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene erste repräsentative Studie zur „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ (2004) häusliche Gewalt in lesbischen Beziehungen nicht erfassen, da weniger als ein Prozent der befragten Frauen eine lesbische sexuelle Orientierung angaben. Eine Auswertung von Erhebungsbögen der Lesbenberatungsstellen von 2002 bis 2004 ergab, dass sich von den 200 erhobenen Fällen 100 auf den Bereich der häuslichen Gewalt bezogen. Der Kreis der Täter umfasste die gegenwärtige Partnerin (38 Fälle), die Gewalt durch die Ex-Partnerin (28 Fälle), durch männliche Ex-Partner (14 Fälle) und Gewalt durch die Herkunftsfamilie (20 Fälle).[56]

Die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (WASt) weist auf Probleme hin, auf die Polizisten bei Wegweisungen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften treffen können: „Kommt es hier zum Polizeieinsatz, sind die einschreitenden PolizistInnen aber unter Umständen durch eine homosexuelle Lebensgemeinschaft in besonderem Maße herausgefordert, da es eventuell weniger offensichtlich ist, wer die/der (hauptsächlich) Gewaltausübende und somit Wegzuweisende ist.“[57]

Indirekte Opfer – Kinder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch die Kinder sind – indirekt – von der Gewalt in der Partnerschaft betroffen. Wenn die Kinder zusehen müssen, wie ihre Eltern offene Gewalt austragen, leidet ihre Psyche schwer darunter. In den meisten Fällen nehmen sie die Gewalthandlungen nicht nur wahr, sondern werden von den Parteien instrumentalisiert bzw. vom gewalttätigen Partner ebenfalls misshandelt. Dies führt, wie verschiedene Untersuchungen z. B. von Pfeiffer[58] oder Lenz[59][60] ergeben haben, später zu ebenfalls gewalttätigem Verhalten, psychischen Verhaltensstörungen oder anderen Problemen.

Für den Report „Concerted Action on the Prevention on Child Abuse in Europe“ (CAPCAE 1998) an die Europäische Union wurden in 8 europäischen Ländern, darunter auch in Deutschland, Untersuchungen zu Kindesmisshandlung durchgeführt. Danach spielen in 57 % der aufgetretenen Fälle von Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung Beziehungsprobleme der Betreuer eine signifikante Rolle.[61]

Ergebnisse von zwei umfangreichen britischen Präventivstudien zu Kindesmisshandlung zeigen auf, dass ein großer Anteil der misshandelten Kinder in Familien lebt, in denen Frauen von Gewalt durch den Partner oder Ehemann betroffen sind.[62][63]

Täter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie alle seriösen Studien belegen, kann häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern ausgehen.[55] Die Verlässlichkeit aller Studien leidet unter dem überaus großen Dunkelfeld, wie auch unter methodischen Mängeln bei der Datenerhebung und -objektivierung (→ Problematik der Untersuchung und Datenerfassung). In der Tendenz scheint sich zu bestätigen, dass die verschiedenen Gewaltformen und Schweregrade unterschiedlich häufig von Männern und Frauen begangen werden. So sprechen zahlreiche Studien dafür, dass z. B. sexuelle und schwere körperliche Gewalt häufiger von Männern ausgeht, während beispielsweise körperliche Gewalt gegen Kinder und wahrscheinlich auch psychische Gewalt öfter von Frauen ausgeübt werden soll.[64][65]

Seit Jahren wird von verschiedenen Lagern der Versuch unternommen, das Verhältnis von ‚männlicher‘ und ‚weiblicher‘ Gewalt pauschal zu bilanzieren und gegeneinander aufzurechnen und mitunter weitreichende Interpretationen vorzunehmen. Vertreter der These, dass häusliche Gewalt jeder Art und Schwere von beiden Geschlechtern gleichermaßen ausgehe, argumentieren, dass Polizei und Justiz auf Grund von Vorerwartungen ihre Ermittlungstätigkeit, insbesondere bei schwerere körplicher Gewalt, auf männliche Täter konzentrierten und Anzeigen gegen mutmaßliche weibliche Täter häufig keinen Glauben schenkten.[66][50][67] Weiterhin wird von den Kritikern wie Michael Bock vermutet, dass bei männlichen Gewaltopfern die Dunkelziffer höher sei, da diese aus Scham häufiger davor zurückscheuten, die Polizei aufzusuchen. Daraus werden von einigen Autoren relativierende Schlussfolgerungen gezogen. Der US-amerikanische Soziologe Michael Kimmel hält in einer Übersichtsarbeit von 2002 dagegen, dass diverse Mängel der CTS-Methode dafür verantwortlich seien, dass einige Studien, die dieses Verfahren nutzen, zu dem Ergebnis einer Gleichverteilung der Geschlechter bei häuslicher Gewalt kommen. Die CTS-Methode verlässt sich darauf, dass die befragten Personen sich genau an alle Gewaltakte während des vergangenen Jahres erinnern und diese wahrheitsgetreu berichten. Aus diesem Grund sei die Conflict Tactics Scale laut Kimmel besonders anfällig für Verzerrungseffekte bei der Gedächtnisleistung und Berichterstattung. Kimmel führt mehrere Studien an, die belegen, dass Männer dazu tendieren, ihre eigene Gewaltanwendung zu unterschätzen und die ihrer Partnerinnen zu überschätzen. Frauen hingegen neigten eher dazu, ihre eigene Gewaltanwendung zu überschätzen und die ihrer Partner zu verharmlosen. Deshalb überschätzten Männer ihre Viktimisierung. Daraus folgert Kimmel, dass sie eher dazu bereit seien, die Polizei zu informieren und Anzeige zu erstatten.[68]

Andererseits scheint die Anzeigebereitschaft generell, aber insbesondere auch männlicher Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland immer noch gering zu sein. „Auch Männer werden Opfer häuslicher Gewalt. Diese Thematik ist noch kaum erforscht, da den Männern im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt regelmäßig die Rolle des Täters zugeordnet wird und man unter Hilfsprogrammen für Männer selbstverständlich die so genannte Täterarbeit versteht, also Anti-Gewalt-Trainings für gegenüber ihren Frauen und Kindern gewalttätige Männer. Insofern ist darauf hinzuweisen, dass die … Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik auch vor dem Hintergrund zu sehen sind, dass männliche Opfer von häuslicher Gewalt in der Regel keine Anzeige erstatten…“ [69][65][66]

Zur (Fach)Diskussion über Gewalt gegen Männer in der Familie stellen die Autoren der Studie „Gewalt in der Familie“ fest, dass sie mitunter sehr emotional geführt werde. „Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass Gewalt gegen Männer und Gewalt gegen Frauen oftmals gegeneinander ‚ausgespielt‘ wurde und wird.“ Diese Tendenz spiegele sich auch in einigen Studien über Gewalt gegen Männer wider.[70] Wichtig in der öffentlichen Debatte ist, dass alle Opfer von Gewalt, Frauen, wie Männer (und insbesondere auch Kinder) ernst genommen werden und dieses ernste Thema vorurteils- und ideologiefrei diskutiert und (gerade in Anbetracht der unzulänglichen Datenlage und der stark divergierenden Studienergebnisse aufgrund des großen Dunkelfeldes) nicht zulasten der Opfer für eine Geschlechterdebatte missbraucht wird.[55]

Nach den Daten des BKA („Partnerschaftsgewalt - Kriminalstatistische Auswertung - Berichtsjahr 2017“)[71] haben in Deutschland lebende Migranten – auf Seiten der Opfer wie der Tatverdächtigen – einen höheren Anteil an partnerschaftlicher Gewalt, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechen würde.[72][73]

Gewalt von Erwachsenen gegenüber Kindern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kinderschutz war bereits Ende des 19. Jahrhunderts ein Thema. Die neue Frauenbewegung diskutierte ab den 1970er Jahren nicht nur häusliche Gewalt gegen Frauen, sondern auch Kindesmisshandlung und sexuellen Kindesmissbrauch öffentlich. Heute wird insbesondere letzterer, aber auch die Auswirkungen körperlicher Züchtigung auf die betroffenen Kinder öffentlich diskutiert.

Die Untersuchungen von Wetzels[74] zeigen für Deutschland recht detaillierte Zahlen. Danach haben drei Viertel aller Deutschen in ihrer Kindheit körperliche Züchtigungen erfahren. Fast 10 % aller Befragten gaben an, von ihren Eltern körperlich misshandelt worden zu sein. Sexuelle Gewalt durch erwachsene Familienmitglieder haben nach Selbstangaben 2,6 % der Mädchen und 0,9 % der Jungen erfahren. Auch Vernachlässigung tritt im Zuge von Gewalt von Erwachsenen Familienmitgliedern an Kindern auf. Mütter und Väter, die auch in der Paarbeziehung gewalttätig sind, sind häufig autoritäre, aber vernachlässigende Eltern.[75]

Die Geschlechterverteilung bei den Tätern ist im Falle von Kindesmisshandlung mit ca. 60 % tendenziell eher weiblich. Geht es jedoch um sexuellen Missbrauch von Kindern, besteht mit ca. 90 % bis 97 % ein klarer Überhang männlicher Täter. Mädchen und Jungen werden gleichhäufig Opfer von Gewalt durch ihre Eltern oder andere ihnen nahestehende Erwachsene. Peter Döge zufolge erleiden Jungen jedoch doppelt so häufig physische Gewalt durch ihre Eltern wie Mädchen. „Bei Frauen ist hier Gewalt als Kontrollwunsch vorherrschend, Ohrfeigen oder Anschreien oder Treten. Sieht man nur heftige Prügel und sexuelle Gewalt, sind auch hier die Männer dominierend.“[76]

Gewalt zwischen Geschwistern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dieser Bereich der häuslichen Gewalt wurde bisher kaum untersucht. Insbesondere sind die Grenzen zwischen normalen, d. h. entwicklungsbedingten, Streitereien und mit systematischer Machtausübung motivierten Gewalttaten unklar. Es existieren auch keine Untersuchungen über Ursachen und Folgen dieser Form von Gewalt oder über sexuelle Gewalt zwischen Geschwistern.

In seiner empirischen Untersuchung zur Gewalt im sozialen Nahraum stellte Godenzi fest, dass sich 5 % aller Gewaltvorkommnisse innerhalb der Familie zwischen Geschwistern abspielten, wobei in den meisten Fällen ein Bruder einen anderen Bruder oder eine Schwester angreift. Diese Zahlen wurden bisher nicht durch andere Untersuchungen bestätigt oder widerlegt.[77]

Gewalt gegen ältere Menschen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie die Gewalt zwischen Geschwistern ist auch die Gewalt gegen ältere Menschen im deutschsprachigen Raum bisher kaum öffentlich thematisiert worden. Dementsprechend wenige Untersuchungen existieren über das Thema. Die Bonner HsM-Studie von 1999[78] ergab, dass insbesondere ältere Menschen mit gesundheitlichen Problemen Gewalt erfahren. Die Schäden sind tendenziell eher seelischer und finanzieller Natur, körperliche Misshandlungen sind seltener. Für Deutschland wurde zu den 75- bis 90-jährigen ermittelt, „dass bei Zusammenfassung der unteren Schätzungen jährlich eine Mindestzahl von ca. 172.000 älteren Menschen Opfer schwerwiegender Gewalthandlungen im Bereich von Familie und Privatheit werden“,[79] was einem Anteil von 7 % an der gesamten Altersgruppe entspricht (unter Bezug auf die Altersverteilung gemäß Statistischem Bundesamt).

Hilfe und Schutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Soforthilfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Polizeidienststellen verfügen über speziell geschulte Einsatzkräfte gegen häusliche Gewalt. Sie können von Betroffenen über die Einsatzzentrale direkt telefonisch angefordert werden, aber auch von Dritten, die Gewalttaten beobachten:

Deutschland 110
Österreich 133
Schweiz 117

Mögliche Sofortmaßnahmen sind:

  • Täter werden aus der Wohnung verwiesen,[80]
  • vorübergehend in Gewahrsam genommen,
  • mit einem Kontaktverbot belegt.

Am 14. März 2012 trat das Gesetz zur Einrichtung des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ in Kraft. Im März 2013 startete das Hilfetelefon mit der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016. Das Hilfetelefon ist ein Unterstützungsangebot für Frauen, die von jeder Form von Gewalt betroffen sind, und steht rund um die Uhr zur Verfügung. Qualifizierte Beraterinnen bieten anonym und barrierefrei Erstberatung und Hilfe und vermitteln bei Bedarf Anlaufstellen vor Ort.[81]

Gerichtliche Hilfen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem 2002 in Deutschland eingeführten Gewaltschutzgesetz (GewSchG) wurde den Opfern umfangreicher Schutz ermöglicht. Das Familiengericht entscheidet, wie eine weitere Eskalation möglichst gestoppt werden kann. Dazu kann dem Täter das Betreten der gemeinsamen Wohnung verboten werden. Auch kann jede Annäherung an das Opfer sowie die Kontaktaufnahme per Telefon, Brief, E-Mail verboten werden. Es kann auch angeordnet werden, dass der Täter – unabhängig von den Besitzverhältnissen – die Wohnung bis zu einem halben Jahr (plus Erweiterung um ein weiteres halbes Jahr) ganz dem Opfer zu überlassen hat. Nach § 4 GewSchG kann sich der Täter bei Missachtung der gerichtlichen Auflagen auch strafbar machen.

Zudem ist 2007 der neue Straftatbestand des Stalking als § 238 in das Strafgesetzbuch (StGB) eingefügt worden.[82]

Hilfe durch Ärzte und Zahnärzte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ärzte und Zahnärzte widmen sich verstärkt dem Erkennen und der Dokumentation von Gewaltspuren während eines normalen Arztbesuchs, um den Täter später vor Gericht überführen zu können. Hierzu gehört auch die Sicherung von DNA-Spuren für eine eventuelle DNA-Analyse. Oft entschließt sich ein Opfer erst lange nach der Tat zu einer Anzeige. Gerade dann kommt es auf eine zuverlässige Dokumentation an. Entsprechende Dokumentationsbögen wurden entwickelt und liegen den Ärzten und Zahnärzten vor. Auch in diesen Fällen unterliegen Ärzte und Zahnärzte der Schweigepflicht. Nach Art. 14 Abs. 6 GDVG (bayrisches Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz)[83] sind Ärzte und Hebammen verpflichtet, bei „gewichtigen Anhaltspunkten“ einer Kindesmisshandlung dies dem Jugendamt zu melden. Ferner ist der Arzt grundsätzlich befugt, zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben („Gefahr in Verzug“) die Schweigepflicht zu durchbrechen.[84]

Tätertherapie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ohne tiefgreifende Änderung des Täters hilft auch eine gerichtliche Trennung nur vorübergehend. Täter nutzen eine solche Trennungszeit manchmal für eine Tätertherapie. Entsprechende Gruppen werden in vielen Städten angeboten.[85] In Einzelgesprächen oder in Gruppen mit anderen Tätern lernen diese die Dynamik von Gewalt zu verstehen, aus dieser auszusteigen, Verantwortung zu übernehmen und Vertrauen zu schaffen.[86]

Betreuung der Opfer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aufgrund der Kürzungen im sozialen Bereich und im Gesundheitssektor in den letzten Jahren gerät der Opferschutz in Deutschland immer mehr unter Druck. Z.B. arbeiten die meisten Ärzte in der Opferstelle am Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) ehrenamtlich – dabei ist diese Opferstelle die einzige für die Millionenstadt Hamburg. Spenden werden hauptsächlich für Sachmittel verwendet. Eine Abrechnung über die Krankenkassen lehnen sowohl die Kassenärztliche Vereinigung als auch die Krankenkassen ab.

Politische und rechtliche Situation in den einzelnen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2000 trat das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung[87][88] in Kraft. Es schuf keine neuen Straftatbestände, sondern sollte der Sensibilisierung gegenüber der Gewalt gegen Kinder dienen.

Im Jahr 2001 wurde von der Bundesregierung der Referentenentwurf[89] zum sogenannten „Gewaltschutzgesetz“ (Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung kurz GewSchG) vorgelegt, das dann am 1. Januar 2002 in Kraft trat.[90] Das Gesetz ermöglicht Frauen und Männern die Beantragung von zivilrechtlichem Schutz vor Gewalttaten. Hier kann ein sogenanntes Annäherungs- und/oder Aufenthaltsverbot in der Regel durch das örtlich zuständige Amtsgericht verfügt werden. Da im GewSchG der Wortlaut „soll“ genannt wird, kann eine solche Verfügung sogar dauerhaft erlassen werden. Eine vergleichbare Verfügung nach der Zivilprozessordnung ist hingegen zeitlich in der Regel auf 1 Monat begrenzt und muss vom Opfer durch Eigeninitiative zur Verlängerung neu beantragt werden.

Es ist der Polizei auch möglich, im Vorfeld, d. h. vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einstweiligen Anordnung, ein Kontaktverbot gegen den Täter auszusprechen. Dieses soll dazu dienen, dem Opfer genügend Zeit zu lassen, eine Verfügung des Gerichtes zu beantragen. Rechtsgrundlage hierfür sind die entsprechenden Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer (In Bayern das PAG). Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Verfügung ist das Kontaktverbot der Polizei nicht strafrechtlich sanktioniert, kann jedoch in bestimmten Einzelfällen eine Gewahrsamsnahme des Täters nach sich ziehen, falls das Verbot missachtet wird.

  • Die landesrechtlichen Regelungen sind:
    • Baden-Württemberg: § 27a Abs. 2, 3 PolG BW
    • Bayern: Art. 11 Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (PAG)
    • Berlin: § 29a Berliner Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz
    • Brandenburg: § 16a Brandenburger Polizeigesetz
    • Bremen: § 14a Bremisches Polizeigesetz (BremPolG)
    • Hamburg: § 12b Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetz
    • Hessen: § 31 Abs. 1, 2 Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG)
    • Mecklenburg-Vorpommern: § 52 Abs. 2 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen: § 17 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (NSOG)
    • Nordrhein-Westfalen: § 34 Nordrhein-Westfälisches Polizeigesetz
    • Rheinland-Pfalz: § 13 Abs. 1, 4 Rheinland-Pfälzisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
    • Saarland: § 12 Abs. 2 Saarländisches Polizeigesetz
    • Sachsen: § 21 Abs. 1, 3 Sächsisches Polizeigesetz
    • Sachsen-Anhalt: § 36 Abs. 1 Sachsen-Anhaltisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz
    • Schleswig-Holstein: § 201a Schleswig-Holsteinisches Landesverwaltungsgesetz
    • Thüringen: § 18 Thüringer Polizeiaufgabengesetz in Verbindung mit § 17 Thüringer Ordnungsbehördengesetz

Strafverfolgung der Täter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Besonders häufig sind Körperverletzungsdelikte, § 223 ff StGB, Beleidigung § 185 StGB, Nachstellung § 238 StGB und Verstöße gegen § 4 GewSchG. Jedoch kommen auch andere Straftaten (Verleumdung, Üble Nachrede u. a.) in Frage. Das Spektrum ist breit. Immer muss aber ein Zusammenhang mit der noch bestehenden oder beendeten Partnerschaft bestehen. Prozesse vor Gericht werden von seelisch verletzten Opfern teilweise als belastend erlebt. In schwerwiegenden Fällen, wenn die Umstände der Gerichtsverhandlung den Opfern zu sehr zusetzen, kann es zu einer Retraumatisierung kommen.

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesetzliche Bestimmungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Fällen häuslicher Streitigkeiten kann die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot eines Hauses oder einer Wohnung und eines festgesetzten Bereiches aussprechen, das vorerst für zwei Wochen, bei Einbringung eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 a und 382 e Exekutionsordnung innerhalb dieser Frist (zwei Wochen) bis zur Zustellung der Entscheidung des Gerichtes an den Antragsgegner, längstens jedoch für vier Wochen gilt. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 38 a des Sicherheitspolizeigesetzes. Einen längerfristigen Schutz bietet eine einstweilige Verfügung nach § 382 b Exekutionsordnung durch ein Gericht. In der Steiermark gilt ein Gesetz, das nur Frauen und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern Schutz in Gewaltschutzeinrichtungen zugesteht.[91][92]

Obwohl die Gesetze geschlechtsneutral formuliert sind, wird immer stärker kritisiert, dass meist der Mann die Familie verlassen muss, unabhängig wer den Konflikt begonnen oder den aktiven Part der Gewalthandlung innehatte.

Opferschutzeinrichtungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zahlreiche Einrichtungen bieten Betroffenen Hilfe an. Im Wesentlichen handelt es sich um Beratungsstellen für weibliche Opfer oder männliche Täter. Als offizielle Beratungsstellen gelten jedoch nur die Interventionsstellen bzw. Gewaltschutzzentren, die in allen Bundesländern errichtet wurden. Nur an diese werden von der Polizei Daten übermittelt.

Frauenhausstudien und Wegweisungsstatistiken weisen einen Täteranteil von etwa 90 % Männern. Es ist nicht Aufgabe der Polizei vor Ort Schuld festzustellen, sondern geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Situation zu deeskalieren. Insofern kann von der Wegweisungsstatistik nicht auf den Anteil von Tätern geschlossen werden. Die Frauenhausstatistik 2008 zeigt dabei einen Anteil von 42 % der Täter, die nicht österreichische Staatsbürger waren.[93] Daniela Almer von der Informationsstelle des Vereins[94] wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass das nicht darauf zurückzuführen sei, dass Migrantinnen häufiger von Gewalt betroffen seien, sondern diese Frauen in vielen Fällen über kein eigenes Einkommen und kein soziales Netzwerk verfügen und ein Frauenhaus so den einzigen Ausweg darstellt.[95]

Gewalt gegen Minderjährige[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach mehreren Todesfällen und schweren Misshandlungen gewinnt die Diskussion der Gewalt gegen Minderjährige an Bedeutung. Besonders in die Kritik geraten sind Jugendämter, Gerichte und Gutachter die selbst bei offensichtlichen Misshandlungen zu zögerlich reagierten.[96][97][98][99][100]

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit dem 1. April 2004 gelten in der Schweiz Gewaltdelikte in Ehe und Partnerschaft als Offizialdelikt, d. h. sie müssen von Amts wegen verfolgt werden. Darunter fallen insbesondere schwere und einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohung, Nötigung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Dies gilt nicht nur für Ehepaare, sondern für alle heterosexuellen und homosexuellen Lebenspartnerschaften mit einem gemeinsamen Haushalt während des Zusammenlebens und ein Jahr darüber hinaus (für Ehepaare bis ein Jahr nach der Scheidung). In Hinsicht auf den Schutz des Opfers wurde in diesem Bereich – im Gegensatz zu anderen Offizialdelikten – vorgesehen, dass das Verfahren auf Antrag des Opfers eingestellt werden kann. Dies gilt nur für die Straftatbestände einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohung sowie Nötigung. Bei schwerer Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung besteht diese Möglichkeit nicht. Die genauen Modalitäten der Verfahrenseinstellungen sind im Opferschutzgesetz geregelt.

Die polizeirechtlichen Bestimmungen betreffend Schutzmaßnahmen, Wegweisung und Rückkehrverbot werden in den kantonalen Gewaltschutzgesetzen und Polizeigesetzen geregelt.

Seit dem 10. Dezember 2009 gibt es mit Zwüschehalt das erste Familien- und Väterhaus der Schweiz,[101] welches gewaltbetroffenen Väter und deren Kinder Schutz bietet.

Weitere Staaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Russland sterben nach Angaben von Menschenrechtlern und der UNO jährlich rund 14.000 Frauen durch häusliche Gewalt. Jede fünfte Frau in Russland hat mindestens einmal Gewalt durch ihren Partner erlebt.[102][103] In Russland gibt es keine ähnlichen Schutzanordnungen wie in anderen Staaten zum Schutz der Opfer.[104] Es gibt auch nur wenige Einrichtungen, in denen Frauen mit Kindern vorübergehend Zuflucht suchen können.[104] Anfang 2017 wurde ein Gesetz verabschiedet, das häusliche Gewalt teilweise entkriminalisiert.[104][105][106]

In der Türkei sind laut Schätzungen mehr als 40 Prozent der Frauen bereits Opfer häuslicher Gewalt geworden. Im Jahr 2017 wurden 409 Frauen getötet. Da jedoch viele Fälle als Suizid getarnt werden, dürfte die Dunkelziffer weit höher sein. Offiziell werden monatlich fast 15.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Die Zunahme der Gewalt gegen Frauen wird auf die Zurückdrängung des Laizismus unter Präsident Recep Tayyip Erdogan zurückgeführt.[107][108]

In Pakistan, Indien und Bangladesch werden jedes Jahr tausende Frauen Opfer von Mitgiftmorden. Laut Kriminalitätsstatistik wurden 2012 allein in Indien 8233 Fälle registriert; ein Großteil der Frauen wurde mit Kerosin übergossen und angezündet. Die Dunkelziffer der als Suizide oder Unfälle getarnten Morde dürfte noch weit höher liegen.[109]

Öffentliche Thematisierung häuslicher Gewalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit Beginn der 1990er Jahre rückte die häusliche Gewalt immer mehr in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und wurde so zu einem breit diskutierten Thema. Sensibilisierungskampagnen durch öffentliche Stellen auf nationaler und internationaler Ebene tragen ebenfalls dazu bei. Dabei steht meist Gewalt gegen Frauen oder Gewalt gegen Kinder im Zentrum (siehe z. B. Weblinks 4 und 5). So begeht etwa die WHO jährlich einen Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Andere Bereiche der häuslichen Gewalt wurden bisher öffentlich wenig thematisiert und sind deshalb in der Bevölkerung auch wenig bekannt. Seit wenigen Jahren werden auf Initiative der Männerbewegung auch männliche Opfererfahrungen vermehrt öffentlich diskutiert.

Häusliche Gewalt hat auch Folgen am Arbeitsplatz der Opfer (z. B. Fehlzeiten), doch nur wenige Unternehmen reagieren angemessen darauf. Terre des Femmes weist darauf hin, was Firmen tun können: Stellungnahme gegen diverse Gewaltformen, Vermittlung von Beratungsangeboten.[110] (Siehe auch: Betriebliche Gesundheitsförderung)

In den USA erkannte das höchste Immigrationsgericht 2014 schwere häusliche Gewalt erstmals als Asylgrund an.[111]

Problematik der Untersuchung und Datenerfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zahlen können nur sehr beschränkt Auskunft über das effektive Geschehen geben, da verschiedene Faktoren mitspielen. Vor allem emotionale Faktoren wie Scham, Schuldgefühle, Angst oder Misstrauen gegenüber der befragenden Person können Gewaltopfer von einer realistischen Aussage über ihre Situation abhalten.

Kriminalstatistik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die polizeiliche Kriminalstatistik, wie sie von Deutschland,[112] der Schweiz und anderen Ländern erfasst wird, enthält sämtliche Strafanzeigen, die bei der Polizei innerhalb eines Jahres eingegangen sind. Es werden jedoch nicht alle Übergriffe auch tatsächlich angezeigt. Wie die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt hat, haben die Sensibilisierungskampagnen der verschiedenen Länder einen Einfluss auf das Anzeigeverhalten: es werden mehr Delikte angezeigt, die in den Bereich der häuslichen Gewalt fallen. Ob die Taten insgesamt zu- oder abnehmen, kann jedoch aus diesen Zahlen nicht geschlossen werden.

Die in Deutschland jährlich veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik[112] enthält bisher außer zu Kindesmisshandlung keine systematische Aufschlüsselung zu häuslicher Gewalt.

Strafurteilsstatistik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch aus den geführten Statistiken über gefällte Strafurteile kann kein Rückschluss auf die tatsächliche Häufigkeit von häuslicher Gewalt gezogen werden. Aufgrund verschiedener Multiplikatoren (Anzeigeverhalten des Opfers, vorhandene/fehlende Beweise, Würdigung der Tat durch den Richter) ist eine Extrapolation der Zahl der Verurteilungen auf die effektive Anzahl der Gewalttaten unmöglich.

Statistiken der Opferhilfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz sind die Opferhilfestellen dazu angehalten, über ihre Tätigkeit und ihre Klienten eine (anonymisierte) Statistik zu führen. Diese Zahlen werden – wie die kriminologischen Statistiken – jedoch durch das Verhalten der Opfer verzerrt. Nicht alle Opfer wenden sich an eine Beratungsstelle. Des Weiteren wird die Aussagekraft dieser Statistiken dadurch herabgesetzt, dass ein Opfer jeweils mehrfach (als Opfer verschiedener Delikte) erfasst wird.

Empirische Forschung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bisher konnte keine empirische Forschung, weder im Hell- noch im Dunkelfeld, verlässliche Zahlen zum tatsächlichen Ausmaß häuslicher Gewalt in der Gesamtbevölkerung liefern. Gillioz[113] liefert dafür folgende Erklärung: Gerade von schwerer, systematischer Gewalt betroffene Personen verweigern ein Interview. Zudem gäbe es keine verlässliche Methode, um herauszufinden, ob die befragte Person ihre Erfahrungen eher beschönige oder dramatisiere. Die Resultate werden außerdem jeweils durch die Fragestellung und – bei Interviews – durch die Beziehung zwischen Forscher und Befragtem beeinflusst.

Die Untersuchung der Problematik wird des Weiteren durch die verschiedenen verwendeten Definitionen von Gewalt erschwert, da diese den Direktvergleich zwischen verschiedenen Studien praktisch verunmöglichen.

Um dieser Problematik zu begegnen, wurde versucht ein ursprünglich für die Untersuchung von Konfliktbewältigungsstrategien entwickeltes Instrument für die Untersuchung häuslicher Gewalt anzupassen und zu standardisieren. Mithilfe der Conflict Tactics Scales[114] durchgeführte Untersuchungen versuchen, die subjektive Bewertung von Gewalthandlungen auszuschalten. Dabei wird jedoch jede aggressive Handlung – auch situative zwischen gleichwertigen Partnern – als Gewalt bewertet, während viele Gewaltforscher zwischen Aggressionen und Gewalt differenzieren. Des Weiteren wird der Kontext einer aggressiven Handlung und die Entstehungsgeschichte bis hin zur Eskalation bei dieser Methode nicht berücksichtigt.

Faktisch alle bisher mit der CTS-Methode durchgeführten Untersuchungen führten zum Ergebnis, dass sowohl bei Tätern als auch bei Opfern eine Geschlechtersymmetrie existiere. Diese Resultate, die nicht nur sämtlichen Statistiken, sondern auch einigen Tausend weltweit mit anderen Methoden durchgeführten Untersuchungen widersprechen, führten zu großen Kontroversen innerhalb der sozialwissenschaftlichen Gewaltforschung:

  • So hat u. a. Michael Kimmel[115] die Ergebnisse vieler der von Archer[116] und Fiebert[117] in ihre Metaanalysen miteinbezogenen Studien als für die Problematik der häuslichen Gewalt nicht aussagekräftig zurückgewiesen. Zudem wies er auf eine Besonderheit in der Fragestellung der CTS-Methode hin, die die Paare nicht nach erlittener oder ausgeübter Gewalt fragt, sondern auf ihr Verhalten „when they disagree, get annoyed with the other person, or just have spats or fights because they’re in a bad mood or tired or for some other reason“. Eine weitere Kritik bezieht sich auf die Gewalttaten, welche von der CTS-Methode nicht erfasst werden: sexuelle Gewalt, Gewalt durch Ex-Partner sowie die Folgen der aggressiven Handlung (Schwere der Verletzung)
  • Kelly und andere hingegen kritisieren die „feministische Kontrolle über den Bereich der häuslichen Gewalt“,[118] insbesondere deren „Definitionsmonopol“, das die Untersuchungen entsprechend beeinflusse. Auch hätten Frauen durch eigenes aggressives Verhalten ihren Anteil an der Eskalation von Partnerkonflikten. Gerade weil viel mehr Frauen als Männer von ernsten Verletzungen betroffen seien, müsse wirksame Prävention sich deshalb auch gegen Gewalt von Frauen richten.

Problematik der Ermittlung der Dunkelfeldzahlen zu Partnergewalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die sozialwissenschaftliche und politische Kontroverse um die Opferzahlen bei Partnergewalt konzentriert sich oft auf zwei Fragen:

  • Wie groß ist die Gesamtzahl der Opfer und wie groß ist somit der politische Handlungsbedarf?
  • Wie groß ist das Verhältnis von weiblichen zu männlichen Opfern, bzw. welche geschlechtsspezifischen Notwendigkeiten für die Präventionspolitik ergeben sich daraus?

Die empirischen Ansätze zur Ermittlung des Ausmaßes häuslicher Gewalt unterscheiden sich wesentlich darin, wie stark sie das Dunkelfeld mit einbeziehen, welche Methodik und welche Samplingmethode verwendet wird, sowie in der Fragestellung. Die vor allem durch polizeiliche Statistiken repräsentierten Hellfeldzahlen stellen gemäß dem Kriminologen Helmut Kury mit weniger als höchstenfalls 20 % nur einen Bruchteil der gesamten Anzahl von Fällen häuslicher Gewalt dar.[119] Für die möglichst vollständige Erfassung auch des viel größeren Dunkelfeldes müssen nach Möglichkeit die kognitiven Filtermethoden der Individuen ausgeschaltet werden. Bei häuslicher Gewalt sind dies insbesondere psychologische Faktoren (Scham, Furcht, Schuldgefühle, aber auch Verdrängungsmechanismen), soziale Repräsentationen von Gewalt (d. h. die subjektive Einschätzung des Individuums, ob es sich bei Erlebten um Gewalt handelt oder nicht) sowie soziale Kontrollmechanismen und Wertesysteme (Bewertung des Erlebten als Privatangelegenheit). Dunkelfelduntersuchungen versuchen diese Filter durch Befragungen unter Wahrung der Anonymität und unter Vermeidung des Eindrucks einer Kriminalitätsermittlung auszuschalten.

Die Conflict-Tactic-Scale-Methode[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erhebungen mittels der umstrittenen CTS-Methode zeigen gegenüber polizeilichen Statistiken bzw. Hellfelduntersuchungen im Wesentlichen zwei Unterschiede:

  1. Die Gesamtzahl der ermittelten Fälle ist wesentlich höher.
  2. Die Opfer, aber auch die Täter verteilen sich in etwa gleicher Anzahl auf Frauen und Männer.

Hauptgrund für diese Diskrepanzen ist die Abfrage von Handlungen, die von den Betroffenen und vielen Gewaltforschern nicht als Gewalttaten bewertet werden; ein weiterer Grund ist, dass CTS spezifisch nach dem Verhalten während eines Streits fragt, d. h. nach Ereignissen während einer Ausnahmesituation, die von den Individuen normalerweise ausgeblendet wird, wenn sie nach „Gewalt in der Partnerschaft“ gefragt werden. Genau diese Gründe, die die drastische Erhöhung der Zahlen bewirken, führen auch gleichzeitig zu der von anderen Untersuchungen signifikant abweichenden Geschlechtersymmetrie bei den Opfern. Die asymmetrische Geschlechtsverteilung bei nicht CTS-basierten Untersuchungen (also mit überwiegend weiblichen Opfern) kann laut Murray A. Straus, dem Autor der CTS-Methode, wegen der Wirkung der Ausfiltermechanismen nicht auf die Summe der Fälle aus Hell- plus Dunkelfeld verallgemeinert werden, denn diese wäre ein klinischer Fehlschluss (clinical fallacy).[120]

Problematik der nicht belegbaren Vorwürfe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei einem Teil der angezeigten Fälle häuslicher Gewalt werden nicht belegbare Vorwürfe erhoben. Es kann sich dabei um bewusst falsche Vorwürfe (Falschbezichtigungen) und/oder um nicht nachweisbare Tatdarstellungen handeln. Damit sind unmittelbar Glaubwürdigkeit und Schutzwürdigkeit von Leben und Rechten möglicher Täter und Opfer betroffen.

Im Rahmen der Begleitforschung zu Interventionsprojekten in Deutschland wurde festgestellt, dass bei untersuchten Amtsanwaltschaften die Fälle von Partnergewalt überwiegend eingestellt wurden (81,7 %), wobei dies in 83 % der Fälle mit mangelnder Nachweisbarkeit des Tatvorwurfs begründet wurde.[121] In einer von den Autoren Max Steller, Detlef Busse und Renate Volpert als repräsentativ eingestuften Untersuchung[122] zu Vorwürfen sexuellen Kindesmissbrauchs durch die Analyse familiengerichtlicher Akten wurde ermittelt, dass in 3,0 % der Umgangs- und in 3,3 % der Sorgerechtsverfahren ein Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben wird.[122] Nach den von ihnen analysierten Gerichtsakten wurde der Vorwurf in 84 % der Fälle als unbegründet ausgewiesen.[122] Die Sozialwissenschaftlerin Sabine Kirchhoff wies darauf hin, dass Stereotype wie Missbrauch mit dem Missbrauch dazu beitragen würden, dass von sexuellem Missbrauch betroffene Kinder nicht genügend Opferschutz erhielten.[123]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Film und Fernsehen

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hildegard Hellbernd, Petra Brzank, Karin Wieners, Hildegard Maschewsky-Schneider: Das S.I.G.N.A.L.-Interventionsprogramm. Wissenschaftlicher Bericht. Handbuch für die Praxis. Berlin 2004 (online – in 4 PDF-Dateien: Einleitung (235,1 KB), Handbuch für die Praxis (793,5 KB), Bericht der Begleitforschung (1,1 MB), Anhang (110,6 KB) – Eigenverlag, finanziert mit Mitteln des BMFSFJ). 
  • Petra Brzank: Materialien zur Implementierung von S.I.G.N.A.L.-Interventionsprogrammen. 2005 (finanziert mit Mitteln des BMFSFJ, zu beziehen über SIGNAL e.V.). 
  • Petra Brzank: Wege aus der Partnergewalt. Frauen auf der Suche nach Hilfe. Springer VS, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-531-18756-3. 
  • Marion Leuze-Mohr: Häusliche Gewalt gegen Frauen – eine straffreie Zone? Warum Frauen als Opfer männlicher Gewalt in der Partnerschaft auf Strafverfolgung der Täter verzichten – Ursachen, Motivationen, Auswirkungen. Band 25. Nomos Verlag, Baden-Baden 2001, ISBN 3-7890-7636-8 (in der Reihe Schriften zur Gleichstellung der Frau, XXIX. Dissertation 1999/2000 an der Universität Tübingen.). 
  • Heike Mark: Häusliche Gewalt gegen Frauen. Ergebnisse einer Befragung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte. Tectum, Marburg 2001, ISBN 3-8288-8262-5. 
  • Heike Mark: Gewalt und Gesundheit. Eine Untersuchung zu körperlichen und sexuellen Gewalterfahrungen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Lage erwachsener Frauen. 1. Auflage. Dr. Hut, München 2006, ISBN 978-3-89963-430-3 (Dissertation an der Charité – Universitätsmedizin Berlin 2006.). 
  • Claudia Opitz, Brigitte Studer, Frêdêric Sardet (Hrsg.): Häusliche Gewalt – De la violence domestique. Chronos, Zürich 2005, ISBN 978-3-905315-35-6 (deutsch/französisch). 
  • Wilfried Rudloff: Eindämmung und Persistenz. Gewalt in der westdeutschen Heimerziehung und familiäre Gewalt gegen Kinder, in: Zeithistorische Forschungen 15 (2018), S. 250–276.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hochspringen nach: ab Marion Steffens: Frau macht Sprache, Sprache macht Macht. In: Ute Annecke, Rose Marie Beck (Hrsg.): Wortwechsel: Sprache und Kommunikationsnetze. Köln 1995, S. 15. 
  2. Hochspringen nach: ab Heinrich Gottfried Scheidemantel: Des Herrn von Justi Natur und Wesen der Staaten als die Quelle aller Regierungswissenschaften und Gesetze. Mitau 1771, S. 417. 
  3. Johann Georg Krünitz: Oeconomische Encyclopädie oder Allgemeines System der Land-, Haus- und Landwirtschaft. Berlin 1781, S. 411 ff. (Abschnitt "Hausvater"). 
  4. Reinhard Sieder: Der Familienmythos und die romantische Liebe in der condition postmoderne. In: Jürgen Hardt,Fritz Mattejat,Matthias Ochs,Marion Schwarz,Thomas Merz,Ulrich Müller (Hrsg.): Sehnsucht Familie in der Postmoderne: Eltern und Kinder in Therapie heute. Göttingen 2010, S. 46. 
  5. Hochspringen nach: ab Michael-Sebastian Honig: Vom alltäglichen Übel zum Unrecht: Über den Bedeutungswandel familialer Gewalt. In: Konrad Leube ; Lising Pagenstecher, Richard Rathgeber, Jutta Stich, Klaus Wahl (Hrsg.): Wie geht's der Familie? Ein Handbuch zur Situation der Familien heute. München 1988, S. 189–202. 
  6. Hochspringen nach: ab Michael-Sebastian Honig: Verhäuslichte Gewalt. Sozialer Konflikt, wissenschaftliche Konstrukte, Alltagswissen, Handlungssituationen: Eine Explorativstudie über Gewalthandeln von Familien. Frankfurt am Main 1986. 
  7. Google Books Ngram Viewer: Häusliche Gewalt (Häufigkeit in Büchern von 1970–2008). Abgerufen am 18. April 2017. 
  8. Barbara Kavemann,Ulrike Kreyssig: Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. 3. Auflage. Wiesbaden 2013. 
  9. Nadine Bals: Häusliche Gewalt: Die Entdeckung eines sozialen Problems, konträre Strömungen und Deutschland als "Entwicklungsland". In: Axel Groenemeyer,Silvia Wieseler (Hrsg.): Soziologie sozialer Probleme und sozialer Kontrolle: Realitäten, Repräsentationen und Politik. Wiesbaden 2008, S. 98–114. 
  10. Wilhelm Heitmeyer, John Hagan: Internationales Handbuch der Gewaltforschung. Wiesbaden 2002. 
  11. Hochspringen nach: ab Marianne Schwander: Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt: Neue Erkenntnisse – neue Instrumente. In: Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, Band 121, Heft 2, Bern: Stämpfli, 2003
  12. Hochspringen nach: ab Andrea Büchler: Gewalt in Ehe und Partnerschaft - Polizei-, straf- und zivilrechtliche Interventionen am Beispiel des Kantons Basel-Stadt, Basilea/Ginevra/München 1998
  13. Wissenschaftliche Studie von Elizabeth A. Bates zu M. P. Johnsons 'control theory of intimate partner violence / intimate terrorism'@1@2Vorlage:Toter Link/j4mb.files.wordpress.com (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (pdf; 210 kB 14 S.)
  14. Hochspringen nach: ab Margi Laird McCue: Domestic Violence: A Reference Handbook. Santa Barbara CA 2008, S. 2 ff. 
  15. Hochspringen nach: ab Detlef Averdieck-Gröner, Wolfgang Gatzke: Häusliche Gewalt. Hilden 2017, S. Abschnitt 3: Definition häuslicher Gewalt. 
  16. Laura L. Finley: Encyclopedia of Domestic Violence and Abuse. Santa Barbara, CA 2013, S. 9, 173 f., 238, 466, 462 f., 519. 
  17. Olufunmilayo I. Fawole: Economic Violence to Women and Girls. Is It Receiving the Necessary Attention? In: TRAUMA, VIOLENCE, & ABUSE. Band 9, Nr. 3, 2008, S. 167–177. 
  18. Michael P. Johnson: A Typology of Domestic Violence: Intimate Terrorism, Violent Resistance, and situational couple violence. Boston 2008, S. 38. 
  19. Dan Anderberg, Helmut Rainer: Domestic Abuse: Instrumental Violence and Economic Incentives (CESifo Working Paper No. 3673). München 2011. 
  20. Juliane Wahren: Klinische Sozialarbeit und häusliche Gewalt: Neue Erkenntnisse in der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen. Hamburg 2015, S. 13 ff. 
  21. Barbara Kavemann, Ulrike Kreyssig: Handbuch Kinder und häusliche Gewalt. 3. Auflage. Wiesbaden 2013. 
  22. Olufunmilayo I. Fawole: Economic Violence to Women and Girls. Is It Receiving the Necessary Attention? In: TRAUMA, VIOLENCE, & ABUSE. Band 9, Nr. 3, 2008, S. 170. 
  23. Olufunmilayo I. Fawole: Economic Violence to Women and Girls. Is It Receiving the Necessary Attention? In: TRAUMA, VIOLENCE, & ABUSE. Band 9, Nr. 3, 2008, S. 172. 
  24. Corinna Seith: Öffentliche Interventionen gegen häusliche Gewalt, Zur Rolle von Polizei, Sozialdienst und Frauenhäusern. Frankfurt/New York 2003.
  25. Hochspringen nach: abc LKS – Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt: [www.lks-hessen.de/themen/maenner – Männer als Opfer häuslicher Gewalt.] URL ungültig Hessisches Ministerium für Justiz, 29. Dezember 2015, abgerufen am 1. September 2017 (dt). 
  26. Hochspringen nach: ab Gewalt gegen Männer in Deutschland, Pilotstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (PDF; 7,4 MB) 2004, abgerufen am 5. Juni 2013.  Studie als Buch: Ludger Jungnitz (Hrsg.): Gewalt gegen Männer. Personale Gewaltwiderfahrnisse von Männern in Deutschland. Budrich, Opladen/Farmington Hills 2007, ISBN 978-3-86649-009-3. 
  27. Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, repräsentative Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2004, pdf. S. 121.
  28. Migrant women isolated and vulnerable to domestic abuse, study finds, Bericht zu einer zweijährigen Studie zweier australischer Universitäten 2016, [1]
  29. Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, repräsentative Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2004, pdf
  30. Kriterien für die der Schwere einer Gewalthandlung wurden in Anlehnung an die internationale Gewaltforschung (vgl. Martinez, Schröttle et al. 2007) bewertet. In 73–95 Prozent trugen die Frauen reale körperliche Verletzungen unterschiedlichen Schweregrades davon. Psychische Folgebeschwerden wurden von 89–94 Prozent genannt und langfristige psychosoziale Folgen von 71–75 Prozent der Betroffenen. Darüber hinaus beschrieb etwa die Hälfte der Betroffenen (46–54 Prozent) Beeinträchtigungen im Arbeitsleben infolge der Situation.
  31. Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen, Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, 2012 pdf
  32. Befragt wurden Frauen zwischen 16 und 65 Jahren mit unterschiedlichen Behinderungen, z. B. Frauen mit Lernschwierigkeiten oder Sinnesbeeinträchtigungen.
  33. Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Erstellt von der Universität Bielefeld und den Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Februar 2012. Kurzfassung als pdf
  34. Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (BKA) 2011 (Memento des Originals vom 10. November 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bka.de
  35. Simone Schmollack: Häusliche Gewalt gegen Frauen. Sicherheitsrisiko Ehemann. TAZ Online 5. Juni 2012
  36. Hochspringen nach: ab Focus:Jeder zweite Frauenmord wird vom Partner verübt - abgerufen am 19. November 2012
  37. Deutschland: 100.000 Frauen erleben Gewalt in Partnerschaft. Frankfurter Rundschau, 22. November 2016, abgerufen am 19. Dezember 2016. 
  38. Margarete Stokowski: Gewalt gegen Frauen, nicht nur in Freiburg: Eine Epidemie der Gewalt. Spiegel online, 6. Dezember 2016, abgerufen am 19. Dezember 2016. 
  39. Birgit Gärtner: Häusliche Gewalt: Alarmierende Fakten. In: Telepolis. 9. Dezember 2017, abgerufen am 27. Dezember 2018. 
  40. Mehr registrierte Fälle von Gewalt in Partnerschaften. In: Zeit Online. 16. November 2018, abgerufen am 27. Dezember 2018. 
  41. Partnerschaftsgewalt: Kriminalstatistische Auswertung Berichtsjahr 2015
  42. Polizeiliche Kriminalstatistik Opfer nach Alter und Geschlecht
  43. Allan Brimicombe, Rebecca Cafe: Beware, win or lose: Domestic violence and the World Cup, Fachzeitschrift für Statistik Significance Vol. 9, Issue 5, Oktober 2012. Volltext als pdf (Memento des Originals vom 19. Oktober 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.significancemagazine.org
  44. Egger, R./Fröschl, E./Lercher, L./Logar, R./Sieder, H.: Gewalt gegen Frauen in der Familie, Wien 1995, zitiert im Gewaltbericht des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, Wien 2002 (Memento des Originals vom 1. September 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/bmwa.cms.apa.at (PDF; 4,1 MB)
  45. Gewalt in der Familie, Gewalt gegen Frauen in der Familie, Wien 2002, S. 45ff. pdf (Memento des Originals vom 1. September 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/bmwa.cms.apa.at
  46. M. Straus, R. Gelles: How violent are American families? Estimates from the national family violence resurvey and other studies, in: Hotaling, G. u. a. (Hrsg.): Family abuse and it’s consequences, Newbury Park 1988, S. 14–36.
  47. Intimate partner violence. (Memento des Originals vom 24. November 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/bjs.ojp.usdoj.gov. Bureau of Justice Statistics, abgerufen am 16. Dezember 2010. "Females made up 70 % of victims killed by an intimate partner in 2007, a proportion that has changed very little since 1993. Homicide victims killed by intimate partners fell 29 %, with a greater decline for males (-36 %) than females (-26 %). Between 1993 and 2007, female victims killed by an intimate partner declined from 2,200 to 1,640 victims, and male intimate partner homicide victims declined from 1,100 to 700 victims."
  48. Wissenschaftliche Studie zur Evaluation der Implementierung des Workplace Policy Konzeptes in Berlin 2010 (PDF; 1,8 MB)
  49. Hochspringen nach: ab Nach einer Phase der Literaturauswertung fanden bundesweit 23 qualitative Interviews mit Experten aus Beratungs- und Hilfsangeboten statt. In leitfadengestützten mehrstündigen Interviews wurden 32 Männer befragt, die zur Hälfte zufällig und zur anderen Hälfte gezielt ausgewählt waren. Den Abschluss bildeten 266 quantitative Interviews mit zufällig ausgewählten Männern. Die quantitative Befragung wurde mündlich durchgeführt. In einem schriftlichen Zusatzbogen, den 190 Befragte ausfüllten, wurde spezifisch häusliche Gewalt erhoben. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse der Befragung auf die männliche Wohnbevölkerung Deutschlands (Repräsentativität) ist trotz strenger Zufallsauswahl aufgrund der kleinen Stichprobe eingeschränkt. Die Durchführung der Studie von 2002 bis 2004 wurde einem außeruniversitären Forschungsverbund „Gewalt gegen Männer“ übertragen.
  50. Hochspringen nach: ab LKS - Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt: Männer als Opfer häuslicher Gewalt. Hessisches Ministerium für Justiz, 29. Dezember 2015, abgerufen am 1. September 2017: „Auch Männer werden Opfer häuslicher Gewalt. Diese Thematik ist noch kaum erforscht, da den Männern im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt regelmäßig die Rolle des Täters zugeordnet wird und man unter Hilfsprogrammen für Männer selbstverständlich die so genannte Täterarbeit versteht, also Anti-Gewalt-Trainings für gegenüber ihren Frauen und Kindern gewalttätige Männer. Insofern ist darauf hinzuweisen, dass die … Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik auch vor dem Hintergrund zu sehen sind, dass männliche Opfer von häuslicher Gewalt in der Regel keine Anzeige erstatten…“ 
  51. Vergl. Hans-Joachim Lenz: Spirale der Gewalt. Jungen und Männer als Opfer von Gewalt, Berlin 1996.
  52. Gewalt in der Familie. Gewaltbericht des österreichischen Ministeriums für Soziale Sicherheit und Generation, Wien 2002, Kurzbericht als pdf (Memento des Originals vom 1. September 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/bmwa.cms.apa.at
  53. Michael Bock: Häusliche Gewalt - ein Problemaufriss aus kriminologischer Sicht. Abgerufen am 16. Dezember 2010.
  54. Peter Döge: Männer - die ewigen Gewalttäter? Sonderauswertung der Daten der MÄNNERSTUDIE 2009 unter dem besonderen Aspekt des Gewalthandelns von und gegen Männer (Memento des Originals vom 28. April 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/iaiz.aim-site.de (PDF; 208 kB)
  55. Hochspringen nach: abc Gewalt gegen Männer in Deutschland, Pilotstudie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2004. Die Studie wurde von drei Projekten durchgeführt von Dissens e.V.,Dr. Ralf Pucher, Ludger Jungnit, Willi Walter; GEFOWE – Praxis für Geschlechterforschung – Beratung – Weiterbildung, Hans-Joachim Lenz; SOKO Institut GmbH – Sozialforschung und Kommunikation, Dr. Henry Puhe. Volltext als pdf
  56. Constanze Ohms: Gewalt gegen Lesben und häusliche Gewalt in lesbischen Zusammenhängen - Auswertung der Erhebungsbögen der Lesbenberatungsstellen und Lesbentelefone 2002–2004, veröffentlicht 2006, pdf (Memento des Originals vom 22. Januar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.broken-rainbow.de
  57. Dein Recht im Alltag – Ein/e RatgeberIn für Lesben und Schwule zum Umgang mit Diskriminierung, Mobbing und Ungleichbehandlung. (PDF; 523 kB) Magistrat Wien, MA 57 – Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten, Januar 2004, S. 40, abgerufen am 27. Januar 2018. 
  58. Innerfamiliäre Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und ihre Auswirkungen, Christian Pfeiffer, Peter Wetzels und Dirk Enzmann, Forschungsbericht Nr. 80, 1999; Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen; Online verfügbar (PDF; 289 kB) (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive)
  59. Hans-Joachim Lenz: Spirale der Gewalt. 1996, ISBN 3-371-00397-3. 
  60. Hans-Joachim Lenz: Männliche Opfererfahrungen. 2000, ISBN 3-7799-1364-X. 
  61. CAPCAE 1998: Moving Towards Effective Child Maltreatment Prevention Strategies for Europe. Report to the European Commission. Zitiert von: Carol Hageman-White u. a.: Gewalt- und Interventionsforschung. in Handbuch für Frauen- und Geschlechterforschung. 3. erweiterte Auflage. VS Verlag, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-92041-2, S. 679. 
  62. Graham Kelly, Pat Cawson, Corrine Wattam: Child Maltreatment in the Family. The Experience of a National Sample of Young People. 2002, ISBN 978-1-84228-013-3 (NSPCC Child Maltreatment Study: 2nd Report. National Society for the Prevention of Cruelty to Children). 
  63. Pat Cawson: Child Maltreatment in the United Kingdom. A Study of the Prevalence of Child Abuse and Neglect. 2000, ISBN 978-1-84228-006-5 (Policy, Practice, Research. National Society for the Prevention of Cruelty to Children). 
  64. Kindesmisshandlung – die Sicht der Täter. Autorin: Rita Steffes-Enn, Stellv. Leiterin des Instituts Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt, Verlag Deutsche Polizeiliteratur, S. 7 ff.
  65. Hochspringen nach: ab Gewalt in der Familie und im nahen sozialen Umfeld – Österreichische Prävalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Männern. Forschungsbericht. Autoren: Olaf Kapella, Andreas Baierl, Christiane Rille-Pfeiffer, Christine Geserick,  Eva-Maria Schmidt, Monika Schröttle (Universität Bielefeld), Österreichisches Institut für Familienforschung an der Universität Wien, 2011.
  66. Hochspringen nach: ab In der Pilotstudie: „Gewalt gegen Männer“, äußerten ExpertInnen „die Vermutung, dass man betroffenen Männern – weil sie Männer sind – oft nicht glaubt, …[und sie dies] oft davon abhält, überhaupt Hilfe zu holen, die Polizei zu rufen oder Anzeige zu erstatten.“ Dies werde durch gesellschaftliche Stereotype begünstigt, „dass ein Mann kein Opfer sein kann. („Ein Mann kann sich doch wehren“) … und dass der körperlich Größere oder der stärker Aussehende kein Opfer sein kann. (Ein fataler Irrtum, mit dem entsprechend auch schwule und lesbische Opfer von Partner- und Partnerinnengewalt konfrontiert werden.)“ Dazu käme „die Scham der Betroffenen: Während sowohl Frauen als auch Männer, die Opfer häuslicher Gewalt werden, sich oft schämen, von ihrer Partnerin oder ihrem Partner geschlagen zu werden, hat diese Scham für Männer zum heutigen Zeitpunkt eine spezifische Qualität. Auf Grund des fehlenden Bewusstseins und der gesellschaftlichen Ignoranz gegenüber der häuslichen Gewalt gegen Männer glauben viele, sie seien der einzige, dem so etwas passiert. Zudem steht das Widerfahrene im Widerspruch zur gesellschaftlichen Konstruktion von Männlichkeit. In dieser Konstruktion ist ein Mann, der Opfer seiner Partnerin – einer Frau – wird, kein Mann mehr. Die Scham dies ‚zuzugeben‘ ist umso stärker, je schlimmer die Gewalt erlebt wird und je größer das Gefühl von Hilflosigkeit und Ohnmacht ist.“. Außerdem hätten Männer „Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird. Wenn in einem gewalttätigen Streit, in dem ein Mann von seiner Partnerin angegriffen und geschlagen wird, die Polizei gerufen wird, dann besteht die Gefahr, dass der geschlagene Mann von der Polizei und Justiz für den Täter gehalten wird. Wie tief beim Hilfesystem und der Polizei das vorherrschende Geschlechterstereotyp – Täterschaft ist männlich und Opferschaft ist weiblich – verankert ist, sieht man, wenn in Fällen häuslicher Gewalt zwischen lesbischen Frauen die männlicher aussehende Frau auf Grund dessen als Täterin behandelt wird.“ (Pilotstudie: „Gewalt gegen Männer“, Juli 2004 Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, S. 191 ff.)
  67. Brigitte Cizek, Olaf Kapella, Johannes Pflegerl, Maria Steck.: Gewalt in der Familie – Teil III: Gewalt gegen Männer. (PDF) Bundesministerium für Familien und Jugend (BMFJ), Wien., abgerufen am 22. August 2017 (dt). 
  68. Kimmel, Michael. 2002. Synopsis of Male Victims of Domestic Violence: A Substantive and methodological research review (PDF; 21 kB). Seite 2–3: "The CTS relies on retrospection – asking people to accurately remember what happened during the past year. Since memory tends to serve our current interests, relying solely on memory may bias the substantive findings of any research. In addition, however, much of the available research suggests that both women and men, in different direction, misrepresent their experiences and use of violence. Although it is argued that men are likely to under-report being hit by a female partner, while women are likely to over-report to serve their own interests, the available data suggests otherwise. Men tend to under-estimate their use of violence, while women tend to over-estimate their use of violence. Simultaneously men tend to over-estimate their partners use of violence while women tend to under-estimate their partners use of violence. Thus, men will likely over-estimate their victimization, while women tend to underestimate theirs. As evidence of this, men are more likely to call the police, press charges and less likely to drop charges than are women."
  69. Hessisches Ministerium für Justiz | LKS - Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt. – www.lks-hessen.de/themen/maenner (abgerufen: 29.12.2015)
  70. Gewalt in der Familie. Gewaltbericht des österreichischen Ministeriums für Soziale Sicherheit und Generation, Wien 2002 (Memento des Originals vom 1. September 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/bmwa.cms.apa.at (PDF; 4,1 MB)
  71. publisher: BKA - Partnerschaftsgewalt - Kriminalstatistische Auswertung - Partnerschaftsgewalt - Kriminalstatistische Auswertung - Berichtsjahr 2017. Abgerufen am 27. November 2018. 
  72. Opferstatistik „Häufigste Nationalitäten der Opfer von partnerschaftlicher Gewalt (> 1000 Opfer) nach Straftaten(-gruppen)“. BKA: Partnerschaftsgewalt - Kriminalstatistische Auswertung - Berichtsjahr 2017, S. 28 des PDF-Dokuments; abgerufen 27. November 2018.
  73. Täterstatistik „Häufigste Nationalitäten der TV von partnerschaftlicher Gewalt (>500 Tatverdächtige) nach Straftaten(-gruppen)“. BKA: Partnerschaftsgewalt - Kriminalstatistische Auswertung - Berichtsjahr 2017, S. 33 des PDF-Dokuments; abgerufen 27. November 2018.
  74. Peter Wetzels: Gewalterfahrungen in der Kindheit, sexueller Missbrauch, körperliche Misshandlung und deren langfristige Konsequenzen. Baden-Baden 1997.
  75. Lundy Bancroft und Jay Silverman: The Batterer as Parent. Addressing The Impact Of Domestic Violence On Family Dynamics, Thousand Oaks: Sage Pubn Inc, 2002.
  76. Peter Döge: Väter – nur Täter?, Interview vom 17. November 2010
  77. Alberto Godenzi: Gewalt im sozialen Nahraum. Helbing & Lichtenhahn, 3. erw. Auflage 1996
  78. Rolf D. Hirsch und Christiane Brendenbach: Gewalt gegen alte Menschen in der Familie. Untersuchungsergebnisse der „Bonner HsM-Studie“. In: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie, Jg. 32/1999, H. 6, S. 449–455.
  79. Kriminalität im Leben älterer Menschen. Band 105 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Kohlhammer-Verlag, 1995, ISBN 3-17-014216-X, S. 162. 
  80. Entsprechende Regelungen sind in den Polizeigesetzen vieler deutscher Bundesländer zu finden. Siehe Übersicht über Wohnungsverweisungsrechte der Polizei bei häuslicher Gewalt (Memento vom 29. November 2004 im Internet Archive) (PDF, Stand Juli 2005)
  81. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
  82. http://lexetius.com/StGB/238,2
  83. Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz, Bayern. Abgerufen am 12. Januar 2015
  84. Lisa Wingenfeld, Elisabeth Mützel, Matthias Graw, Den Menschen als Ganzes sehen, Forensische Aspekte häuslicher Gewalt, Bayerisches Zahnärzteblatt, Heft 12/2009. S. 57–62. (PDF-Datei). Abgerufen am 11. Januar 2015.
  85. Karte der Beratungsstellen und Übersicht der Beratungsstellen der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V.
  86. Siehe Liste der Beratungsstellen (Memento vom 20. Februar 2008 im Internet Archive) und Karte der Beratungsstellen sowie Übersicht der Beratungsstellen der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V..
  87. Gesetzentwurf Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (Deutschland); Online verfügbar (PDF; 163 kB)
  88. Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (Deutschland); Online verfügbar (Memento des Originals vom 28. Mai 2005 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmfsfj.de (PDF; 80 kB)
  89. Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung zum Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung; Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung
  90. Text des Gewaltschutzgesetzes
  91. Steiermärkisches Gewaltschutzeinrichtungsgesetz (StGschEG, LGBl. Nr. 17/2005)@1@2Vorlage:Toter Link/ris.bka.gv.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  92. Sicherheitspolizeigesetz Kommentar §38 a Hauer/Kepplinger
  93. Statistik der autonomen Österreichischen Frauenhäuser 2008@1@2Vorlage:Toter Link/www.aoef.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 713 kB), Seite 15 (abgerufen am 22. Jänner 2010)
  94. Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser
  95. Wiener Zeitung: Migrantinnen füllen Frauenhäuser, 22. Jänner 2010 Abgerufen am 22. Jänner 2010
  96. Österreichische Liga für Menschenrechte: menschenrechtsBEFUND 2009, Seite 15
  97. Der Tod der Martina K. (2004). youtube.de, abgerufen am 6. Januar 2010. 
  98. ZiB 20 zum Tod des Luca (2007). youtube.de, abgerufen am 6. Januar 2010. 
  99. ORF-Online: Unterernährt und psychisch vernachlässigt 2007, abgerufen am 6. Jänner 2010
  100. Parlamentarische Anfrage zu Pöstlingbergkinder 377/J XXIII. GP, 27. Februar 2007
  101. "Als Mann geht man nicht in eine Frauenzentrale" - Interview mit Väterhaus-Gründer Oliver Hunziker
  102. 14.000 Russinnen sterben jährlich an häuslicher Gewalt. Die Presse, 13. Dezember 2010, abgerufen am 15. Oktober 2017. 
  103. Russland: Gewalt gegen Frauen. ARTE, 12. Oktober 2017, abgerufen am 15. Oktober 2017.  Ab ca. 11:30 min.
  104. Hochspringen nach: abc Irina Kosterina: Russische Familienwerte: Häusliche Gewalt wird in Russland bagatellisiert. Heinrich-Böll-Stiftung, 8. Februar 2017, abgerufen am 15. Oktober 2017. 
  105. Russland lockert Strafen für häusliche Gewalt. Spiegel online, 7. Februar 2017, abgerufen am 15. Oktober 2017. 
  106. Luzia Tschirky: Einmaliges Verprügeln durch die Familie wird zur Bagatelle. Zeit online, 25. Januar 2017, abgerufen am 15. Oktober 2017. 
  107. Gewalt gegen Frauen nimmt zu faz.net, abgerufen am 25. November 2018
  108. Türkische Pop-Queen als Prügelopfer diepresse.com, abgerufen am 25. November 2018
  109. „Brautverbrennung ist die beliebteste Methode“ welt.de, abgerufen am 27. März 2019
  110. Interview mit Serap Altinisik von Terre de Femmes: "Oft ist den Unternehmen das Problem nicht bewusst" in spiegel.de vom 24. November 2007. In Großbritannien sind solche Selbstverpflichtungen von Firmen dazu schon üblich.
  111. In First for Court, Woman Is Ruled Eligible for Asylum in U.S. on Basis of Domestic Abuse. New York Times, 19. August 2014, abgerufen am 19. März 2016 (englisch). 
  112. Hochspringen nach: abPolizeiliche Kriminalstatistik, Bundeskriminalamt Wiesbaden Online verfügbar (Memento des Originals vom 10. April 2005 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bka.de
  113. Lucienne Gillioz: Domination et violence envers la femme dans le couple, Lausanne, Payot, 1997
  114. Murray A. Straus: Measuring Intrafamily Conflict and Violence; The Conflict Tactics (CT) Scales; Pp. 195-197 in Wolence Against Women: Classic Papers, edited by R. K. Bergen, J. L. Edleson, and C. M. Renzetii. Boston: Pearson Education Cnc.; Online verfügbar (PDF; 870 kB)
  115. Michael S. Kimmel: Gender Symmetry in Domestic Violence: A Substantive and Methodological Research Review. (Memento des Originals vom 10. September 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/new.vawnet.org (PDF; 95 kB) Stony Brook, Violence Against Women, Vol. 8, No. 11, 1332-1363 (2002), SAGE Publications.
  116. Sex Differences in Aggression between Heterosexual Partners: A Meta-Analytic Review; John Archer (University of Central Lancashire); Psychological Bulletin, 2000, Vol. 126, No. 5, 651–680, American Psychological Association; Online verfügbar
  117. Martin S. Fiebert. References examining assaults by women on their spouses or male partners: An annotated bibliography. Abgerufen am 16. Dezember 2010
  118. Linda Kelly: Disabusing the definition of domestic abuse: How Women batter men and the role of the feminist state; Florida State University College Law, Volume 30, S. 794; Online verfügbar (Memento des Originals vom 9. Januar 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.law.fsu.edu (PDF; 429 kB)
  119. Helmut Kury: Das Dunkelfeld der Kriminalität. Oder: Selektionsmechanismen und andere Verfälschungsstrukturen Kriminalistik 2/01, 55. Jg. 2001, S. 74; Abstract online verfügbar (Memento des Originals vom 24. Mai 2005 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kriminalistik.de
  120. The Controversy over Domestic Violence by Woman: A Methodological, Theoretical; and Sociology of Science Analysis; Murray A. Straus, 1999, S. 29, Publication of the Family Research Program of the Family Research Laboratory, University of New Hampshire; Online verfügbar (PDF; 1,1 MB)
  121. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gemeinsam gegen häusliche Gewalt - Forschungsergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt, 2004, S. 17/18; Gemeinsam gegen häusliche Gewalt. 20. September 2007 (Memento vom 28. November 2009 im Internet Archive)
  122. Hochspringen nach: abc Missbrauchsverdacht in familiengerichtlichen Verfahren; Detlef Busse, Max Steller und Renate Volpert, Praxis der Rechtspsychologie, Dezember 2000, S. 26–28, S. 54.
  123. Sabine Kirchhoff: Kindliche Zeugen vor Gericht. (Nicht mehr online verfügbar.) 1997, archiviert vom Original am 5. November 2013; abgerufen am 5. Juni 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/forum.sexualaufklaerung.de  Vgl. Sabine Kirchhoff: Sexueller Missbrauch vor Gericht. Beobachtung und Analyse. Band 1. Leske + Budrich, Opladen 1994, ISBN 3-8100-1278-5.  Sabine Kirchhoff: Sexueller Missbrauch vor Gericht. Materialienband. 15 Gerichtsprotokolle. Band 2. Leske + Budrich, Opladen 1994, ISBN 3-8100-1279-3. 

 

Physische (körperliche) Gewalt

 

 

 

Mann Als Opfer physicher Gewalt

 

Physische (körperliche) Gewalt umfasst alle Formen von Misshandlungen: schlagen, schütteln (von Babys und kleinen Kindern), stoßen, treten, boxen, mit Gegenständen werfen, an den Haaren ziehen, mit den Fäusten oder Gegenständen prügeln, mit dem Kopf gegen die Wand schlagen, (mit Zigaretten) verbrennen, Attacken mit Messer, Pfannen etc.

biblische Ehescheidung bei Häuslicher gewalt

Biblische Linien

Zu Ehe, Scheidung und Wiederheirat

Das Leben soll gelingen. Dafür hat Gott Leitlinien erlassen. Sie finden sich in der Bibel und beleuchten überaus zutreffend auch das umkämpfte Gebiet der Ehe. Neben ihren Zielen wird auch das Scheitern daran beim Namen genannt. Und Wege zu einem Neuanfang gezeigt.

«Seiner Frau anhängen» werde der Mann, steht am Anfang der Bibel.[1] Das Wort, das dafür im Hebräischen benutzt wird, heisst soviel wie „kleben“. Es ist, wie wenn zwei Papierstreifen für immer zusammengeklebt werden und auf diese Weise etwas einzigartiges Neues entsteht. Diese Aussicht ist das schönste und beste Geschenk, das Gott dem Menschen gemacht hat. Dass das wieder auseinander gerissen wird, das hatte er nie vorgesehen. An anderer Stelle steht sogar «Ich hasse Ehescheidung».[2] Warum? Die Antwort ist: Er weiss, wieviel Leid, Sorgen und Tränen eine Scheidung mit sich bringt. Diesen Schmerz und diese Not will er uns ersparen. Darum gibt es auch das sechste Gebot: «Du sollst nicht ehebrechen.»

 

Scheidung wurde nur zugestanden

Um diese ursprüngliche Absicht ging es auch Jesus. «Wie stehst du zur Ehescheidung? Darf sich ein Mann von seiner Frau scheiden lassen?» Wollten einige durchtriebene „Sachverständige“ von ihm wissen.[3] Mit einem Ja hätte er sich gegen die Ehe als lebenslangem Bund ausgesprochen, mit einem Nein sich gegen ein Wort aus dem 5. Buch Mose gestellt: «Wenn sich der Mann von seiner Frau trennt, soll er ihr eine Scheidungsurkunde geben.»[4] Mit seiner Antwort rückte Jesus die Dinge wieder zurecht: «Das war nur ein Zugeständnis an euer böses und hartes Herz. Aber Gott hat die Menschen von Anfang an als Mann und Frau geschaffen. Nach seinem Willen sollen sie ein Leben lang zusammengehören.»[5] Jene Pharisäer suchten Ausreden für die Natur des Menschen. Jesus lässt sie nicht gelten, sondern erinnert sie ans Original, an die Absichten des Schöpfers. Die wieder deutlich zu machen, das ist sein Auftrag. Er proklamiert darum nicht nur diese lebenslange Verbindung, sondern ruft zu völliger Reinheit auf: «Wer eine Frau auch nur mit begehrlichen Blicken ansieht, der hat schon im Herzen mit ihr die Ehe gebrochen.»[6]

Jesus bringt den neuen Menschen

Spätestens bei solchen Sätzen ist jedem klar, dass er mit seiner Weisheit und seinen eigenen Vorsätzen am Ende ist. Sie laufen der menschlichen Natur diametral zuwider. War Jesus also völlig unrealistisch und seine Gebote total aus der Luft gegriffen, weil man sie ja doch nicht halten kann? Eine „Flucht nach hinten“ legt sich nahe: Man lässt sie auf sich beruhen und versucht, sich mit dem abzufinden, „wie es nun mal ist“. Provozieren wollte und will Jesus den Weg in die andere Richtung: Diese Natur und damit sich selber ihm ausliefern. Denn als er am Kreuz hing, ist dieses alte Wesen mitgestorben.[7] Jetzt geht es darum, dies für sich gelten zu lassen, das heisst den «alten Menschen» abzulegen, «der sich in betrügerischen Begierden zugrunde richtet», und «den neuen Menschen an[zu]ziehen».[8]

Das  Spannungsfeld zwischen beidem, der alten Härte und der neuen Freiheit, ist der Kampfplatz, auf dem Ehen auch zerbrechen können.

Sich im Frieden trennen

Wenn beispielsweise ein Ehepartner zum Glauben an Jesus findet, kann das ihre Gemeinschaft enorm belasten. Der eine akzeptiert nun Maßstäbe, die der andere noch von sich weist. Es kommt zu Zerreissproben. Was wäre zu tun? Jedenfalls nicht, sich deswegen scheiden zu lassen. Die beiden können auf der menschlichen Ebene weiterhin übereinstimmen und einander gelten lassen. Zu allerletzt sollte es der gläubig gewordene Teil sein, der sich nun aufspielt und den andern von sich weist.[9] – Wenn aber dieser andere selber nicht will? «In einem solchen Fall ist der christliche Partner nicht länger an ihn gebunden. Denn Gott will, dass ihr in Frieden lebt.»[10]

Einen zweiten möglichen Grund für einen solchen Schritt nennt Jesus selbst: Unzucht, Ehebruch. «Jeder, der seine Frau entlassen wird, ausser aufgrund von Hurerei, ...»[11] Ob damit ein einmaliges Fremdgehen gemeint ist oder eine „feste“ Beziehung ausserhalb der Ehe, bleibt hier offen. Das Vertrauen zueinander kann so stark erschüttert worden sein, dass der betrogene Partner oder auch beide nicht mehr zu der Einheit zurückfinden, die eine Ehe sein sollte. – Zwei andere Fragen dagegen dürfen nicht offen bleiben: Wer trägt an dieser Situation wirklich Schuld? Und: Welche Schritte zur Versöhnung wurden unternommen?

Kämpfen um die Ehe

Hat der „unschuldige Partner“ sich dem andern sexuell verweigert? «Der Mann soll seine Frau nicht vernachlässigen und die Frau soll sich ihrem Mann nicht entziehen», lautet ein guter Rat des Paulus.[12] Zum Aufarbeiten einer solchen Situation gehören auch derartige kritische Rückfragen. Sonst kann sich der andere Partner das Ganze plötzlich sehr einfach machen.[13] – Und jene andere Frage: Muss die Ehe deswegen tatsächlich zerbrechen? Oder können die beiden nicht versöhnt und gemeinsam den Weg weitergehen? «Die Barmherzigkeit triumphiert über das Gericht.»[14] Sie würde hier triumphieren über eine unmittelbar bevorstehende Scheidung. Denn noch auf dem Weg zum Richter, sagt Jesus, soll die Versöhnung gesucht werden.[15] Sie ist jeden Einsatz wert, jedes vorbehaltlose Schuldbekenntnis, jede Geste, die dem andern den Schritt zurück leichter macht.

Nicht vor Konflikten davonlaufen

Der Wille des ungläubigen bzw. uneinsichtigen[16] Ehepartners und Ehebruch in irgendeiner Form können also trotz der Mahnungen von Jesus zu einer Scheidung führen. Die „alte Natur“ hätte die neuen Möglichkeiten beiseite geschoben. Nach der Bibel sind dies die beiden einzigen Wege, über die eine Ehe noch vor dem Tod eines Partners aufgelöst werden könnte. Alles andere könnte die Flucht aus einer Charakterschule sein, in der Gott selber einen formen möchte.

Es ist eine Illusion, zu meinen, man könnte über eine Trennung schmerzlichen Veränderungen aus dem Weg gehen. Wer Konflikten ausweicht, den holen sie von selber wieder ein. Die Friedensbewegung der 80er Jahre hatte den bekannten Spruch geprägt: „Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin.“ Ein kluger Kopf hatte die Antwort ersonnen: „Dann kommt der Krieg zu euch.“ Dasselbe gilt für Partnerkonflikte, die man auf dem Weg der Trennung oder Scheidung „lösen“ will. Der Betreffende reift dann einfach nicht. Die Gefahr ist gross, dass er innerlich hart wird und alte Muster ihn sein Leben lang begleiten.

Und die Kinder?

Den höchsten Preis bezahlen immer die Kinder. Die meisten erfahren sich als Opfer der Umstände und nur wenige Eltern realisieren, was sie den sensiblen Kinderherzen mit einer Scheidung antun. Viele Kinder fällen dann den Entschluss, selber nie zu heiraten. Auch Paulus mahnt also mit vollem Grund sehr deutlich vor einem solchen Schritt: Die Frau solle sich nicht vom Mann trennen und der Mann seinerseits sie nicht fortschicken.[17]

Wiederheirat verboten?

Dennoch kommt es auch unter Christen vieltausendfach zu diesem Desaster. Welche Aussagen macht die Bibel dazu? Mehrere Stellen sind hier in ihrem Zusammenhang zu beachten. Sie besagen im wesentlichen Folgendes:

Eine Frau, die sich von ihrem Mann trennt, soll sich entweder wieder mit ihm aussöhnen oder aber unverheiratet bleiben.[18] Denn wer seine Frau fortschickt und eine andere heiratet, der bricht mit der zweiten Frau nachträglich seine erste Ehe; ebenso wie derjenige, diese Fortgeschickte heiratet.[19]

Eine erneute Heirat der Getrennten ist also trotz allem nicht ausgeschlossen und wird auch immer wieder praktiziert. Auf jeden Fall hat derjenige, von dem die Initiative für die Trennung oder Scheidung ausging, auch die grössere Verantwortung vor Gott. Die Aufforderung zur Versöhnung gilt für ihn noch mehr als für den „passiven“ Ehepartner.

Bei den oben genannten biblischen Aussagen ist jedoch die damalige antike Praxis zu bedenken. Sehr viele Scheidungen wurden mehr oder weniger mutwillig provoziert und ausgesprochen. Die alte Beziehung blieb also weitgehend unbereinigt – das heisst, sie dauerte an. Vor diesem Hintergrund verstehe ich den Aufruf, dann keine zweite Beziehung einzugehen.

Buchstabe oder Geist?

Dürfen dann Geschiedene wieder heiraten? In unserer Gesellschaft wird diese Frage kaum mehr gestellt. Wer sich an der Bibel orientieren will, der sollte sie stellen. Worte wie in Lukas 16,18 scheinen eine Wiederheirat auszuschliessen: «Wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe.» Wenn man darunter eine „mutwillig Verstossene“ versteht, dann ist das leicht nachvollziehbar. Denn sie lebt innerlich noch in ihrer Ehe; und wer eine Scheidung selber vorangetrieben hat, auch dem ist nach meinem Verständnis ein Neuanfang zumindest massiv erschwert.

Anders verhält es sich, wenn die begangene Schuld aufrichtig bereut wurde und der Betreffende zerstörerische Zusammenhänge aufgedeckt und sich eigenem Versagen gestellt hat. Die Bibel nennt das Busse tun und Reinigung. Wenn alte Schuld vor Gott und den betroffenen Menschen in diesem Sinn in Ordnung gebracht wurde, dann darf derjenige auch eine neue Beziehung wagen. «Was Gott gereinigt hat, das erkläre du nicht für unrein», hörte Petrus als Gottes Stimme.[20] Seien wir also vorsichtig mit äusseren Geboten und gnädig auch mit uns selber. Gott will reinigen und wer das an sich geschehen lässt, den darf auch sein eigenes Gewissen nicht mehr für „unrein“ erklären.[21] Es ist also durchaus möglich, dass jemand vor Gott und mit einem anderen Partner ein „zweites Leben“ beginnt.

Aber das ist kein Gebot und kein allgemeiner Freibrief – so wenig wie der „Scheidebrief“ im Alten Testament zur Beendigung einer Ehe aufrief. Ohne Partner weiterzuleben kann ebenfalls neue Lebensperspektiven eröffnen und es grade dem Christen leichter machen, für Gott zu leben.[22] Doch das ist nicht zuletzt auch eine Frage der Selbstbeherrschung.[23]

Spielen verboten

Letztlich «triumphiert [Barmherzigkeit] über das Gericht.»[24] Sie hatte bereits bei Jesus triumphiert, als er die ertappte Ehebrecherin von ihren Anklägern befreite und sie selber nicht verurteilte,[25] denn bis auf die «Lästerung des Geistes» könne dem Menschen «jede Sünde» vergeben werden.[26] Da sind auch Ehebruch und sexuelle Verirrungen miteingeschlossen. Kann man also umgekehrt eine Trennung oder Scheidung umso leichter in Betracht ziehen, weil einem anschliessend ja vergeben wird? Ein äusserst gefährlicher Weg. Er würde bedeuten, dass man mit Gott zu spielen beginnt und darüber genau diese Gnade der Vergebung verspielt.[27]

Wir bewegen uns mit diesen Fragen auf heiklem und heiligem Gebiet. Keine andere Beziehung ist so intim wie die Ehe und keine andere hat so grossen Einfluss auf das Gelingen oder Misslingen eines Lebens. Darum ist auch keine andere so umkämpft wie die Ehe. In der Bibel redet ihr Erfinder zu uns. Seine Worte sind für unser Leben deshalb umso hilfreicher und verdienen es, auch bei diesem Thema genau bedacht zu werden.


 [1] 1. Mose 2,24: «Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und sie werden zu einem neuen Ganzen werden.»
[2] Das richtet der Prophet Maleachi seinem Volk aus; Maleachi 2,16: «Denn der Herr, der allmächtige Gott, sagt: „Ich hasse Ehescheidung. Ich verabscheue es, wenn ein Mann seiner Frau so etwas antut.“ Darum nehmt euch in acht, und brecht euren Frauen nicht die Treue!»
[3] Markus 10,2
[4] zitiert nach Markus 10, Vers 3; siehe 5. Mose 24,1
[5] nach Markus 10,5-9
[6] Matthäus 5,28
[7] Galater 3,13 und 5,24
[8] Epheser 4,22 und 24; siehe auch Kolosser 3,12-15. Weil das nicht nur Theorie ist, sondern reale Möglichkeit, darum sind auch die Mahnungen an die Christen umso schärfer; Hebräer 13,4 zum Beispiel – «Das Ehebett haltet unbefleckt! Denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten» – oder 1. Korinther 6,9: «Weder Unzüchtige noch Götzendiener, noch Ehebrecher ...» hätten später Gemeinschaft mit Gott.
[9] Paulus in 1. Korinther 7,13-14:«Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und sie willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht. Und eine Frau, die einen ungläubigen Mann hat, und der willigt ein, bei ihr zu wohnen, die entlasse den Mann nicht.»
[10] 1. Korinther 7,15
[11] Matthäus 5,32
[12] 1. Korinther 7,3
[13] Sprüche 17,15: «Gott verabscheut es, wenn der Schuldige für unschuldig erklärt und der Unschuldige verurteilt wird.»
[14] Jakobus 2,13
[15] Matthäus 5,25
[16] Wer auch als Christ in Ehekonflikten ständig seinen eigenen Anteilen daran ausweicht und am Ende lieber die Beziehung aufkündigt, der verhält sich im konkreten Fall genau gleich wie jemand, der die „neuen Regeln“ ganz von sich weist. „Ungläubig“ und „unbussfertig“ (uneinsichtig) laufen dann aufs Selbe hinaus: auf eine mutwillige Flucht aus der Ehe.
[17] 1. Korinther 7,10.11. Dass auch die Frau sich ihrerseits vom Mann trennt, war nach römischem und griechischem Recht möglich. Paulus ruft hier also dazu auf, bewusst auf ein Recht zu verzichten.
[18] nach 1. Kor. 7,11
[19] nach Lukas16,18 und Parallelstellen
[20] Apostelgeschichte 10,15. Es ging dabei um die Frage, ob er als Jude das Haus eines „unreinen“ Römers betreten und ihm von Jesus (einem Juden) Zeugnis geben durfte. – Er durfte nicht nur, Gott wollte das sogar von ihm. Er sollte nicht nach dem Buchstaben des alttestamentlichen Gesetzes urteilen, sondern nach dem, wie Gott selber den einzelnen Menschen ansieht.
[21] vergleiche Johannes 15,3; 1. Johannes 1,9; 3,19.20 und 1. Korinther 4,3
[22] 1. Korinther 7,28-33
[23] 1. Korinther 7,9 in der Übersetzung von Fridolin Stier: «Besser ist heiraten als brennen.»
[24] Jakobus 2,13
[25] Johannes 8,3-11
[26] Matthäus 12,31
[27] siehe Römer 3,8


Quelle: Livenet, CLZ Spiez
 
 
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Andy 26.12.2021 23:58

Ja, bin auch so ein männliches Opfer weiblicher Gewalt. Das ist jetzt meine erste Aussage nach über 30 Jahren Fresse halten (müssen).

Anonymous 10.11.2019 02:19

Sehr gut und sehr wichtige Anerkennung und Feststellung.
Man(n) kann garnicht genug betonen, wie wichtig dieses Thema ist.

Grösse Anerkennung und Kudos!

Neueste Kommentare

26.12 | 23:58

Ja, bin auch so ein männliches Opfer weiblicher Gewalt. Das ist jetzt meine erste Aussage nach über 30 Jahren Fresse halten (müssen).

10.11 | 02:19

Sehr gut und sehr wichtige Anerkennung und Feststellung.
Man(n) kann garnicht genug betonen, wie wichtig dieses Thema ist.

Grösse Anerkennung und Kudos!