Kinderseite

Vorwort

In der Kinder seite der Navacho Stiftung ist der Autor des Impressum, dabei eine wertfole Kinderseite  entstehen zu lassen. Kochen mit Kindern

 

Kindheit

(Weitergeleitet von Kind)
 
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Mädchen im indischen Bundesstaat Sikkim (2007)

Kindheit bezeichnet den Zeitraum im Leben eines Menschen von der Geburt bis zur geschlechtlichen Entwicklung (Pubertät). Kindheit ist dabei mehr ein kultureller und gesellschaftlicher Begriff als eine biologische Lebensphase. Im engeren Sinne folgt die Kindheit auf das Kleinkindalter (2. und 3. Lebensjahr) und gliedert sich in die frühe Kindheit (4. bis 6. Lebensjahr), die mittlere Kindheit (7. bis 10. Lebensjahr) und die späte Kindheit (11. bis 14. Lebensjahr). Nach der Kindheit folgt die Phase des Jugendalters, der Adoleszenz.[1]

 

Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Kindheit hat der Mensch eine besondere rechtliche Stellung. Diese ist durch eine Reihe von deutschen Bundesgesetzen und international durch die UN-Kinderrechte geregelt. Die Rechtsfähigkeit des Kindes beginnt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß (BGB) § 1 „mit der Vollendung der Geburt“, seine bedingte Geschäftsfähigkeit erlangt es stufenweise später.

Nach der Geburt wird einem Kind mit der Ausstellung einer entsprechenden Urkunde die Aufnahme in die Gesellschaft dokumentiert.

Die Krankenakte eines neugeborenen Kindes ist Bestandteil der mütterlichen Krankenakte, bis das Kind versicherungsrechtlich als auch lebend das Krankenhaus zum ersten Mal verlassen hat. Da jedem lebend geborenen Kind eine Geburtsurkunde zusteht, kommt den Aufzeichnungen im Kreißsaal besondere Bedeutung zu, unabhängig davon, ob das Kind lebend das Krankenhaus verlassen hat.

Nach der Kinderrechtskonvention der UNO ist Kind, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Kinderrechte).

 
Altes Verkehrszeichen 136 der Kinder als Rechtsaufstellung (Deutschland)

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB VIII), des sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).[2] – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinn (BGB Familienrecht) sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“);[3] Kinder gehören zu den im SGB VIII definierten jungen Menschen. Nach § 32 AufenthG gilt als minderjähriges „Kind“, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Kindernachzug).

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das österreichische Jugendschutzrecht ist Ländersache, und der Begriff des Kindes ist unterschiedlich verankert. Während die Bundesländer Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Kinder, und ab dem vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Jugendliche ansprechen, kennt das Gesetz Oberösterreichs nur den Begriff Jugendliche für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Wien, Niederösterreich, Burgenland verwenden dafür den Ausdruck Junge Menschen – den juristischen Begriff Kind gibt es in diesen vier Bundesländern nicht. Abweichend von diesen Auffassungen, wie auch vom Bundesrecht, das bei Minderjährigen prinzipiell die Grenze zwischen Unmündigkeit und Mündigkeit zum Stichtag vollendetes 14. Lebensjahr sieht, setzt des Jugendschutzgesetz Salzburgs Jugendliche für Personen ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an, und spricht davor von Kind.[4]

Im Bundesrecht ist der Begriff Kind in der Regel nur im Sinne "Nachkomme" zu finden. Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie ist in Ziffer 28 im Anhang des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von Kindern die Rede, nach Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sind darunter jedenfalls Minderjährige unter vierzehn Jahren zu verstehen.[5] Strittig ist in der Rechtsliteratur, ob auch ältere Minderjährige erfasst sein könnten.[6]

Entwicklungsstufen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 
 
Anatomische Abbildungen von Kindern aus Körper des Kindes von Carl Heinrich Stratz

Allgemein werden in der Entwicklungspsychologie nach dem Stand der biologischen, psychischen und sozialen Entwicklung folgende Entwicklungsabschnitte unterschieden: Neugeborenes (bis 28. Lebenstag),[7] Säuglingsalter (1. Lebensjahr), Kleinkindalter (2. und 3. Lebensjahr), frühe Kindheit (4.–6. Lebensjahr), mittlere Kindheit (7.–10. Lebensjahr) und späte Kindheit (11.–14. Lebensjahr). Daraufhin folgt die Phase der Adoleszenz.[8] In dem 4. Lebensjahr wird die doppelte Geburtslänge meist erreicht.[9]

Mit den Entwicklungsstufen verbindet man in der Entwicklungspsychologie häufig auch die Vorstellung von Entwicklungsaufgaben. Das sind Aufgaben, die Kinder (Menschen) dem Alter entsprechend bearbeiten und lösen müssen, um ein soziales Dasein in der nächsthöheren Stufe bestreiten zu können (Robert J. Havighurst; siehe vor allem dazu: Rolf Oerter/Leo Montada: Entwicklungspsychologie). Altersstufen haben ihre entsprechenden Entwicklungsaufgaben, die zur Bearbeitung für jeden anstehen.

Siehe auch:

Kindheit im Wandel der Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Urgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Spuren einer Kindheitsphase sind aus der Steinzeit bislang nur wenige bekannt, da archäologische Nachweise hierfür schwierig sind.[10] Belege für Kinderspiel bieten jungpaläolithische Felsbilder mit kindlichen Fingerabdrücken aus der Höhle von Rouffignac, die zeigen, dass Kinder hier spielerisch ihre Spuren hinterließen. Weitere Indizien gibt es mit figürlichen Grabbeigaben in Kindergräbern, wie das geschnitzte Pferdchen in der jungpaläolithischen Doppelbestattung zweier Jugendlicher von Sungir (Russland). Hierbei kann es sich – statt um Spielzeuge – jedoch auch um Totem-Objekte handeln, wie das für die mehr als 30.000 Jahre alten Elfenbeinfiguren aus der schwäbischen Vogelherdhöhle vermutet wird. Dasselbe gilt für kleine Tierfiguren aus gebrannten Löss, die in den archäologischen Fundplätzen Krems-Wachtberg, Pavlov und Dolní Věstonice gefunden wurden.[11]

Miniaturgegenstände der europäischen Jungsteinzeit werden zuweilen als Spielzeuge gedeutet, wie die Miniaturaxt vom Motzenstein (Oberfranken), die aus der Kultur mit Schnurkeramik stammt.[12] Auch von früh verstorbenen ägyptischen Pharaonen sind Grabbeigaben bekannt, die als Spielzeuge gedeutet werden und damit eine kindgerechte materielle Ausstattung belegen.

Griechische Antike[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst.

Konzepte einer allgemeinen Erziehung der Kinder kommen erst mit der griechischen und römischen Antike auf – zumindest soweit es überlieferte Quellen hergeben. Ein besonders drastisches und aus heutiger Sicht abstoßendes Beispiel liefert der griechische Stadtstaat Sparta. Die dort herrschende Kriegerkaste hatte ein Interesse daran, abgehärtete Kämpfer heranzuziehen. Die Grundsätze dieser spartanischen Erziehung soll der legendäre Gesetzgeber Lykurg gelegt haben. Demnach wurden die kräftigsten Männer und Frauen ausgewählt, um gemeinsam Nachwuchs zu zeugen. Ein älterer Mann durfte dazu seine jüngere Frau auch einem anderen Mann geben und anschließend das Kind als sein eigenes anerkennen.

Schon früh wurden die so gezeugten Kinder im Spiel und in der Gymnastik gestählt. Ammen kümmerten sich um ihre Erziehung. Der Dichter Plutarch berichtet: „Die Ammen gewöhnten die Kinder daran, mit jeder Speise vorliebzunehmen und alleingelassen selbst im Dunkeln ohne Furcht zu bleiben.“ Mit zwölf Jahren verließen die Jungen das Elternhaus und wurden in Jugendkasernen von älteren Jungen aufgezogen. Prügelstrafen waren üblich. Die jungen Kadetten mussten ohne Decken schlafen und wurden im Kampf unterrichtet. Nach dem Abschluss dieser Schulung gingen die Jungen in die Obhut eines erfahrenen Mentors über, gewöhnlich ein älterer Kämpfer. Dieser lehrte seinen Knappen das Kriegerhandwerk. Diese bis zum 18. Lebensjahr währende Einführung schloss auch sexuelle Beziehungen zwischen Meister und Schüler ein.

Auch den Mädchen wurde eine harte Erziehung zuteil. Sie sollten abgehärtet werden, um gesunde, kräftige Kinder zu gebären. Griechen aus anderen Stadtstaaten fiel vor allem die leichte Bekleidung der spartanischen Gymnastinnen auf, die als „Schenkelzeigerinnen“ verspottet wurden. Rechte hatten weder Jungen noch Mädchen, ebenso wenig die Eltern. Die Kinder gehörten laut Lykurgs Ausführungen dem Staat. Anders ging es in Athen zu. Ein Zitat des Athener Philosophen Sokrates (469–399 v. Chr.) lässt zumindest darauf schließen: „Die Kinder von heute sind Tyrannen. Sie widersprechen ihren Eltern, kleckern mit dem Essen und ärgern ihre Lehrer.“ Züchtigungen waren aber auch in Athen an der Tagesordnung. So empfiehlt der Philosoph Platon (427–347 v. Chr.), ungehorsame Kinder „mit Drohungen und Schlägen wie ein Stück verzogenes Holz“ zurechtzubiegen. Kinder, die ungewollt oder missgestaltet waren, wurden ausgesetzt. Beispiele dafür finden sich auch in griechischen Tragödien, wie etwa Ödipus beweist. Die Griechen werden im Allgemeinen als Erfinder der allgemeinen Schule angesehen. Diese war aber zumeist – wie in Athen – männlichen Bürgerkindern vorbehalten. Diese kamen mit sieben Jahren in die Schule, die meist von einem einzelnen Lehrer abgehalten wurde. Fächer waren Schrift und Mathematik, Lyrik und Sport. Die Schulzeit dauerte in der Regel bis zum 16. Lebensjahr. Ältere Schüler wurden von Philosophen und Sophisten in Rhetorik und Naturwissenschaften weitergebildet. Diese verlangten für ihre Vorträge Geld. Herrscherkinder wie Alexander der Große wurden von berühmten Lehrern erzogen. Alexanders Lehrmeister war beispielsweise Aristoteles (384–322 v. Chr.). Mädchen wurden zu Hause aufgezogen. Zugang zur Schule hatten sie nicht.

Die Beziehung zu den Eltern war nicht immer innig. Wer es sich leisten konnte, betraute Ammen und Sklaven mit der Aufzucht des Nachwuchses. In ihrer Obhut war eine unbeschwerte Kindheit aber durchaus möglich. Das belegen Vasenbilder mit spielenden Kindern und überlieferte Fabeln für den Nachwuchs. Sklavenkinder hatten ebenso wenig zu erwarten wie der Nachwuchs zugereister Fremder, die in Athen nicht das Bürgerrecht genossen.

 
Spielende Kinder, römisches Relief, 2. Jh. nach Chr.

Römisches Reich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Viele Aspekte der griechischen Erziehung finden sich auch im antiken Rom wieder. Die Römer holten sich nach der Eroberung Griechenlands zahlreiche griechische Lehrer für ihre Kinder ins Haus oder schickten den Nachwuchs auf griechische Schulen. So finden sich auch viele Aspekte des griechischen Familienlebens in Rom wieder. Rechte hatte nur der pater familias, das männliche Familienoberhaupt. Er ließ sich nach der Geburt das Neugeborene bringen und entschied, ob er es als sein Kind annahm oder nicht. Ausschlusskriterien waren dabei nicht nur körperliche Missbildungen, sondern auch rein praktische Erwägungen, etwa, ob der Vater es sich leisten konnte, noch ein Mädchen aufzunehmen, für dessen Heirat später eine Mitgift gezahlt werden musste. Kindesaussetzungen waren gerade bei armen Familien auch ein einfaches Mittel der Geburtenbeschränkung. Die abseits gelegenen Plätze, an denen ungewollte Kinder ausgesetzt wurden, waren allgemein bekannt. Kinderlose Frauen konnten dort ungewollte Babys an sich nehmen. Waisen, die weniger Glück hatten, wurden von Unternehmern als billige Arbeitskräfte aufgenommen. Auch Bordelle fanden dort Nachwuchs. Selbst die Gründer des römischen Staates waren – der Sage nach – Waisen. Romulus und Remus wurden ausgesetzt und von einer Wölfin gesäugt.

Hatte der Vater ein Kind angenommen, hängte man ihm die bulla, ein Amulett um, das es vor Schaden schützen sollte. Die Kindersterblichkeit war hoch. Das drückte den Altersschnitt. Wer das fünfte Lebensjahr überstand, hatte aber große Chancen, 60 Jahre und älter zu werden. Zum Ausgleich der hohen Kindersterblichkeit waren große Familien mit sechs bis sieben Kindern üblich. Wie in Griechenland waren auch in Rom Ammen beliebt. Sie kamen meist aus dem Sklavenstand und kümmerten sich auch dann noch um das Kind, wenn es nicht mehr die Brust bekam. Zur Ernährung der Kleinkinder setzte man auf Ziegenmilch. Körperliche Züchtigung war üblich. 374 wurde erstmals ein Gesetz erlassen, das die Kindestötung verbietet. Diese neue Idee fand in den folgenden Jahrzehnten allerdings wenig Beachtung.

Mittelalter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Ausbreitung des Christentums in Europa setzte sich ein durchaus zwiegespaltenes Verhältnis der Gesellschaft zu Kindern durch. Zwar waren Kinder durchaus weiter gewollt und willkommen. Schließlich galt die Zeugung von Nachwuchs als höchstes Ziel der christlichen Ehe. Zugleich wuchs aber auch die Skepsis gegenüber Neugeborenen und Kleinkindern. Der Kirchenvater Augustinus von Hippo (354–430) wies darauf hin, dass Säuglinge in Sünde geboren werden, da sie der sündigen Fleischeslust von Mann und Frau entspringen. Sie seien mit der Erbsünde Adams und Evas behaftet. Zudem sind sie laut, launisch, eifersüchtig und triebhaft. „Schwach und unschuldig sind nur die kindlichen Glieder, nicht des Kindes Seele“, schreibt Augustinus. Der verbreitete Aberglaube ging davon aus, dass der Teufel und Feen versuchen, Besitz von Säuglingen zu ergreifen. Deshalb legte man größten Wert darauf, dass die Kinder spätestens nach einer Woche getauft wurden. Säuglinge, die nach oder während der Geburt zu sterben drohten, sollten ebenfalls noch rasch getauft werden. Die Nottaufe durfte jeder Erwachsene vollziehen. Ungetaufte Kinder kamen nach mittelalterlicher Auffassung in den Limbus.

 
Amme mit Wickelkind, 15. Jh.

Weit verbreitet war das Wickeln des gesamten Körpers von Säuglingen in den ersten sechs Lebensmonaten. Gerüchte besagten, dass sich die Kleinen bei frei beweglichen Händen ansonsten die Augen auskratzen, Knochen verrenken oder Ohren abreißen würden. Anstelle von Schnullern kannte man im Mittelalter sogenannte Lutschbeutel, die mit Mohn gefüllt waren, was das Schlafbedürfnis der Säuglinge förderte. Verbreitet war auch die Praxis, Kindern möglichst viel zu essen zu geben. Das entsprach der Erfahrung häufig drohender Hungersnöte. Kindern, die in guten Zeiten viel zu essen bekamen, traute man eher zu, schlechte Zeiten zu überstehen.

Ammen waren auch im Mittelalter weit verbreitet. Begüterte Familien leisteten sich eine eigene Amme. Wer weniger Geld hatte, gab das Kleinkind einer Amme, die gleich mehrere Kinder zu stillen hatte. In adeligen Kreisen ging das mancherorts sogar so weit, dass Kinder die ersten beiden Lebensjahre komplett bei einer Amme verbrachten und erst dann zu ihren Eltern zurückkehrten. Das erleichterte es den Müttern, in rascher Folge Kinder zu bekommen, was wegen der hohen Kindersterblichkeit nach wie vor Ziel war. Gleichwohl gab es aber auch Familien, die um Geburtenkontrolle bemüht waren. Verhütung galt allerdings als heidnischer Zauber und Todsünde. Abtreibung, Aussetzung und Kindstötung galten ebenso wie Empfängnisverhütung als Mord. Dennoch waren sie nicht unüblich. Im süddeutschen Raum herrschte angeblich das Ertränken ungewollter Säuglinge vor. Im norddeutschen Raum kam es häufiger zu Lebendigbegrabungen mit Pfählung. Das sollte verhindern, dass die Geister der Toten zurückkehrten. Verlässliche Aussagen zur Häufigkeit solcher Vorfälle gibt es allerdings nicht.

Das Recht über die Kinder hatte der Vater. Er hatte für seinen Nachwuchs zu sorgen, auch wenn er einer unehelichen Beziehung entsprungen war. So war es gerade in Städten nicht unüblich, dass im Haushalt eine Reihe von Kindern lebte, die der Vater mit verschiedenen Frauen gezeugt hatte. Uneheliche Mütter konnten den Vater ihres Kindes sogar vor einem Kirchengericht auf Alimente verklagen. Im 15. Jahrhundert galt es vor allem im französischen Hochadel gar als schick, zahlreiche Bastarde zu zeugen. Diese konnten durchaus herausragende Positionen in Kirche und Militär erlangen. Eheliche Kinder erhielten jedoch stets den Vorzug. Gleichwohl gab es auch im Mittelalter Waisenhäuser, die solche Kinder aufnahmen, die keinen Anschluss fanden.

Die Kindheit teilte sich im Mittelalter generell in drei Phasen: infantia, puertia und adolescentia. Jede dauerte ungefähr sieben Jahre. Die ersten sieben Jahre verbrachte der Nachwuchs zuhause. Sie sind am ehesten mit heutigen Vorstellungen von Kindheit zu vergleichen. Die Kleinen wurden zuhause von ihren Eltern erzogen und noch weitgehend aus den häuslichen Pflichten herausgehalten.

Mit sieben Jahren stand die endgültige Entscheidung an, ob der Sohn einen kirchlichen oder weltlichen Weg einschlagen sollte. In jedem Fall stand mit sieben der Beginn der Schulzeit oder Ausbildung an. Auch in den Waisenhäusern ließ man Kindern bis zum siebten Lebensjahr Fürsorge zuteilwerden. Mit sieben waren sie dann aber auf sich alleine gestellt. In vielen Bauern- oder Handwerkerfamilien war es allerdings auch schon mit vier bis fünf Jahren für Kinder an der Tagesordnung, ihre Mutter bei den täglichen Pflichten zu entlasten. Ab dem siebten Lebensjahr übernahm dann der Vater die Ausbildung seiner Söhne. Töchter wurden in der Regel auf das Führen des Haushalts hin ausgebildet. Allerdings gab es gerade in jungen Jahren sehr viele Tätigkeiten, die Jungen wie Mädchen gleichermaßen zu verrichten hatten. Später mussten schließlich auch die Frauen auf dem Feld mitarbeiten.

Ziel der Erziehung sollte der fromme, im Dienst Gottes lebende Mensch sein. Dabei gehörte Züchtigung durchaus zu einem gebräuchlichen Mittel der Erziehung. Auf bildlichen Darstellungen von Lehrern findet sich häufig die Rute als wichtigstes Attribut. Der heilige Augustinus soll im Alter von 62 Jahren gesagt haben, er wolle lieber den Tod erleiden, als nochmals in die Schule zu gehen. Auch im Elternhaus war die Züchtigung wohl verbreitet. So schreibt Berthold von Regensburg 1260 in seinen Predigten: „Von der Zeit an, wenn das Kind die ersten bösen Worte spricht, sollt ihr ein kleines Rütlein bereithalten. Ihr sollt es aber nicht mit der Hand an den bloßen Schläfen schlagen, sonst könntet ihr es zu einem Toren machen.“

Schulen waren im frühen Mittelalter private Einrichtungen, für die Schulgeld bezahlt werden musste. Dorfpfarrer gaben gewöhnlich aber ein bis zwei begabten Kindern kostenlosen Unterricht. Zum Ausgleich waren die Kinder zu Ministrantendiensten in der Kirche oder zur Haushaltshilfe bei ihrem Lehrer verpflichtet. Unterrichtssprache war zunächst Latein. Erst ab dem 13. Jahrhundert kam Unterricht in Volkssprache auf. Mit dem dritten und vierten Laterankonzil erleichterte sich zudem der Zugang zu kirchlichen Schulen. Kindern ärmerer Familien wurde das Schulgeld erlassen. Unterrichtsinhalt war Lesen, Schreiben und ein wenig Mathematik. Begabte Schüler oder solche von reichen Familien konnten nach der Elementarschule höhere Lateinschulen besuchen. Ziel war hier vor allem das flüssige Erlernen der Gelehrtensprache Latein. Erst ab dem 16. Lebensjahr war der Besuch einer Hochschule üblich. Dies war aber nur sehr wenigen vorbehalten.

Neben der weltlichen war auch eine kirchliche Laufbahn für Kinder möglich. Vor allem reiche und adlige Familien gaben häufig eines oder mehrere ihrer Kinder in ein Kloster. Dafür wurden vor allem Jungen ausgewählt, die zu schwach für eine Ritterausbildung erschienen. Oft waren es auch jüngere Geschwister, die keine Aussicht mehr auf einen Teil des Erbes hatten. Auch Mädchen wurden ins Kloster gegeben, wenn sie nicht für eine Heirat vorgesehen waren. Für solche Novizinnen mussten die Eltern eine Mitgift zahlen. Sie fiel aber kleiner aus als bei einer Eheschließung. Auch die Ausbildung zum Priester blieb meist den Sprösslingen des Adels oder der städtischen Bevölkerung vorbehalten. Schon mit sieben Jahren konnten Kinder die ersten, niederen Weihen empfangen.

 
Pieter Bruegel: Die Kinderspiele, 1560

Es gab aber auch angenehme Seiten der Kindheit im Mittelalter. So gibt es viele Hinweise auf Spielzeuge, die den Kindern zugänglich waren. In schriftlichen Quellen wird aber immer wieder auf „geziemende“ Spiele hingewiesen, die auf keinen Fall „unsittlich“ sein dürfen. Weit verbreitet dürfte das Steckenpferd gewesen sein. Auch für Ball-, Fang und Tanzspiele gibt es Belege. Original erhaltene Spielzeuge sind im Wesentlichen Puppen und Figuren aus Ton. Sie fanden sich nicht nur in herrschaftlichen Anwesen, sondern auch in Städten und Dörfern. Auch das Murmelspiel mit Tonkügelchen scheint beliebt gewesen zu sein. In einer Nürnberger Polizeiordnung aus dem 14. Jahrhundert ist derartiges „Wälzen“ und das Herumschießen von kleinen Geldstücken verboten. Offenbar waren solche Spiele aber auch bei den Erwachsenen beliebt.[13]

Kindheit als soziale Konstruktion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kindheit ist in vielen Kulturen durch Erwerbsfreiheit und Lernen gekennzeichnet, wobei die Rechte der Kinder auf Schutz, Erziehung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit ausgebaut werden. In der Kindheitsforschung setzt sich zunehmend die Auffassung durch, dass Kinder nicht mehr nur „Menschen in Entwicklung“ seien, sondern auch „Personen aus eigenem Recht“. Entwicklung wird als Metapher der Bevormundung zurückgewiesen, da durch sie Kindheit zu einem Übergangsstadium zum Erwachsensein reduziert werde. Die subjektiven Bedürfnisse, Wünsche und Interessen des Kindes werden hervorgehoben.

 
Jungen und Mädchen mit Schuluniform in einer englischen Schule in Nepal

Hinter dem Wandel der Einschätzungen stehen laut Zinnecker zwei Leitideen: Partizipation und Glaubwürdigkeit. Da es dem progressiven (Selbst-)Verständnis einer demokratischen Gesellschaft widerspräche, wenn ganze Bevölkerungsgruppen von der politischen Gestaltung ausgenommen werden, sei es nur natürlich, dass die Bemühungen, die Gruppe der Kinder in diese einzubeziehen, stärker werden.[14] Kinder werden außerdem zunehmend als „Autoritäten in eigener Sache“ (3) betrachtet. Es werden beispielsweise nicht mehr nur erwachsene Experten des Kinderlebens befragt, sondern Kinder werden selbst in Untersuchungen einbezogen. Die Grundlage für diese Leitideen bildet vor allem die sich durchsetzende Vorstellung Kindheit als Konstruktion. „Konstruktionen von Kindheit sind soziale Repräsentationen, die durch die Werte, die eine Gesellschaft Kindern zumisst, die Meinungen, die sie über Kinder hat usw. geschaffen werden“.[15]

Glogger-Tippelt & Tippelt (1986) begründen die Betrachtung von Kindheit als soziale Konstruktion anhand von zwei Argumenten. Eine Erklärung sehen sie darin, dass unterschiedliche historische Epochen verschiedene Vorstellungen von Kindheit und kindlicher Entwicklung hervorgebracht haben. Ein zweites Argument sehen sie in den unterschiedlichen Vorstellungen von Kindheit und kindlicher Entwicklung in verschiedenen Kulturen.[16]

Lage der Kinder in den Industrieländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 
„Unsere Kinder sind unsere Zukunft!“ („Çocular geleceğimizdir Onlari destekleyelin“); Gemeinsamer Informationsstand der Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland (FÖTEV, hier die niedersächsische) mit Mentor – Die Leselernhelfer Hannover;
2015 beim „Entdeckertag der Region Hannover

2007 legte die UNICEF eine internationale Studie zur Lage der Kinder in 21 Industrieländern vor. Am günstigsten wurde die Lage in den Niederlanden beurteilt, auf den letzten Plätzen landeten die Vereinigten Staaten (Platz 20) und Großbritannien (Platz 21). Deutschland belegte Platz 11. Neben der materiellen Situation wurden die Gesundheit, Bildung, Beziehungen zu Eltern und Gleichaltrigen, Lebensweise und Risiken sowie die eigene Einschätzung der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Zur Kinderarmut wurde der Prozentsatz der Kinder ermittelt, die in Haushalten leben, deren Einkommen unter 50 % des Median-Einkommens liegt. "Mehr als die Hälfte der 15-jährigen Deutschen sagen, dass ihre Eltern kaum Zeit haben, sich mit ihnen zu unterhalten. In Ungarn und Italien machen nur etwa ein Viertel der Jugendlichen diese Erfahrung. Deutsche Eltern reden offenbar besonders selten mit ihren Kindern – Deutschland liegt in dieser Hinsicht auf dem letzten Platz."[17]

Studien zufolge hat sich im deutschsprachigen Raum sowie auch international eine Entwicklung von einer weitgehend ungeplanten Kindheit (Straßenkindheit) hin zu einer verhäuslichten, verplanten Kindheit (verhäuslichte Kindheit, verinselte Kindheit, Terminkindheit) vollzogen. Diejenigen Kinder, deren Freizeit mit speziellen Bildungsangeboten gefüllt ist, eignen sich neben konkreten Fertigkeiten und Kenntnissen in Sport, Sprachen oder Kunst auch kommunikative Fähigkeiten, ein erhöhtes Selbstwertgefühl und insgesamt das Gefühl des Empowerment an; Studien zufolge sind hingegen bei Kindern mit vorstrukturierter, durchorganisierter Kindheit die Fähigkeit zur Gestaltung der eigenen Zeit sowie die Dauerhaftigkeit sozialer Beziehungen tendenziell geringer.[18]

Kindheit in verschiedenen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Kinder in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kinder nach dem BGB (Deutschland)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Uneheliche Kinder: Auch wenn keine Ehe mehr besteht, aber eine Ehe 306 Tage vor Geburt des Kindes bestand, so gilt dieses Kind als ehelich geboren vgl. Unehelichkeit.
  • Eheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind als seines nicht an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch einen Abstammungsgutachten und die Vaterschaft wird durch das Familiengericht festgestellt
  • Angenommene Kinder (Adoptivkinder): Diese Kinder werden ab dem Tage, an dem die Adoption ausgesprochen wird, wie eheliche Kinder behandelt. Die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen Familie werden aufgehoben und es besteht eine Verwandtschaft zu den Adoptiveltern.

Kinderarmut[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anteil Kinder, die in Deutschland Sozialgeld beziehen, nach Bundesland[19] (Stand: Juni 2005)
BundeslandAnteil
Bayern 6,6 %
Baden-Württemberg 7,2 %
Rheinland-Pfalz 9,9 %
Hessen 12,0 %
Niedersachsen 13,5 %
Nordrhein-Westfalen 14,0 %
Saarland 14,0 %
Schleswig-Holstein 14,4 %
Hamburg 20,8 %
Thüringen 20,8 %
Brandenburg 21,5 %
Sachsen 22,8 %
Mecklenburg-Vorpommern 27,8 %
Sachsen-Anhalt 27,9 %
Bremen 28,1 %
Berlin 30,7 %
Deutschland (insgesamt) 14,0 %

Kinderarmut bezeichnet die Armut von Personen eines vorgegebenen Altersrahmens. Dieser wird im Allgemeinen so definiert, dass Kinder ab Geburt und Jugendliche bis 18 Jahre berücksichtigt werden. In Deutschland ist die Kinderarmut in den vergangenen Jahrzehnten stark angestiegen. Auf großes Medieninteresse stieß dabei die Feststellung einer Verdopplung der Zahl sozialhilfebedürftiger Kinder alle zehn Jahre bezogen auf den Zeitraum seit 1965.

Siehe auch: Kinderreport 2007

Große Unterschiede hinsichtlich der Kinderarmut lassen sich zwischen den Bundesländern feststellen.

Schulpflicht und Beschulung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Kinder in Deutschland herrscht Schulpflicht. Diese ist nicht im Grundgesetz (GG) oder einem anderen Bundesgesetz geregelt, sondern – als Ausdruck der Kulturhoheit der Länder – nur in den einzelnen Landesverfassungen. Schulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft bieten eine Alternative zur staatlichen Schule. Einige der nicht-staatlichen Schulen setzen bewusst auch auf alternative Unterrichtsmethoden wie z. B. Waldorfpädagogik oder Montessoripädagogik, oder sind Internate. Die meisten Schulen in freier Trägerschaft erheben ein von den Eltern zu zahlendes Schulgeld, weil der Staat diese Schulen nur teilweise finanziert. Die Schulpflicht in Deutschland wurde im Laufe ihrer Geschichte immer wieder kritisiert. Von konservativ religiöser Seite wird der soziale Umgang und einzelne Unterrichtsinhalte (wie z. B. den Schwimmunterricht oder die Evolutionstheorie) abgelehnt. Aus libertärer Sicht wird die Schulpflicht als unzulässiger Eingriff in persönliche Freiheit und Indoktrination abgelehnt. Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Hausunterricht kriminalisiert.[20][21]

Unter Bildungsbenachteiligung wird verstanden, dass eine Gruppe von Kindern oder Erwachsenen im Bildungssystem systematisch weniger Möglichkeiten haben, ein Bildungsziel zu erreichen, als andere. In Deutschland wurde aufgrund der IGLU-Studie und der PISA-Studie eine Bildungsbenachteiligung konstatiert. Davon sind Arbeiterkinder und Migrantenkinder betroffen.

Insgesamt gehen Kinder aus Familien der oberen Dienstklasse (Kinder von Leuten aus hohen, meist akademischen Positionen, zum Beispiel Kinder von Spitzenmanagern) 6,06 mal so häufig aufs Gymnasium wie Kinder aus Facharbeiterfamilien[22] und Kinder aus der unteren Dienstklasse (zum Beispiel Kinder von Professoren oder Ärzten) gehen 3,64 mal so häufig aufs Gymnasium wie Facharbeiterkinder.[22]

Die Chancen der Facharbeiterkinder sind in Städten mit über 300.000 Einwohnern am schlechtesten. Dort sind die Chancen des Kindes aus der oberen Dienstklasse auf den Gymnasialbesuch 14,36 Mal so hoch wie die des Facharbeiterkindes und die Chancen eines Kindes aus der unteren Dienstklasse 7,57 mal so hoch wie die eines Facharbeiterkindes.[22] In den letzten Jahrzehnten hat sich diese Situation verschlechtert, seit Beginn der 1980er Jahre ist die Teilnahme von Kindern sozial schlechter gestellter Familien an höherer Bildung rückläufig. (Siehe auch: Entwicklung der Bildungsbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland).

In Ostdeutschland ist die gemessene Bildungsbenachteiligung weniger ausgeprägt als in Westdeutschland.[23]

Kinderzahl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kinderzahl ist die Anzahl der Kinder in einer Ehe oder die Anzahl der Kinder einer Person (aus mehreren Ehen plus nichteheliche Kinder).

Im Jahr 2005 lebten rund 12 Mio. Kinder in Deutschland.[24] Im Jahr 2013 kamen in Deutschland 682.069 Kinder lebend zur Welt.[25]

Für die Bevölkerungsgeschichte und die aktuelle Demografie ist besonders, nach Abzug der Kindersterblichkeit, die Zahl der Kinder wichtig, die selbst wieder heiraten beziehungsweise das heiratsfähige Alter erreichen. Dafür, dass die Bevölkerung konstant bleibt, ist in Gesellschaften mit niedriger Sterblichkeitsrate wie in den europäischen eine zusammengefasste Fruchtbarkeitsziffer (TFR) von 2,1 notwendig. In Gesellschaften mit höherer Kindersterblichkeit ist eine höhere TFR notwendig.

In Europa ging die TFR von 1990 bis 2002 von 1,7 auf 1,4 zurück.[26] In Deutschland lag sie im Jahr 2012 bei 1,40 und im Jahr 2013 bei 1,41.[25]

Von den Kinderzahlen hängt auch die Wahrscheinlichkeit mit ab, mit der bestimmte Familien in Ahnenlisten auftauchen. Allgemein gilt, dass bis 1800 begüterte Familien auf dem Lande (Voll-Bauern, Müller) mehr Kinder hatten als Häusler und ländliche Familien mehr als städtische. Unterschiedliches Heiratsalter der Frauen, unterschiedliche Geburtenabstände und Unterschiede in der Fruchtbarkeit wegen oft unzureichender Ernährung beeinflussten die Zahl der geborenen Kinder.

Es liegen keine genauen Daten zur Kinderzahl der Frauen in Deutschland vor. Dies liegt daran, dass es in Deutschland aus Datenschutzgründen verboten ist, nach der Anzahl jemals geborener Kinder zu fragen. Stattdessen wird nach der Anzahl der Kinder im Haushalt gefragt. Dies ist problematisch, da nicht im Haushalt der Mutter lebende Kinder nicht erfasst werden.

Folgende Tabelle zeigt die Kinderzahlen im Haushalt bei 40-jährigen in Westdeutschland lebenden Frauen verschiedener Ausbildungsgruppen. Nicht im Haushalt lebende Kinder sind nicht erfasst. Außerdem werden nur minderjährige Kinder gezählt. Im Haushalt lebende Kinder über 18 Jahren werden nicht mitgezählt. Dies ist problematisch, da dadurch die Kinder junger Mütter aus dieser Statistik herausfallen, denn diese sind, wenn die Mutter 40 ist, schon erwachsen. Auch werden die Kinder, welche die Frau nach ihrem 40. Lebensjahr zur Welt bringt, nicht mitgezählt. So kann die Kinderlosigkeit – insbesondere gut ausgebildeter Frauen – überschätzt werden.

Zur Adoption freigegebene Kinder werden hier bei der Adoptivmutter gezählt und nicht bei der leiblichen Mutter. Kinder, die beim Vater aufwachsen, werden nicht mitgezählt. Genauso ist es mit Kindern in Heimen. Idealer wäre eine Statistik, die die Zahl der jemals geborenen Kinder erfasst. Da dies jedoch aus Datenschutzgründen verboten ist, sind dies die genausten Zahlen, die die Wissenschaft hat:

Ausbildungsabschluss[27]kein Kindein Kindzwei Kinderdrei und mehr Kinder
ohne Abschluss 24,1 % 23,0 % 31,0 % 21,9 %
Anlern-/ Lehrabschluss 25,4 % 26,2 % 36,1 % 12,4 %
Meister/Techniker 33,0 % 22,9 % 33,6 % 10,4 %
Fachhochschule/Hochschule 42,2 % 21,7 % 27,7 % 8,5 %

Kinder mit Migrationshintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland kamen im Jahr 2006 rund 30 % der Grundschüler aus Familien mit Migrationshintergrund, in Großstädten waren es 40 %.[28] Grundsätzlich haben Kinder mit Migrationshintergrund sozial bedingt schlechtere Gesundheitschancen, auch die Mutter- und die Säuglingssterblichkeit sind erhöht sowie die Sterblichkeit von Säuglingen und Kleinkindern (um 20 %). Kleinkinder und Schulkinder sind durch Unfälle überdurchschnittlich stark gefährdet.[29]

Kinder mit Migrationshintergrund zeigen signifikant schlechtere schulische Leistungen als Kinder ohne einen solchen Hintergrund, und zwar sowohl in der ersten als auch zumeist in der zweiten Einwanderergeneration.[30] Allerdings sind einzelne Einwanderergruppen – vor allem europäische – schulisch ebenso erfolgreich wie Deutsche,[31] teils sogar erfolgreicher.[32] Laut einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist der Leistungsunterschied zwischen zugewanderten und einheimischen Kindern unter anderem in Deutschland, Österreich, Frankreich und Schweden besonders groß – der Anteil der zugewanderten Schüler mit Grundkenntnissen in Naturwissenschaften, Lesen und Mathematik war um jeweils über 30 % geringer als bei den Schülern ohne Migrationshintergrund (vergleiche Schulische Erfolge bei Migrationshintergrund).[33]

Kinder in den Vereinigten Staaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur (Anthropologie)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Melvin Konner: The Evolution of Childhood: Relationships, Emotion, Mind. Harvard University Press, 2010, ISBN 978-0-674-04566-8.
  • Norbert Kühne: Frühe Entwicklung und Erziehung – Die kritische Periode. In: Unterrichtsmaterialien Pädagogik – Psychologie. Nr. 694, Stark Verlag, Hallbergmoos 2012.

Literatur (Geschichte, Soziologie, Politik und Wörterbücher)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Thomas Altgeld, Petra Hofrichter: Reiches Land, kranke Kinder? Gesundheitliche Folgen von Armut bei Kindern und Jugendlichen. Mabuse-Verlag, 2000, ISBN 3-933050-21-9.
  • Sabine Andresen, Klaus Hurrelmann: Kindheit. Beltz, Weinheim 2010.
  • Philippe Ariès: Geschichte der Kindheit. dtv, München 1978, ISBN 3-423-04320-2.
  • Lloyd deMause: Hört ihr die Kinder weinen. Eine psychogenetische Geschichte der Kindheit. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1977, ISBN 3-518-07458-X.
  • Klaus Arnold: Kind und Gesellschaft in Mittelalter und Renaissance. Beiträge und Texte zur Geschichte der Kindheit (= Sammlung Zebra. Reihe B, Band 2). München und Paderborn 1980, ISBN 3-506-13152-4.
  • derselbe: Die Einstellung zum Kind im Mittelalter. In: Mensch und Umwelt im Mittelalter. Hrsg. von Bernd Herrmann 1986, 3. Aufl. Stuttgart 1987, S. 53–64.
  • Hugh Cunningham: Die Geschichte des Kindes in der Neuzeit. Artemis & Winkler, Düsseldorf 2006, ISBN 3-538-07229-9.
  • Imke Behnken, Jürgen Zinnecker (Hrsg.): Kinder, Kindheit, Lebensgeschichte – ein Handbuch. Kallmeyersche Verlagsbuchhandlung GMBH, Seelze-Velber 2001, ISBN 3-7800-5245-8.
  • Jutta Buchner-Fuhs, Burkhard Fuhs: Gute Kindheit? Vorstellungen Entwürfe und Lebensweisen gelingender Kindheit im historischen Wandel. Vergangenheitsverlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-86408-002-9.
  • Gabriele Gloger-Tippelt, Rudolf Tippelt: Kindheit und kindliche Entwicklung als soziale Konstruktionen. In: Bildung und Erziehung. 39. Jg. (1986), S. 149–164.
  • Manfred Günther: Wörterbuch Jugend – Alter. Berlin 2010.
  • Otto Hansmann: Kindheit zwischen Mittelalter und Moderne. Deutscher Studien Verlag, Weinheim, 1995.
  • Heinz Hengst: Kindheit als Fiktion. Frankfurt am Main 1981, Suhrkamp-Verlag, ISBN 3-518-11081-0.
  • Michael-Sebastian Honig, Hans Rudolf Leu, Ursula Nissen (Hrsg.): Kinder und Kindheit. Soziokulturelle Muster – sozialisationstheoretische Perspektiven. Juventa, Weinheim 1996.
  • Klaus Hurrelmann, Heidrun Bründel: Einführung in die Kindheitsforschung. Beltz, Weinheim 2003.
  • Joe L. Kincheloe: Kinderculture: The Corporate Construction of Childhood. Westview Press, 1997, ISBN 0-8133-2310-X.
  • Jacqueline Knörr (Hrsg.): Childhood and Migration. From Experience to Agency. Transcript, Bielefeld 2005, ISBN 3-89942-384-4.
  • Neil Postman: Das Verschwinden der Kindheit. Fischer, Frankfurt am Main 1987, ISBN 3-596-23855-2.
  • Andreas Rett: Die Geschichte der Kindheit als Kulturgeschichte. Picus, Wien 1992, ISBN 3-85452-310-6.
  • Otto Rühle: Das proletarische Kind. Eine Monographie. Langen, München 1911
  • Herbert Schweizer: Soziologie der Kindheit. VS Verlag, ISBN 978-3-531-14222-7.
  • Shulamith Shahar: Die Kindheit im Mittelalter. Patmos, Düsseldorf 1990, ISBN 3-491-69107-9.
  • Edward Shorter: Die Geburt der modernen Familie. Reinbek 1990.
  • Ingeborg Weber-Kellermann: Die Kindheit – eine Kulturgeschichte. Insel, Frankfurt am Main 1997.
  • World Vision Deutschland: Kinder 2007, 2010, 2013. Beltz, Weinheim.
  • Martina Winkler: Kindheitsgeschichte, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 17. Oktober 2016

Literatur (Psychologie und Psychoanalyse)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Anna Freud: Wege und Irrwege in der Kinderentwicklung. 7. Auflage. Klett-Cotta, Stuttgart 2003, ISBN 3-608-96004-X.
  • Melanie Klein: Das Seelenleben des Kleinkindes und andere Beiträge zur Psychoanalyse. 8. Auflage. Klett-Cotta, Stuttgart 2006, ISBN 3-608-95107-5.
  • Wolfgang Schneider; Ulman Lindenberger; Rolf Oerter; Leo Montada (Hrsg.) (2012): Entwicklungspsychologie. 7., vollst. überarb. Aufl. Weinheim [u. a.]: Beltz.
  • Peter Rossmann: Einführung in die Entwicklungspsychologie des Kindes- und Jugendalters. 4. Auflage. Huber, Bern 1996, ISBN 3-456-82723-7.

Literatur (Kindheit im Film)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Chuck Jackson: Little, Violent, White: The Bad Seed and the Matter of Children – Critical Essay. In: Journal of Popular Film and Television. Summer, 2000.
  • Emma Wilson: Cinema's Missing Children. Wallflower Press, 2003.
  • Kinderfilme – Versuche einer Grenzziehung: deutscher Dokumentarfilm für große und kleine Kinder aus neun Jahrzehnten. Retrospektive des Bundesarchiv-Filmarchivs während des 42. Internationalen Leipziger Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm; [27.10. bis 31.10.1999] / [Hrsg.: Bundesarchiv-Filmarchiv Berlin. Red.: Karla Schröder]. – Berlin: Bundesarchiv-Filmarchiv, 1999.

Zeitschriften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Childhood. A journal of global child research.

Filme über Kinder (ohne Kinderfilme)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rundfunkberichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 Commons: Kind – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikiquote: Kindheit – Zitate
 Wikiquote: Kind – Zitate
 Wiktionary: Kindheit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wiktionary: Kind – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Entwicklung des Kindes. (Memento des Originals vom 26. Dezember 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.brockhaus.de – Brockhaus
  2. § 7 SGB VIII
  3. vgl. Günther: Fast alles was Jugendlichen Recht ist
  4. Für wen gelten die Jugendschutzgesetze? In: Startseite (Jugendliche) → Rechte und Demokratie → Jugendrechte → Jugendschutz in den Bundesländern. HELP.gv.at, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 14. Juli 2008, abgerufen am 16. Dezember 2008. 
  5. Rechtssatz RS0128245. In: RIS. Republik Österreich, abgerufen am 14. September 2015. 
  6. Entscheidungstext des OGH. In: RIS. Abgerufen am 14. September 2015. 
  7. Das Neugeborene (Memento des Originals vom 28. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.baby-welten.de. Auf: www.baby-welten.de
  8. „Entwicklung des Kindes“ (Memento des Originals vom 26. Dezember 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.brockhaus.de – Brockhaus
  9. Wilfried de Nève, Wolfgang Presber (Hrsg.): Ergotherapie: Grundlagen und Techniken. 4. Auflage. Elsevier, Urban & Fischer Verlag, 2003, ISBN 3-437-47980-6, S. 384 (Scan bei Google Buchsuche)
  10. Leif Steguweit (Red.): Steinzeitkinder. Begleitkatalog zur Ausstellung im Erlanger Stadtmuseum. Büchenbach, Faustus-Verlag, 2012. (PDF-Download)
  11. Thomas Einwögerer: Die jungpaläolithische Station auf dem Wachtberg in Krems, Niederösterreich. Eine Rekonstruktion und wissenschaftliche Darlegung der Grabung von J. Bayer aus dem Jahre 1930. Mitteilungen der Prähistorischen Kommission Bd. 34, Wien 2000.
  12. Zur Sonderausstellung "AXT und RAD en miniature" (abgerufen am 21. Januar 2015)
  13. Ulrich Zoeger: Geschichte der Familie: Antike und Mittelalter. auf: branchen-baer.de
  14. Jürgen Zinnecker: Entwicklung im sozialen Wandel. Weinheim 1999.
  15. Daniela Bickler: Zielgruppe Kinder – Handlungsspielräume eröffnen, Abhängigkeiten vermeiden. Baden-Baden 2001.
  16. Gabriele Gloger-Tippelt, R. Tippelt: Kindheit und kindliche Entwicklung als soziale Konstruktionen. In: Bildung und Erziehung. 39, (1986), S. 149–164.
  17. UNICEF : Deutschland nur Mittelmaß, 14. Februar 2007.
  18. Alma von der Hagen-Demszky: Familiale Bildungswelten. Theoretische Perspektiven und empirische Explorationen. (PDF; 683 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Materialien zum Thema Familie und Bildung I. DJI, Oktober 2006, S. 50, archiviert vom Original am 20. Oktober 2011; abgerufen am 8. Februar 2010.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dji.de 
  19. Vgl. ZEFIR (Memento des Originals vom 18. Dezember 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/134.147.231.87-Datenpool: Leistungsempfänger/-innen von Sozialgeld nach SGB II im Alter von unter 15 Jahren im Juni 2005 (Memento des Originals vom 18. Oktober 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/134.147.231.87, abgerufen am 25. November 2007
  20. unerzogen-Blog
  21. Report of the Special Rapporteur on the right to education, Vernor Muñoz (Memento vom 10. Juni 2007 im Internet Archive) Abgerufen am 23. September 2015.
  22. Hochspringen nach: abc vgl. Deutsches PISA-Konsortium (Hrsg.): PISA 2000 – Die Länder der Bundesrepublik im Vergleich. Leske und Budrich, Opladen 2002, S. 166.
  23. vgl. Deutsches PISA-Konsortium (Hrsg.): PISA 2000 – Die Länder der Bundesrepublik im Vergleich. Leske und Budrich, Opladen 2002, S. 171/172.
  24. statistisches Bundesamt S. 50 ff. (Memento vom 16. Juni 2006 im Internet Archive) (PDF)
  25. Hochspringen nach: ab Statistisches Bundesamt (Hrsg.): 682 000 Kinder kamen im Jahr 2013 zur Welt. Presseinformation Nr. 434/14 vom 8. Dezember 2014.
  26. Stand: 2002, Weltbevölkerung (Memento vom 28. September 2007 im Internet Archive)
  27. Wissenschaftlicher Beirat für Familienfrage beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elternschaft und Ausbildung – Analysen und Empfehlungen zu einem Problemfeld im Schnittpunkt von Familien- und Bildungspolitik (Memento vom 14. März 2012 im Internet Archive), S. 25
  28. Martin Spiewak: Integration: Man spricht (nicht nur) Deutsch. In: Die Zeit. 16. Februar 2006 (online auf zeit.de).
  29. Antje Richter: Armutsprävention – ein Auftrag für Gesundheitsförderung. In: Margherita Zander: Kinderarmut. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-14450-2, S. 202.
  30. Tobias Kaiser: Migranten an Schulen: Deutschland hat ein neues großes Bildungsproblem. In: Welt.de. 19. März 2018, abgerufen am 6. März 2019 (OECD-Studie: So schwer haben es Migranten an deutschen Schulen).
  31. Dietrich Thränhardt: Spanische Einwanderer schaffen Bildungskapital: Selbsthilfe-Netzwerke und Integrationserfolg in Europa. Ohne Verlag, Ort oder Datum (PDF: 66 kB, 16 Seiten (Memento vom 30. Juni 2007 im Internet Archive)).
  32. Panagiotis Kouparanis: Migrantenkinder mit Bildungserfolg: Das Beispiel der griechischen Schüler. In: Deutschlandfunk Kultur. 15. November 2005, abgerufen am 6. März 2019.
  33. Heike Klovert: OECD-Schulstudie: Wie die Integration zugewanderter Kinder gelingt. In: Spiegel Online. 19. März 2018, abgerufen am 6. März 2019.
  34. Berlinale Forum 2008

Kinderseite

Hallo viel Spass auf der Kinderseite

 

 

Für Kinder die gerne Spielen Spiel, Mamory, Geduldspiel, Puzzle

Jeden Sonntag die Kindersendung von und mit Kindern http://basilisk.ch/_webradio/webradio.cfm das besondere Lexikon für kinder

 

 Kids können unter Kontakt Ihre inspiration für dieser seite anbringen.

 

Ebenfalls Wertvoll für kids das Navacho Forum. Es gibt auch Hosentaschen für kids

 

Der Wunsch des Impressum ist es die Kinderan die Macht http://www.youtube.com/watch?v=O70V4LARXOM

 

Fische Erklärung

Fische oder Pisces (lateinischpiscis „Fisch“) sind aquatisch lebende Wirbeltiere mit Kiemen. In der Systematik sind Fische paraphyletisch, d. h., sie bilden keine natürliche Einheit (Monophylon), daher sind sie eine Gruppe morphologisch ähnlicher Tiere. Die Lehre von der Biologie der Fische ist die Ichthyologie (altgriechischἰχθύςichthýs „Fisch“).

Etymologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das gemeingermanische Substantiv mhd. visch, ahd. fisk hat außergermanische Entsprechungen nur in lat. piscis und air. īasc.[1]

Systematik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 
Schwarzspitzen-Riffhai (Carcharhinus melanopterus), ein Vertreter der Knorpelfische
 
Atlantischer Hering (Clupea harengus)
 
Fossiler Fisch in Kalkstein
 
Franzosen-Kaiserfisch (Pomacanthus paru)
 
Kupferstreifen-Pinzettfisch (Chelmon rostratus)
 
Eines der ältesten Kunstwerke der Menschheit, Fisch aus der Vogelherdhöhle (40 000 Jahre alt, Aurignacien), UNESCO-Welterbe "Höhlen und Eiszeitkunst im Schwäbischen Jura", Museum der Universität Tübingen MUT
 
Seefledermaus (Ogcocephalus darwini)

Im engeren Sinne sind Fische die nicht zu den Landwirbeltieren gehörenden Kiefermäuler. Unter den heute lebenden Tiergruppen zählen hierzu die:

Weitere zu den Kiefermäulern gehörende Fischtaxa, die aber nur fossil überliefert und seit dem Erdaltertum ausgestorben sind, werden repräsentiert durch die:

Im weiteren Sinne zu den Fischen gezählt werden auch die Kieferlosen:

Da Fische im Sinne der Kladistik also kein monophyletisches (aus gemeinsamer Abstammung hervorgegangenes) Taxon darstellen, werden sie in der zoologischen Systematik häufig mit Anführungszeichen geschrieben („Fische“, „Pisces“), um sie damit als sogenanntes paraphyletisches Taxon zu kennzeichnen.

Evolution und Artenvielfalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die ältesten bekannten kieferlosen Fischartigen (z. B. die Pteraspidomorphi) stammen aus dem frühen Ordovizium vor rund 450–470 Millionen Jahren. Die Knorpelfische tauchen ab Grenze Silur/Devon vor etwa 420 Millionen Jahren auf. Knochenfische gibt es im Meer seit dem Devon, sie begannen ihre Entwicklung aber möglicherweise auch schon im Silur.

Etwas über die Hälfte aller lebenden Wirbeltierarten, nämlich derzeit rund 32.500 Arten gemäß FishBase (Stand: April 2013), gehören zu den „Fischen“. Die Zahl anerkannter (sogenannter „valider“) Arten ändert sich einerseits wegen zahlreicher Neuentdeckungen, andererseits infolge kontinuierlicher taxonomischer Revisionen einzelner Fischgruppen.

Gefährdung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf die ökologische Gefährdung der Fische speziell in Deutschland soll seit 1984 die regelmäßige Ausrufung je einer Art (ausnahmsweise auch eine Gruppe verwandter Arten) als deutscher Fisch des Jahres aufmerksam machen. Einige Arten wie etwa die Bachforelle wurden schon zweimal zum Fisch des Jahres gekürt. Seit 2002 wird auch ein österreichischer Fisch des Jahres ernannt, seit 2010 ein Schweizer Fisch des Jahres.

Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wirtschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In wirtschaftlicher Hinsicht bedeutend ist die Fischerei von Speisefischen, aber auch der Handel mit Zierfischen. Die Fischerei kann jedoch die Fischbestände bedrohen. Schadstoffbelastung, Flussverbauungen, Erwärmung,[2] Aussetzen gebietsfremder Arten und Austrocknungen sind weitere Gefahren für die Fische.

Ökotoxikologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fische sind der Wasserqualität (Sauerstoffkonzentration, pH-Wert, Temperatur, gelöste natürliche und anthropogene Stoffe) über ihre Kiemen sehr direkt ausgesetzt und reagieren rasch und empfindlich auf Verschmutzungen. Sie dienen daher auch als verbreitete Test- und Monitoring-Arten und als wissenschaftliche Modellorganismen in der Ökotoxikologie.

Kultur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Fisch dient im Christentum als Symbol und Erkennungszeichen und ist in der Heraldik ein verbreitetes Wappentier. In China galt der Fisch aufgrund einer Lautgleichheit als Symbol für Reichtum.

Fische in der paläolithischen Kunst[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der paläolithischen Kunst wurden – neben Mammuten, Wildpferden und Löwen – auch Fische dargestellt. Bei archäologischen Ausgrabungen im Abraum der Vogelherdhöhle (Schwäbische Alb) wurde 2008 eine fragmentierte Figur eines Fisches entdeckt. Die knapp fünf Zentimeter große Skulptur aus Mammutelfenbein stammt aus dem Aurignacien und ist Teil des UNESCO-Welterbes "Höhlen und Eiszeitkunst im Schwäbischen Jura". Sie ist – wie 15 weitere Artefakte – im Museum Alte Kulturen im Schloss Hohentübingen ausgestellt.

Schmerzempfinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lange Zeit galt es als wissenschaftlich ungesichert, ob Fische Schmerz empfinden. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Studien, die dieses Schmerzempfinden belegen.[3] Das führte dazu, dass die US-amerikanische Tierarztkommission (American Veterinarian Medical Association) fordert, dass für Fische die gleichen Maßnahmen getroffen werden sollten, die auch bei Säugetieren ergriffen werden, um sie von Schmerzen zu befreien.[4]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Anatomie, Physiologie und Fortpflanzungsbiologie siehe Knochenfische.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 Commons: Fische – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
 Wiktionary: Fisch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Das Herkunftswörterbuch (= Der Duden in zwölf Bänden. Band 7). Nachdruck der 2. Auflage. Dudenverlag, Mannheim 1997 (S. 190).  Siehe auch Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 7. Auflage. Trübner, Straßburg 1910 (S. 137). 
  2. Klimaerwärmung treibt Fische in höhere Lagen. In: fischereiberatung.ch, abgerufen am 8. Februar 2019 (PDF; 278 KB)
  3. Was Fische wissen. (heyn.at [abgerufen am 15. Oktober 2018]). 
  4. S Leary, Wendy Underwood, R Anthony, Samuel Cartner, Douglas Corey: AVMA Guidelines for the euthanasia of animals: 2013 Edition. In: J Am Vet Med Assoc. 1. Januar 2013, S. 1–102 (researchgate.net [abgerufen am 15. Oktober 2018]). 

Osterhase

Osterhase

 
 
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Kaninchen mit Ostereiern
 
Schokoladen-Osterhasen

Der Osterhase ist im Brauchtum ein vorgestellter Hase, der zu Ostern Eier bemalt und im Garten versteckt. Die Ostereier werden am Morgen des Ostersonntags von den Kindern gesucht.

Das Motiv des Osterhasen hat sich in neuerer Zeit in der populären Kultur des Osterfestes auch durch die kommerzielle Verwendung ausgebreitet und frühere Überbringer des Ostereies weithin verdrängt. In einigen Teilen der Schweiz, etwa im Emmental war noch im 19. Jahrhundert der Kuckuck der Eierlieferant,[1] in Teilen von Westfalen war es der Osterfuchs, in Thüringen brachte der Storch und in Böhmen der Hahn die Eier zum Osterfest.[2] Weiterhin gab es die Vorstellung, dass die Kirchenglocken, die am Gründonnerstag nach Rom fliegen, die Ostereier bei ihrer Rückkehr von dort mitbringen.[3]

Herkunft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 
Oster- und andere Hasen in allen Variationen in der Sammlung des Osterhasen-Museums im Zentrum für Außergewöhnliche Museen

Der Osterhase wird – soweit bekannt – zum ersten Mal in der Dissertation des Frankfurter Arztes Johannes Richier[4] erwähnt, der bei dem angesehenen Heidelberger Medizinprofessor Georg Franck von Franckenau im Jahr 1682 mit der Abhandlung „De ovis paschalibus – von Oster-Eyern“ promoviert worden ist.[5] Der Sohn des aus Glaubensgründen aus Frankreich geflüchteten Pastors Jean Richier[6] schildert für Oberdeutschland, Pfalz, Elsass und angrenzende Gebiete sowie Westfalen einen Brauch, wonach ein Oster-Hase die Eier lege (ova excludere) und in Gärten im Gras, Gesträuch usw. verstecke, wo sie unter Gelächter und zum Vergnügen der Erwachsenen (cum risu et iucunditate seniorum) von den Kindern eifrig gesucht würden. Dass der Osterhase die Eier verstecke, nennt er „eine Fabel, die man Einfältigen und Kindern aufbindet“ (fabula, que simplicioribus et infantibus imponunt).

Der Grund für den kräftigen Aufschwung, den der Osterhasen-Glaube schließlich im 19. Jahrhundert nahm, ist nach Auffassung der Kulturwissenschaft in der industriellen Herstellung von billigem Rübenzucker zu finden, wodurch die Produktion von erschwinglichen Schokoladenhasen und -eiern erst möglich wurde.[7]

Die Verbindung des christlichen Osterfestes mit dem Ei als Symbol ist für verschiedene europäische Länder spätestens aus dem Mittelalter bekannt, möglicherweise auch früher anzusetzen.[8] Es gibt daneben seit Ambrosius auch eine ältere Deutung des Hasen als Auferstehungssymbol.[9] Die vielfältige christliche Hasensymbolik fand im Mittelalter in vielen Bildwerken ihren Ausdruck, siehe Hase in der Kunst. Die Verbindung des Hasen mit dem österlichen Eierbrauch ist jedoch noch unklar, auch wenn die Fruchtbarkeit der Hasen für sich allein eine enge Verbindung zum Frühling hat. Folgende Hypothesen werden gerne angeführt:

  1. Einige frühe bemalte Ostereier zeigen das Dreihasenbild – eine Darstellung von drei Hasen mit lediglich drei Ohren insgesamt, bei denen aufgrund der „Doppelverwendung“ von Ohren dennoch jeder Hase zwei Ohren hat; dies ist heute ein bekanntes Symbol für die Dreieinigkeit (die ursprüngliche Bedeutung ist unklar). Eventuell könnte man von dieser Darstellung auf den Hasen als Eierlieferant gekommen sein.
  2. An einer Stelle der Bibel, dem Ps 104,18 EU, wird in älteren Übersetzungen von „Hasen“ gesprochen.[10] Grund dafür war die lateinische Übersetzung von Spr 30,26 EU, in der Hieronymus das hebräische „schafan“ (Klippschliefer) mit „lepusculus“ (Häschen) übersetzte.[11] Seit der Spätantike wurde diese Stelle als Symbol für den schwachen Menschen (Hase) interpretiert, der seine Zuflucht im Felsen (Christus) sucht. Diese Auslegung begründete die Hasensymbolik in der christlichen Ikonographie.

Glaube an den Osterhasen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gilt weithin als unschädlich, kleineren Kindern zu vermitteln, der Osterhase bringe Eier und Süßigkeiten zum Osterfest. Nach Auffassung von Psychologen rege diese Illusion die Fantasie an und unterstütze die kognitive Entwicklung. Allerdings sollten kritische Fragen und Zweifel der Kinder unterstützt werden, so dass der Glaube an den Hasen auch durch Austausch mit anderen Kindern schließlich von selbst verschwindet.[12]

Osterhase international[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch deutschsprachige Auswanderer wurde der Osterhase auch außerhalb Europas verbreitet. Insbesondere in den USA hat er eine gewisse Popularität gewonnen. Im Englischen überwiegt dabei die Bezeichnung „Easter Bunny“ gegenüber der wörtlichen Übersetzung „Easter Hare“, sodass die Figur häufig als Kaninchen verstanden wird.

In Australien wird seit den 1970er Jahren dem „Easter Bunny“ ein „Easter Bilby“ zur Seite gestellt. Damit soll auf die – nicht zuletzt durch Ausbreitung der europäischen Kaninchen – bedrohte Tierart Großer Kaninchennasenbeutler („Bilby“) hingewiesen und durch Verkauf von Schokoladenbilbies Geldmittel für einen Erhaltungsfonds gesammelt werden.[13]

Osterhasenpostamt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland gibt es, ähnlich wie zur Weihnachtszeit das Weihnachtspostamt, auch Ostern drei Orte an denen Briefe an den Osterhasen beantwortet werden, wenn sie rechtzeitig an eine der folgenden Adressen gesendet werden:

Liste der „Osterpostämter“/„Osterpostfilialen“ in Deutschland
Osterpostamt /-filialeBundeslandAdresseBetreiber
Ostereistedt Niedersachsen Hanni Hase
Am Waldrand 12
27404 Ostereistedt
Samtgemeinde Selsingen[14]
Eibau Sachsen Olli Osterhase
Oberlausitzer Osterhasenpostamt
OT Eibau
Hauptstraße 214a
02739 Kottmar
KiEZ Querxenland gGmbH, Seifhennersdorf, Oberlausitz
Träger: Querxenland Seifhennersdorf e. V.[15]
Osterhausen Sachsen-Anhalt Osterhase
Siedlungsstraße 2
06295 Osterhausen
Kindertagesstätte Gänseblümchen mit finanzieller Unterstützung der Stadt Eisleben[16][17]

In München gab es im Zentrum für Außergewöhnliche Museen, bis zur Schließung im Jahre 2005, ein Museum über Osterhasen.

Osterhase in Medien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu den Filme über Osterhasen gehört Maxwell, der mutige Osterhase (1996). Die moderne Ausprägung des Osterhasen wurde 2011 im Film Hop – Osterhase oder Superstar? (2011) aufbereitet. Viele Kinderlieder nehmen den Osterhasen in den Text, wie „Stups, der kleine Osterhase“.[18]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Max Höfler: Ostergebäcke. Eine vergleichende Studie der Gebildbrote zur Osterzeit (Zeitschrift für österreichische Volkskunde. Supplement-Heft IV zum XII. Jahrgang 1906). Verlag des Vereines für österr. Volkskunde, Wien 1906.
  • Hugo Hepding: Ostereier und Osterhase. In: Hessische Blätter für Volkskunde. Band XXIV. 1927, S. 127–141.
  • Albert Becker: Osterei und Osterhase. Vom Brauchtum der deutschen Osterzeit. Eugen Diederichs, Jena 1937.
  • Gustav Schmidt (Hrsg.): Oberfränkisches Brauchtum in alter und neuer Zeit. Bayerische Verlags-Anstalt, Bayreuth 1994, ISBN 3-87052-994-6. Darin: Osterbrauchtum, S. 202–222.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 Commons: Osterhase – Sammlung von Bildern
 Wiktionary: Osterhase – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gottlieb Jakob Kuhn: Volkslieder. 2. Aufl. Bern 1819, S. 161 (online bei Google Books).
  2. Osterhase. In: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, Bd. 6, Sp. 1329
  3. Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen und einigen andern, besonders den angrenzenden Gegenden Norddeutschlands. Teil 2. Hrsg. von Adalbert Kuhn. Leipzig 1859, S. 143 (online bei Google Books).
  4. Als solcher zum 15. Dezember 1684 erwähnt von Achilles Augustus von Lersner: Chronica der weitberühmten freyen Reichs-, Wahl- und Handelsstadt Franckfurth am Mayn. Teil 2, Buch 2. Frankfurt am Main. 1734, S. 63 (online bei Google Books).
  5. Johannes Richier: Disputatione ordinaria disquirens de ovis paschalibus / von Oster-Eyern. In: Satyrae Medicae. Nr. XVIII. Heidelberg 1682, S. 6 (Online bei Europeana). 
  6. Jean (=Johannes) Richier war von März 1652 bis zu seinem Tod 1695 Pastor der Église réformée française de Francfort, s. Troisième jubilé séculaire de la fondation de l'Église Réformée Française de Francfort s/M. Frankfurt am Main 1854, S. 50 u. 54 (online bei Google Books). Ihm (D[omi]n[o] Joh[anni] Richier, ecclesiae reformatae Gallicae Francofurtensis pastori) ist die Dissertation seines gleichnamigen Sohnes gewidmet (Rückseite des Titelseite).
  7. Helga Maria Wolf: Österreichische Feste und Bräuche im Jahreskreis. St. Pölten 2003 ISBN 978-3853262252, S. 77.
  8. Ei. In: Lexikon der christlichen Ikonographie (LCI). Freiburg im Breisgau 1970, ISBN 3-451-21806-2, Band 1
  9. In: Lexikon der christlichen Ikonographie (LCI). Freiburg im Breisgau 1970, ISBN 3-451-21806-2, Band 2, Sp. 221.
  10. in neueren Ausgaben wird korrekt als „Klippdachs“ übersetzt
  11. Übersetzung wird auch auf die älteren griechischen Übersetzungen zurückgeführt, in denen bereits das Wort Hase verwendet worden sein soll. Hieronymus dürfte genügend Hebräisch verstanden haben, um das Problem zu verstehen; entscheidend dürfte – ähnlich wie bei Luthers späterer Übersetzung – die Tatsache gewesen sein, dass Klippschliefer nördlich des Mittelmeeres nicht vorkommen und die Übersetzer mit bekannten Begriffen auskommen wollten.
  12. Jacqueline Woolley, Universität von Texas Austin, Ute Bayen, Universität Düsseldorf und Gerd Lehmkuhl, Uniklinik Köln im Beitrag Glaube an den Osterhasen tut dem Kind gut in Die Welt online vom 29. März 2012, abgerufen am 31. März 2014
  13. Infos über den Osterbilby (englisch)
  14. Website „Hanni Hase“
  15. „Osterhase Olli“, abgerufen am 21. April 2019.
  16. Osterhasen-Postamt eröffnet. Mitteldeutsche Zeitung (mz-web.de), 5. März 2014
  17. Hinweis auf die Osterpost-Filiale Osterhausen bei eisleben.eu
  18. Liedertexte von Rolf Zuckowski

Osterei

Osterei

 
 
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Ostereier in Osterkorb
 
Industriell gefärbte Ostereier

Ein Osterei ist ein gefärbtes, oft mit Motiven bemaltes oder verziertes Ei; gewöhnlich ein hartgekochtes Hühnerei, das traditionell zu Ostern verschenkt oder gegessen wird.

Des Weiteren werden auch nicht zum Verzehr bestimmte Dekorationsgegenstände als Ostereier bezeichnet, die während der Osterzeit als Schmuck oder teils auch als Geschenk dienen. Es sind in der Regel ausgeblasene Eier, meist Hühnereier, oder Eier aus anderen Materialien wie zum Beispiel Pappe, Gips, Holz, Naturstein oder Kunststoff. Je nach Verwendungszweck und Materialart werden solche Ostereier größtenteils ebenfalls gefärbt, farbig bemalt oder eingefärbt hergestellt sowie meistens mit Verzierungen in vielfältigen Arten versehen. Auch die in großen Mengen angebotenen und bunt verpackten Schokoladeneier sind Ostereier.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 
Rote Ostereier aus Nordmazedonien

Das Dekorieren von Eierschalen ist weitaus älter als die christliche Tradition, was 60.000 Jahre alte Funde dekorierter Straußeneier aus dem südlichen Afrika beweisen.[1] Auch wurden 5.000 Jahre alte verzierte Straußeneier in antiken Gräbern der Sumerer und Ägypter gefunden.[2] Bemalte Eier als Grabbeigabe sind auch aus der europäischen Antike bekannt. Die frühen Christen Mesopotamiens bemalten Eier rot, um an das Blut Jesu zu erinnern.[3][4] Dass die Eier verschiedentlich gefärbt wurden, hatte praktische Gründe. Aufgrund des Fastengebotes der katholischen Kirche durften ab Aschermittwoch bis Ostern neben Fleisch auch keine Eier gegessen werden. Da die Fastenzeit über sechs Wochen dauert, erfolgte die Haltbarmachung durch Hartkochen der Eier. Um ältere Eier von jüngeren zu unterscheiden, färbte man sie unterschiedlich. So standen am Ostersonntag verschieden gefärbte Eier zum Verzehr zur Verfügung.[5]

In neuerer Zeit werden hartgekochte Eier das ganze Jahr über fast nur noch in der Art von Ostereiern bunt gefärbt verkauft.

Christentum[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 
Eiersegnung in Polen

In der christlichen Theologie gilt das Ei als Symbol der Auferstehung.[6] Auch kommt es auf Marienbildern im Hintergrund oder als Randmotiv als Hinweis auf die jungfräuliche Geburt vor.[7] Seit dem 12. Jahrhundert wurde von der katholischen Kirche die „benedictio ovorum“, die Eiersegnung, eingeführt. Anfang des 17. Jahrhunderts lautete sie: „Segne, Herr, wir bitten dich, diese Eier, die du geschaffen hast, auf dass sie eine bekömmliche Nahrung für deine gläubigen Diener werden, die sie in Dankbarkeit und in Erinnerung an die Auferstehung des Herrn zu sich nehmen.“[8]

Das Färben von Eiern zu Ostern ist eine weitverbreitete christliche Tradition, die von Armenien über Russland, den Mittelmeerraum bis hin nach Mitteleuropa bekannt ist. Für Deutschland werden gefärbte Eier erstmals im frühen 13. Jahrhundert erwähnt. Das Wort Osterei erscheint im 14. Jahrhundert in der Bedeutung zu Ostern abzulieferndes Zinsei.[9][10] 1553 wird von roten Eiern bei der österlichen Speisenweihe berichtet. 1617 spricht Puteanus in seinem Werk Ovi enconium von beschrifteten, bemalten und geätzten Ostereiern, desgleichen Georg Franck 1682 in der Schrift Satyrae, in der auch das Verstecken der Ostereier für Kinder und der Osterhase beschrieben werden. Eine weitere Erwähnung des Brauches, die Eier für Kinder zu verstecken, stammt aus dem Tagebuch des Abtes Jakob vom Kloster Schuttern (Ortenaukreis) für das Jahr 1691.[11]

Andere Religionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 
Bunte Eier beim Nouruz-Fest

Die Einbindung von Eiern in mystische und religiöse Riten vieler antiker Völker haben Forscher bis ins Zeitalter der Babylonier zurückverfolgt.[12] Gefärbte Eier kommen in der Sitte des Nouruz-Festes im iranischen Raum vor, vor allem bei Zoroastriern und Jesiden.[13]

Auch die chinesischen roten Eier symbolisieren einen Neuanfang. Sie werden Gästen oft zum ersten Geburtstag eines Kindes serviert.[14]

Auch im Koran wird das Ei gelegentlich als Symbol für die Jungfräulichkeit benutzt, z. B. Sure 37, Verse 48–49.[15]

Dekorationsarten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 
Osterstrauß

Um ausgeblasene bzw. hartgekochte Eier zu dekorieren, gibt es viele verschiedene Techniken, z. B. Bemalen oder auch komplizierte Batik-, Kratz- und Ätztechniken. Oft werden diese Eier an einen Strauß aus Birkenzweigen – den so genannten Osterstrauß – gehängt oder kunstvoll (manchmal gemeinsam mit anderen Gaben) in ein Osterkörbchen dekoriert. Weitverbreitet ist es auch, die noch kahlen Äste von im Garten stehenden Bäumen in der Osterzeit damit zu schmücken. So ist im thüringischen Saalfeld ein solcher Ostereierbaum mit über zehntausend Eiern zu bewundern – der Eintrag ins Guinness-Buch der Rekorde mit 76.596 Eiern gelang im April 2007 jedoch dem Zoo Rostock.

Sorbische Tradition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Sorbisches Osterei

Insbesondere in der sorbischen Lausitz und in den slawisch geprägten Teilen Europas zeichnen sich die Eier durch eine besonders kunstvolle und aufwändige Verzierung aus. Speziell bei der Batiktechnik werden drei traditionelle Muster aufgetragen. Die Sonnenstrahlen, die entstehen, wenn man mit einer Glasnadel das heiße Bienenwachs als gezogene Tropfen oder Striche aufträgt, stehen in der Symbolik für Glück und Zufriedenheit. Die Wolfzähnchen werden mit einem zurechtgeschnittenen Federkiel als Dreiecke in verschiedenen Formationen aufgetragen und stehen in der Symbolik für den Schutz vor Unheil und Krankheiten. Und die Bienenwaben, die durch Dreiecksmuster entstehen, deren Oberkante die Wolfszähnchen bilden können, stehen in der Symbolik für Reichtum und gute Ernte und Erträge.

Die Sorben schenken sich die kunstvoll verzierten Eier nicht nur zu Ostern, sondern auch zu Kindstaufen, Kommunionen, Hochzeiten und anderen besonderen persönlichen Anlässen, um mit den Symbolen die Wünsche an den Beschenkten zu betonen.

Die beim Bemalen benutzten Farben haben in einigen Regionen folgende Bedeutungen:

 
Sorbische Ostereiermalerei
  • Rot symbolisiert den Opfertod Christi
  • Gelb steht für den Wunsch nach Erleuchtung und Weisheit
  • Weiß ist die Farbe der Reinheit
  • Grün steht für Jugend und Unschuld
  • Orange für Kraft, Ausdauer und Ehrgeiz

Das Osterei in deutschen Volkssitten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kindern wurde – je nach Gegend – erzählt, dass die Ostereier vom Hahn, dem Kuckuck, dem Fuchs, dem Storch oder dem Hasen stammen. Auch den Glocken auf ihrer Rückkehr vom Flug nach Rom in der Osternacht wurden die Eier zugeschrieben. In neuerer Zeit hat sich der Osterhase als Eierbringer überregional durchgesetzt. Heute suchen die Kinder meist am Ostermorgen die versteckten Ostereier.

Weitere Bräuche mit Ostereiern sind zum Beispiel Münzenwerfen (bleibt die Münze im Ei stecken gehört das Ei dem Werfer), Ostereiertitschen, Ostereierschieben oder (beispielsweise in Österreich, Kroatien, Russland) das Eierpecken. Beim Eierschleudern[16] (in Bayern auch Eierwerfen, in Ostfriesland Eierschießen) im Vogtland wird ein Osterei in ein aus Wolle gehäkeltes Säckchen mit einem langen Band gesteckt: Das schleudert man und lässt es los. Das Werfen findet auf einer Wiese oder Weide statt. Wiesen mit dichtem Gras sind am besten geeignet. Für das Werfen selbst gibt es verschiedene oder auch keine Regeln.[17] Wichtig ist, dass die Eier, die man werfen möchte, hart gekocht sind, damit das Ei nicht so schnell zu Bruch geht. Oft werfen sich zwei oder mehr Personen die Eier zu, bis die Schale völlig zerbrochen ist.

Es wird versucht, das Ei im Netz möglichst hoch zu schleudern. Geht das Ei dabei kaputt, scheidet man aus. Das geht solange, bis nur noch ein Kind mit heilem Ei übrig bleibt, das dann gewonnen hat oder als König gefeiert wird.[18] In manchen Gegenden ist auch Ostereierweitwurf verbreitet. Die Eier werden an Ort und Stelle verspeist. Um seinem Haus Glück zu bringen, besteht in Südtirol der Brauch, ein Ei über das Haus zu werfen und danach einzugraben.[19]

Galerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 
„Uhr-Ei“ auch „Madonna-Lilien-Ei“ oder „Lilien-Uhr-Ei“, von Carl Peter Fabergé, 1899
 
Ausgeblasene Eier vor und nach dem Bemalen für Ostern
  • Besonders prunkvoll sind die Ostereier von Peter Carl Fabergé.
  • Im tschechischen Libotenice, in dem die Bemalung von Ostereiern mit der Hand Tradition ist, befindet sich eine Ostereiergalerie.[20]
  • In der schwäbischen Gemeinde Sonnenbühl existiert seit 1993 im Ortsteil Erpfingen das erste Osterei-Museum[21] Deutschlands, das über tausend Exponate aus ganz Europa zeigt.
  • Das größte Osterei Deutschlands befand sich in Betzdorf. Es hatte eine Höhe von 9,27 m und einen Durchmesser von 5,71 m.
  • So genannte „Easter Eggs“ (Ostereier) sind in Software undokumentiert eingearbeitete Zusatzfunktionen (oder Abbilder), die mit dem eigentlichen Programm nichts zu tun haben oder auch amüsante Zusätze zu DVD-Filmen und Computer-/Videospielen, die der Programmierer bzw. die Produzenten hinter einer Menü- oder Tastenkombination versteckt haben.
  • Im Ersten Weltkrieg war, um „Eierverschwendung“ zu vermeiden, in Niederösterreich und der Steiermark ab 1915,[22][23] in Tirol und Vorarlberg 1916[24] und in Mähren 1915–1917[25][26][27] das Herstellen und Inverkehrbringen von gefärbten Ostereiern verboten. In Mähren war es auch explizit verboten, sie „zu den üblichen Spielen zu verwenden.“ Das Strafmaß betrug nach Ermessen der politischen Behörde 2 bis 200 Kronen Geldstrafe oder sechsstündigem bis 14-tägigem Arrest.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

 Commons: Ostereier – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wiktionary: Osterei – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Egg Cetera #6: Auf der Jagd nach den ältesten verzierten Eiern der Welt, University of Cambridge (englisch)
  2. Richard L. Zettler, Lee Horne, Donald P. Hansen, Holly Pittman: Treasures from Royal Tombs of Ur, 1998, S. 70–72 (englisch).
  3. T.B. Noonan: Donahoe’s Magazine, Volume 5 (englisch)
  4. Vicki K. Black: Welcome to the Church Year: An Introduction to the Seasons of the Episcopal Church. Hrsg.: Church Publishing, Inc. Morehouse Publishing, 2004, ISBN 0-8192-1966-5, S. 130 (englisch, books.google.de): “The Christians of this region in Mesopotamia were probably the first to connect the decorating of eggs with the feast of the resurrection of Christ, and by the Middle Ages this practice was so widespread that in some places Easter Day was called Egg Sunday. In parts of Europe, the eggs were dyed red and were then cracked together when people exchanged Easter greetings. Many congregations today continue to have Easter egg hunts for the children after services on Easter Day.” 
  5. GeoLino: Bunte Eier! Warum eigentlich? (aufgerufen am 1. April 2018)
  6. Augustin im Sermo 105, Ei. In: Lexikon der christlichen Ikonographie (LCI). Bd. 1. Herder, Freiburg 1968.
  7. Hugo von St. Viktor, In: De Bestiis. Ei. In: Lexikon der christlichen Ikonographie (LCI). Bd. 1. Herder, Freiburg 1968.
  8. Rund um Ostern, theology.de
  9. Deutsches Rechtswörterbuch: Osterei. Uni Heidelberg
  10. Damen Conversations Lexikon. Leipzig 1837, Berlin 2005 (Repr.), ISBN 3-89853-518-5
  11. Osterei. In: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens. Bd. 6. Berlin 1935, S. 1327f., 1987 (Repr.). ISBN 3-11-011194-2.
  12. Alexander Hislop: Von Babylon nach Rom: Der Ursprung der röm.-kath. Religion. 1. Auflage. CLV, Bielefeld 1997, ISBN 3-89397-377-X, S. 97 ff. 
  13. Die Yeziden – eine Arbeitshilfe. EKD, Hannover 1992
  14. Rhonda Lauret Parkinson: The everything Chinese cookbook: from wonton soup to sweet and sour chicken. 300 succulent recipes from the Far East. Hrsg.: Everything Books. Adams, 2003, ISBN 1-58062-954-7, S. 206 (englisch, books.google.de). 
  15. Koran auf deutsch, abgerufen am 21. September 2017
  16. Eierschleudern im Vogtland. abgerufen 28. März 2010.
  17. Eierwerfen-Regeln In: brauchtumsseiten.de. abgerufen 29. März 2010.
  18. Tamara Retterath: Ostern in meiner Kindheit. In: Heimatjahrbuch 2007. Landkreis Vulkaneifel, abgerufen am 9. April 2019. 
  19. Antlass-Eierwerfen über das Haus, kleinezeitung.at
  20. Ostereier – Brauchtum und Moderne. In: es-ist-ostern.de. abgerufen am 2. März 2011
  21. Website vom Ostereimuseum Sonnenbühl (Memento des Originals vom 25. Juni 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sonnenbuehl.de
  22. 24. Verordnung des k. k. Statthalters im Erzherzogtume Österreich unter der Enns vom 20. März 1916, Z. W-1530/2, mit welcher das Färben von Hühnereiern und das Inverkehrbringen von gefärbten Hühnereiern (Ostereiern) verboten wird. In: Landes-Gesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogtum Österreich unter der Enns. Nr. 18, 21. März 1916, S. 63 (alex.onb.ac.at [abgerufen am 26. Februar 2015] LGuVBl. 24/1916 „bis auf weiteres“). 
  23. 28. Verordnung der k. k. steiermärkischen Statthalterei vom 23. März 1915, über das Verbot der Herstellung und des Verkaufes von Ostereiern. In: Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogtum Steiermark. Nr. 21, 24. März 1915, S. 63 (alex.onb.ac.at [abgerufen am 26. Februar 2015] LGuVBl. 28/1915; explizit „auch die Herstellung von Ostereiern in den privaten Haushaltungen“). 
  24. 18. Verordnung des k. k. Statthalters in Tirol und Vorarlberg vom 27. März 1916, Zl. II-152/1, betreffend das Verbot des Herstellens und Feilbietens gefärbter Hühnereier (Ostereier). In: Gesetz-. u. Verordnungsblatt für die gefürstete Graffschaft Tirol und das Land Vorarlberg. Nr. 13, 31. März 1916, S. 58 (alex.onb.ac.at [abgerufen am 26. Februar 2015] GuVBl. 18/1916; „Für das Jahr 1916“). 
  25. 22. Kundmachung des k. k. Statthalters in Mähren vom 28. März 1915, betreffend das Verbot des Färbens der Hühnereier und des Inverkehrsetzens gefärbter Hühnereier. In: Landesgesetz- u. Verordnungsblatt für die Markgrafschaft Mähren. Nr. 14, 29. März 1916, S. 104 (alex.onb.ac.at [abgerufen am 26. Februar 2015] LGuVBl. 22/1915; „für das Jahr 1915 … und zu üblichen Spielen zu verwenden“). 
  26. 32. Kundmachung des k. k. Statthalters in Mähren vom 15. März 1916, betreffend das Verbot des Färbens der Hühnereier und des Inverkehrsetzens gefärbter Hühnereier. In: Landesgesetz- u. Verordnungsblatt für die Markgrafschaft Mähren. Nr. 15, 18. März 1916, S. 80 (alex.onb.ac.at [abgerufen am 26. Februar 2015] LGuVBl. 32/1916 ; „für das Jahr 1916 … und zu üblichen Spielen zu verwenden“). 
  27. 32. Kundmachung des k. k. Statthalters in Mähren vom 18. März 1917, betreffend das Verbot des Färbens der Hühnereier und des Inverkehrsetzens gefärbter Hühnereier. In: Landesgesetz- u. Verordnungsblatt für die Markgrafschaft Mähren. Nr. 12, 29. März 1917, S. 53 (alex.onb.ac.at [abgerufen am 26. Februar 2015] LGuVBl. 32/1917; „für das Jahr 1917 … und zu üblichen Spielen zu verwenden“). 

Katzen

Katzen

 
 
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Katzen

Leopard (Panthera pardus)

Systematik
Klasse: Säugetiere (Mammalia)
Unterklasse: Höhere Säugetiere (Eutheria)
Überordnung: Laurasiatheria
Ordnung: Raubtiere (Carnivora)
Überfamilie: Katzenartige (Feloidea)
Familie: Katzen
Wissenschaftlicher Name
Felidae
Fischer, 1817

Die Katzen (Felidae) sind eine Familie aus der Ordnung der Raubtiere (Carnivora) innerhalb der Überfamilie der Katzenartigen (Feloidea). Sie sind auf allen Kontinenten außer Ozeanien und Antarktika verbreitet und nahezu ausschließlich Fleischfresser. Eingeteilt werden sie in Großkatzen (wie beispielsweise Löwe, Tiger und Leopard) und Kleinkatzen (etwa Wildkatze, Luchs und Ozelot), wobei zu den Kleinkatzen auch große Vertreter wie der Puma und – nach neueren molekulargenetischen Erkenntnissen – der Gepard gehören. Mit der von der afrikanischen Falbkatze abstammenden Hauskatze[1] wurde ein Vertreter der Familie durch Domestizierung zu einem Begleiter des Menschen.

 

Merkmale

 
Der Körperbau des Geparden lässt Rückschlüsse auf seine Jagdweise zu.

Körperbau

Im Erscheinungsbild und im Verhalten ähneln die meisten Katzenarten der weitverbreiteten Hauskatze. Sie haben geschmeidige Körper, ein weiches Fell, kurze Gesichter und relativ kleine Schädel. Am stärksten weicht hiervon der Gepard mit seinem eher hundeähnlichen Körper ab. Alle Katzen besitzen einen Schwanz, der ihnen beim Halten des Gleichgewichts behilflich ist und auch zur innerartlichen Kommunikation benötigt wird. Bei einigen Katzenarten wie z. B. dem Luchs ist der Schwanz allerdings stark verkürzt. Im Gegensatz zu dem relativ einheitlichen Körperbau variiert das Größenspektrum der Katzenarten erheblich. Es reicht von etwa 30 cm Kopfrumpflänge bei der Schwarzfußkatze Südafrikas bis zu über 200 cm bei Arten der Gattung Panthera.

Augen

 
Auge einer Hauskatze

Die Augen der Katzen sind im Verhältnis zum Schädel relativ groß. Die Pupillen der Katzenaugen sind in ihrer Öffnungsgröße stark veränderbar, bei hellem Umgebungslicht sind die Pupillen bei Kleinkatzen senkrecht schlitzförmig, bei anderen Katzenarten klein und rund, bei Dunkelheit sind die Pupillen extrem weit geöffnet. Einige Katzen besitzen multifokale Linsen, die eine höhere Sehschärfe ermöglichen. Hauskatzen besitzen solche Linsen (und die entsprechenden schlitzförmigen Pupillen). Andere Katzen, beispielsweise Sibirische Tiger, haben „gewöhnliche“ monofokale Linsen.[2]

Katzen verfügen über eine reflektierende Schicht Tapetum lucidum hinter der Netzhaut im Auge, die jene Lichtanteile, die die Netzhaut durchdrungen haben, zurückspiegelt, so dass diese noch ein zweites Mal auf die Netzhaut treffen. Diese Schicht bewirkt neben einer verbesserten Dämmerungssicht auch eine Reflexion des auffallenden Lichts auf die Augen in der Dunkelheit (vergleiche auch Katzenauge als umgangssprachliche Bezeichnung für Reflektoren). Das Stäbchen/Zapfenverhältnis der Netzhautrezeptoren liegt bei etwa 63 zu 1 (beim Menschen liegt das Verhältnis bei 20 zu 1), variiert jedoch sehr stark zwischen dem Zentrum der Netzhaut (10 zu 1) und der Peripherie (200 zu 1). Katzen sehen daher auch bei wenig vorhandenem Umgebungslicht (Dämmerung, Nacht) noch sehr gut. Farben werden von Katzen nur eingeschränkt wahrgenommen, völlig farbenblind sind sie jedoch nicht. Da die Katze ihre Augen kaum nach links oder rechts bewegen kann, muss sie, um in eine andere Richtung sehen zu können, ihren Kopf bewegen. Durch die nach vorne gerichteten Augen ergibt sich eine starke Überschneidung der Sehachsen, was ein besseres räumliches Sehvermögen bedeutet. Der Sichtwinkel der Katze beträgt 200 bis 220°.

Ohren

 
Ohrmuschel einer Hauskatze mit dem Tragus und Antitragus (Tasche zum Richtungshören)

Die Ohren der Katzen stehen aufrecht, sind spitz bis rundlich und können in verschiedene Richtungen gedreht werden. Sie verfügen über ein ausgezeichnetes Gehör. Der Frequenzbereich geht hierbei bis etwa 65.000 Hz, was den des Menschen um mehr als das Dreifache übersteigt. Die Ohren einer Katze lassen sich unabhängig voneinander über einen großen Winkelbereich drehen, wodurch es ihr möglich ist, Beutetiere akustisch zu lokalisieren und selbst bei Dunkelheit durch einen gezielten Sprung zu fangen. Die Ohrmuscheln sind mit Ohrhaaren besetzt, um das Eindringen von Fremdkörpern zu verhindern.

An den Ohren lässt sich auch die Stimmung der Katze ablesen: Angelegte Ohren bedeuten Verteidigungsbereitschaft; aufrecht und neugierig nach vorne gewendet bedeutet, dass sie sich für ihre Umgebung interessiert und diese genauer beobachtet.

Zunge und Geschmackssinn

 
Zunge einer Hauskatze

Die Geschmackserkennung ist nötig, um verdorbene oder ungenießbare Nahrung zu erkennen, und muss bei Katzen präzise und schnell erfolgen, da diese ihre Nahrung nicht kauen. Die Zunge ist rau, da sie mit Papillen besetzt ist. Die zentralen Papillen sind mit Dornen besetzt, die zum Körper hin zeigen. Diese Dornen dienen zum Kämmen des Felles oder zum Abschaben des Fleisches von Knochen. Die vorderen Papillen dienen der eigentlichen Geschmackswahrnehmung. Dies betrifft vor allem sauer, salzig, bitter und umami. Katzen können süß nicht schmecken: den Tieren fehlen Teile des Gens, welches die Informationen für eine Hälfte des Erkennungsproteins für „süß“ trägt.[3] Die Folge ist ein funktionsunfähiger Rezeptor in den Geschmacksknospen der Katzenzunge.

Geruchssinn

Nur selten folgen Katzen riechend einer Spur. Ihr Geruchssinn ist weniger ausgeprägt als beispielsweise bei Hunden oder Bären.

Tasthaare

 
Die hochsensiblen Vibrissen (Schnurrhaare) einer Katze

Die Tasthaare (zool. Vibrissen) kennzeichnen die Katze als vorwiegend nachtaktives Tier. Katzen verfügen über Tasthaare insbesondere an der Schnauze, jedoch auch über den Augen und an den unteren Vorderläufen. Die Vibrissen werden durch Luftbewegungen in Vibrationen versetzt, die über Sinneszellen an den Tasthaarwurzeln in ein räumliches Bild der Umgebung umgesetzt werden – Katzen „sehen“ dadurch zumindest grobe räumliche Strukturen ihrer direkten Umgebung auch in völliger Dunkelheit. Die Vibrissen sind bereits bei Neugeborenen vollständig ausgebildet, was die Wichtigkeit des Tastsinnes deutlich macht.

Gebiss

 
Gebiss einer Großkatze

Ober- und Unterkiefer sind mit einem Scharniergelenk verbunden. Das Gebiss umfasst in der Regel 30 Zähne (Zahnformel: OK: 3-1-3-1; UK: 3-1-2-1); die Arten der Gattung Luchse haben im Oberkiefer nur zwei Vorbackenzähne und damit 28 Zähne (OK: 3-1-2-1; UK: 3-1-2-1; einzelne Luchse können allerdings im Unterkiefer ein- oder beidseitig zusätzlich einen weiteren Backenzahn aufweisen).[4][5] Ein Diastema (eine Lücke in der Zahnreihe) lässt die Eckzähne (Canini) beim Schließen des Maules aneinander vorbeigleiten. Die langen, dolchartigen Eck- oder Fangzähne dienen zum Packen, Festhalten und Töten der Beute, die Reißzähne zum Abbeißen von Fleischstücken, die ohne weitere Zerkleinerung geschluckt werden. Die Reißzähne werden durch den vergrößerten letzten Vorbackenzahn (Prämolar) und den ersten Backenzahn (Molar) gebildet. Sie weisen zackige Spitzen auf, die beim Beißen scherenartig aneinander vorbeigleiten.

Krallen

 
Krallen der Katze

Katzen sind Zehen- sowie Kreuzgänger und haben an den Vorderpfoten fünf und an den Hinterpfoten vier Zehen. Die Krallen der Vorderpfoten sind auch kräftiger als die der Hinterpfoten. Mit Ausnahme des Geparden, der Flachkopfkatze und der Fischkatze – diese können ihre Krallen nur zum Teil einziehen – besitzen alle Katzen „ausfahrbare“ sichelförmige Krallen aus Horn. Diese Krallen werden nur bei Gebrauch (Kampf, Beutefang, Klettern) durch Anspannen bestimmter Muskeln ausgefahren. Damit sie sich beim Laufen nicht abnutzen, sondern scharf bleiben, verbleiben sie bei Nichtgebrauch in den Hautscheiden. Das unwillkürliche Ausfahren der Krallen wird durch Sehnen im Zeheninneren verhindert.

Mit ihren scharfen Krallen können Katzen sehr gut Bäume hochklettern, aber zum Abstieg muss die Katze gelernt haben, ihre nach vorne gekrümmten Krallen als „Steighaken“ zu benutzen. Unerfahrene Katzen versuchen, mit dem Kopf voraus nach unten zu klettern, wobei sie schnell in Schwierigkeiten kommen können, in Panik geraten und in eine Schockstarre verfallen.

Aufgrund der weich gepolsterten Zehen und der zurückziehbaren Krallen können Katzen sich gut an ihre Beute heranschleichen. Der Tastsinn an den Pfoten ist sehr stark ausgeprägt, ein Grund, weswegen Katzen Gegenstände auch mit den Pfoten untersuchen.

Verbreitung

Katzen sind auf allen Kontinenten mit Ausnahme der Antarktis verbreitet. In Australien und Ozeanien sind sie jedoch lediglich durch Siedler eingeführt worden. Nördlich des 70. Breitengrades kommen keine Katzen vor.

Sozialverhalten

Die meisten Katzenarten sind Einzelgänger. Männliche und weibliche Tiere kommen lediglich zur Paarung zusammen und trennen sich anschließend wieder. Ausnahmen bilden hier insbesondere die Löwen, die in größeren Rudeln leben, sowie kleinere Gruppen zusammenlebender Männchen bei den Geparden.

Ernährung

 
Eine Hauskatze lauert einer Maus auf.

Anders als viele andere Raubtiere, die mehr oder weniger Allesfresser sind, ernähren sich Katzen fast ausschließlich von Fleisch. Sie sind hochspezialisierte Raubtiere, die ihrer Beute auflauern (Ansitzjäger) oder sich nahe an sie heranschleichen, um sie nach wenigen Sätzen oder einem kurzen Sprint zu überwältigen. Diese letztgenannte Jagdmethode ist in ganz besonderem Maße bei Geparden entwickelt, die auf das Erreichen sehr hoher Geschwindigkeiten (über 100 km/h) eingerichtet sind. Damit können sie ihre anvisierte Beute über eine Distanz von einigen hundert Metern verfolgen. Unzutreffend ist dagegen der Vergleich dieser Jagdmethode mit der Hetzjagd rudeljagender Caniden und Tüpfelhyänen: Im Gegensatz zu Hetzjägern können Geparden ihre Beute gerade nicht durch Ausdauer erschöpfen (worin das Prinzip der Hetzjagd besteht), sondern müssen sie binnen kurzer Zeit (kaum mehr als eine Minute) durch ihre höhere Geschwindigkeit einholen.

In freier Natur bevorzugen die meisten Katzen lebend gefangene Beute und fressen nur gelegentlich Aas.

Systematik der Katzen

Man unterscheidet mindestens 37 Katzenarten, die im Körperbau alle relativ ähnlich sind und äußerlich vor allem in Färbung und Größe variieren. Lediglich der Gepard weicht diesbezüglich deutlicher von anderen Katzen ab. Der einheitliche Körperbau erschwert eine Unterteilung der Familie anhand von morphologischen Kriterien. Traditionell wurden drei lebende Unterfamilien, die Großkatzen, die Kleinkatzen und die Geparde unterschieden.[6] Eine weitere Unterfamilie, die heute ausgestorben ist, stellen die Säbelzahnkatzen dar. Zu den Säbelzahnkatzen wurden ursprünglich auch die Metailurini gerechnet, die heute oft zu den felinen Katzen zählen.

 
Katze
 
Puma
 
Löwe
 
Schädel (Rekonstruktion) der Säbelzahnkatze Smilodon

Durch die Entwicklung von molekulargenetischen Methoden, mit deren Hilfe DNA-Sequenzen verglichen werden können, wurde erkannt, dass die herkömmliche Dreiteilung der Katzen nicht die tatsächlichen Verwandtschaftsverhältnisse widerspiegelt.[6] Auch wenn es an der Monophylie (alle Untergruppen entstammen einer Stammform) der Katzen kaum Zweifel gibt, ist doch die innere Systematik der Katzen immer noch umstritten. Folgende Gattungen und Arten werden zu den Katzen gezählt:[7]

Traditionelle Systematik

Verwandtschaftsverhältnisse der Katzen nach O’Brien & Johnson 2008.[8]
  Katzen  
 
  Kleinkatzen  
 
 
 
 
 
 
 

 Manul (Otocolobus manul)

 
   

 Altkatzen (Prionailurus)

 
 
   

 Echte Katzen (Felis)

 
 
   
 

 Gepard (Acinonyx)

 
   

 Pumas (Puma)

 
 
 
   

 Luchse (Lynx)

 
 
   

 Pardelkatzen (Leopardus)

 
 
   
 

 Karakal (Caracal)

 
   

 Serval (Leptailurus)

 
 
 
   

 Pardofelis

 
 
  Großkatzen  
 

 Neofelis

 
   

 Panthera

 
 
 
   

 Säbelzahnkatzen (Machairodontinae)

 

Vorlage:Klade/Wartung/Style
 
[[]]

Die traditionelle Systematik ordnete die heutigen Katzen in drei Unterfamilien: Der Gepard stand als eigene Unterfamilie Geparde (Acinonychinae) abseits; die Gattungen Panthera (Löwe, Jaguar, Leopard, Tiger und Schneeleopard) und die Nebelparder bildeten die Großkatzen (Pantherinae), während die übrigen Arten als Kleinkatzen (Felinae) zusammengefasst wurden.[6] Diese Systematik beruhte auf Collier und O'Brien (A molecular phylogeny of the Felidae: immunological distance, 1985) und war lange Zeit am verbreitetsten. Als wichtiges Unterscheidungskriterium dieser Unterteilung diente einerseits die Morphologie der Krallen, die bei Geparden nicht einziehbar sind und andererseits der Aufbau des Zungenbeins, das bei den Großkatzen elastisch, bei Kleinkatzen verknöchert ist. Auf diesen Unterschied führte man die Fähigkeit zu brüllen beziehungsweise zu schnurren zurück. Einige Großkatzen (Löwe, Tiger, Leopard, Jaguar) können im Gegensatz zu den Kleinkatzen brüllen. Schnurren können alle Katzen, die Großkatzen jedoch nur beim Ausatmen, die Kleinkatzen sowohl beim Ein- wie beim Ausatmen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass die Fähigkeit zu brüllen nicht vom Zungenbein abhängt, sondern mit dem Aufbau des Kehlkopfes zusammenhängt.[6]

Moderne Systematiken

Molekulargenetische Untersuchungen zeigten, dass die traditionelle Einteilung nicht den Verwandtschaftsverhältnissen entsprach. So stellte sich heraus, dass die Geparde keine eigene Unterfamilie bilden, sondern eng mit den Pumas verwandt sind und damit zu den Kleinkatzen zählen. Den Analysen zufolge unterteilen sich die rezenten Katzenarten in acht Hauptlinien, die sich vermutlich in der hier aufgelisteten Reihenfolge vom Hauptzweig abspalteten. Die erste Abspaltung, die der Großkatzen, erfolgte wahrscheinlich vor etwa 10,8 Millionen Jahren, während die jüngste, die Aufspaltung in Hauskatzen-Linie und Bengalkatzen-Linie, wohl vor etwa 6,2 Millionen Jahren stattfand.[8]

Relativ unsicher ist die Zugehörigkeit der Bergkatze zur Ozelot-Linie.

Evolution

Die Katzen stammen nach heute gängiger Meinung von den Vorfahren der Schleichkatzen oder verwandten Formen aus der Gruppe der katzenartigen Raubtiere ab. Noch vor dem Auftreten der eigentlichen Katzen existierten die Nimraviden oder Scheinsäbelzahnkatzen, die sehr an Katzen erinnern, heute aber in eine eigene Familie (Nimravidae) gestellt werden. Sie gelten als Schwestergruppe der Felidae und nicht als deren Vorfahren. Die ältesten Fossilfunde von Katzen sind etwa 30 Millionen Jahre alt und stammen aus dem Oligozän von Europa, als mit Proailurus der erste bekannte Vertreter der Felidae erschien. Er war etwas größer als eine Hauskatze und jagte in den tropischen Wäldern.

Vor etwa 20 Millionen Jahren steht Pseudaelurus an der Spitze der Evolutionslinien der Katzen,[9] deren zwei Hauptlinien die Säbelzahnkatzen (Machairodontinae) und die Vorfahren der rezenten Katzen (Pantherinae und Felinae) waren. Die Angehörigen der Säbelzahnkatzen-Linie sind ausgestorben. Vor etwa 10.000 Jahren verschwanden die letzten Vertreter mit den Gattungen Homotherium und Smilodon. Aus der zweiten Evolutionslinie entwickelten sich die heutigen Katzen. Alle heutigen Katzenarten gehen auf einen gemeinsamen Vorfahren zurück, der vor 10 bis 15 Millionen Jahren lebte.[10]

Die ausgestorbenen Metailurini, zu denen etwa Dinofelis zählt, wurden früher zu den Säbelzahnkatzen gerechnet, zählen heute aber für gewöhnlich zu den felinen Katzen.

Bedeutung, Geschichte, Kultur

Fast alle Katzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet. Neben dem Verlust an Lebensraum leiden die Populationen an der Bejagung für den Fellhandel oder für die Traditionelle Chinesische Medizin oder wegen Konflikten mit der Nutztierhaltung.

Die Hauskatze lebt seit mehreren tausend Jahren in der Gesellschaft des Menschen. Sie hat dort von der Mythologie über zahlreiche Redensarten (wer mit der Katze geeggt hat, weiß, wie sie zieht) bis hin zur Belletristik und den Bildenden Künsten eine Spur gezogen.

Einzelnachweise

  1. Gerd Ludwig: Das große GU Praxishandbuch Katzen. Gräfe und Unzer, 8. Auflage, München 2005, S. 13.
  2. Tim Malmström and Ronald H. H. Kröger: Pupil shapes and lens optics in the eyes of terrestrial vertebrates. In: The Journal of Experimental Biology 209, S. 18–25, 2005. doi:10.1242/jeb.01959
  3. Claudia Liebram: Katzen können Bitteres schmecken – nur warum? In: welt.de. 21. Oktober 2015, abgerufen am 11. Mai 2018. 
  4. A. P. Russel et al.: Scaling relationships within the maxillary tooth row of the Felidae, and the absence of the second upper premolar in Lynx. In: Journal of Zoology. Bd. 236, Nr. 1, 1995, S. 161–182, doi:10.1111/j.1469-7998.1995.tb01791.x.
  5. Tor Kvam: Supernumerary teeth in the European lynx, Lynx lynx lynx, and their evolutionary significance. In: Journal of Zoology. Bd. 206, Nr. 1, 1985, S. 17–22, doi:10.1111/j.1469-7998.1985.tb05632.x.
  6. Hochspringen nach: abcd Sunquist, M. E. & Sunquist, F. C. (2009) Family Felidae (Cats). (pp. 54-168). In: Wilson, D. E., Mittermeier, R. A., (Hrsg.). Handbook of the Mammals of the World. Volume 1: Carnivores. Lynx Edicions, 2009. ISBN 978-84-96553-49-1
  7. D.E. Wilson und D.M. Reeder: Mammal Species of the World. Johns Hopkins University Press, 2005, ISBN 0-8018-8221-4
  8. Hochspringen nach: ab Stephen J. O’Brien, Warren E. Johnson: Der neue Stammbaum der Katzen, in Spektrum der Wissenschaft, Ausgabe 6/08, Spektrum der Wissenschaften Verlagsgesellschaft mbH, Heidelberg, S. 54–61.
  9. A. Turner: The big cats and their fossil relatives. Columbia University Press, 1997.ISBN 0-231-10229-1
  10. Warren E. Johnson et al. (1997): Phylogenetic Reconstruction of the Felidae Using 16S rRNA and NADH-5 Mitochondrial Genes. Journal of Molecular Evolution 44 (Suppl 1): S. 98–116

Literatur

  • David Macdonald: Die große Enzyklopädie der Säugetiere. Deutsche Ausgabe: Könemann in der Tandem Verlag GmbH, 2004 ISBN 3-8331-1006-6.

Weblinks

 Commons: Katzen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Kinderrechte

Kinderrechte

 
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Kinderrechte im engeren Sinne werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention (im Folgenden UN-KRK), die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist, woraus sich eine universelle Verbindlichkeit der Kinderrechte ableiten lässt. Dieser Beschluss war das Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses nach dem Zweiten Weltkrieg, an dessen Anfang die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 stand.

Im übernationalen Bereich hat auch das Haager Minderjährigenschutzabkommen Bedeutung.

Deutsche Kinder- und Jugendlichenrechte im weiteren Sinn, sind Positionen, wie sie auch im SGB VIII, im JGG, im Familienrechtabschnitt des BGB, in Landesschulgesetzen und z. B. sehr deutlich im Gesetz über die religiöse Kindererziehung (KErzG) – dort allerdings erst ab einem gewissen Alter – festgehalten werden.

 

Grundlegende Kinderrechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der UN-KRK werden alle Personen unter 18 Jahren als Kinder definiert und es wird bekräftigt, dass allen Kindern alle Menschenrechte zustehen. Insgesamt beinhaltet die Konvention 54 Kinderrechtsartikel sowie drei Zusatzprotokolle zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und gegen den Verkauf und die sexuelle Ausbeutung von Kindern. In vielen Punkten ähneln diese Artikel den Grundrechtskatalogen westlicher Prägung. So werden darin etwa Meinungs-, Religions- und Informationsfreiheit thematisiert.

Den Kinderrechten in der UN-KRK liegen vier zentrale Grundprinzipien zugrunde, die der „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“ in Genf als „Allgemeine Prinzipien“ (general principles) definiert hat. Diese allgemeinen Prinzipien finden sich in den Artikeln 2, 3, 6 und 12.[1]

  • Nichtdiskriminierung (Artikel 2): Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder. Der Staat ist verpflichtet, Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen. Die Aufhebung von Diskriminierung steht besonders im Vordergrund, da bereits in der Präambel explizit die Gleichbehandlung aller Menschen von Geburt an hervorgehoben wird.
  • Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Das Generalprinzip der Orientierung am Kindeswohl verlangt, dass bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohlergehen des Kindes vordringlich zu berücksichtigen ist.
  • Entwicklung (Artikel 6): Das Grundprinzip sichert das Recht jedes Kindes auf Leben, Überleben und Entwicklung.
  • Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12): Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden.[1]

Darüber hinaus finden sich zahlreiche weitere Rechte von Kindern, die sich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte unterscheiden lassen.

  • Schutzrechte (Protection): Rechte auf Schutz der Identität, der Privatsphäre, Schutz vor Trennung von den Eltern gegen den Willen des Kindes (insofern dies nicht dem Schutz des kindlichen Wohlbefindens entgegensteht), Schutz vor Schädigung durch Medien, vor Gewaltanwendung, Misshandlung oder Vernachlässigung, vor wirtschaftlicher Ausbeutung, vor Suchtstoffen, vor sexuellem Missbrauch, vor Entführung, Schutz von Kinderflüchtlingen und Minderheiten, Schutz bei bewaffneten Konflikten, Schutz in Strafverfahren und Verbot der lebenslangen Freiheitsstrafe
  • Förderrechte (Provision): Recht auf Leben und Entwicklung, auf Familienzusammenführung, auf Versammlungsfreiheit, Recht auf beide Eltern, auf Förderung bei Behinderung, auf Gesundheitsvorsorge, auf angemessenen Lebensstandard, auf Bildung, auf kulturelle Entfaltung, auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Entfaltung, auf Integration geschädigter Kinder, Zugang zu Medien
  • Beteiligungsrechte (Participation): Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Informationsbeschaffung und -weitergabe sowie Recht auf Nutzung kindgerechter Medien

Geschichte der Kinderrechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bis in die Neuzeit hinein wurden Kinder jahrtausendelang von Geburt an zu den Besitztümern der Eltern gezählt. Insofern hatten die Kinder keine spezifischen Freiräume, in denen sie sich zu eigenständigen Individuen entwickeln konnten. Sie waren in ihrem Lebensweg (Schule, Ausbildung, Beruf) ausschließlich von den Wünschen ihrer Eltern abhängig und mussten sich dem Familienoberhaupt bedingungslos unterordnen. Beispielsweise hatte der pater familias im alten Rom das uneingeschränkte Recht, über Leben oder Tod seines neugeborenen Kindes zu entscheiden (ius vitae et necis).[2][1]

Frühmoderne[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erst mit der Aufklärung hat sich das Bild der Kindheit als eigenständiger Lebensabschnitt, wie wir sie heute sehen, gebildet. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Revolution (Déclaration des droits de l'homme et du citoyen, 1789) besagt in Artikel 1: „Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es.“ Dabei folgen aus der expliziten Nennung der ganzen Lebensspanne als Grundlage der Rechte noch keine besonderen Überlegungen in Bezug auf Kinder. In der Folge gab es jedoch erste Verbesserungen, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsschutzes von und der Gewaltanwendung gegenüber Kindern: So wurden in Großbritannien 1833 die Fabrikarbeit für Kinder unter neun Jahren verboten. 1896 setzte das Bürgerliche Gesetz in Deutschland „grobe Misshandlung und unangemessene Züchtigung“ durch Eltern, aber auch durch andere Bezugspersonen, wie bspw. Lehrer und Heimerzieher unter Strafe. 1899 wurden in den Vereinigten Staaten erstmals eigene Gerichte für Jugendliche institutionalisiert. Zuvor waren Kinder vor Gericht wie Erwachsene behandelt worden. Die Kindheit als schützenswerter Lebensabschnitt und mit besonderen Bedürfnissen war geboren.

Diese Entwicklungen führten zu immer expliziteren Formulierungen von kindlichen Bedürfnissen und Forderungen nach einer stärkeren rechtlichen Trennung zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht. In der gleichen Zeit brachte aber besonders die Entfremdung durch die Arbeit und die Entwicklung der modernen Kleinfamilie eine Vielzahl von Problemen für die Kinder und ihre Versorgung mit sich (wie beispielsweise die Vernachlässigung von Kleinkindern in der Arbeitszeit). Die ersten Formen der Fürsorgeerziehung und des Jugendschutzes sind vor allem als Repressionsmaßnahmen zu verstehen.

Erste Hälfte des 20. Jahrhunderts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Genfer Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Beginn des 20. Jahrhunderts und der damit verbundenen Industrialisierung sowie der Einführung der Schulpflicht gewann die Kinderrechtsbewegung zunehmend an Gewicht. So rief die schwedische Reformpädagogin und Frauenrechtlerin Ellen Key das 20. Jahrhundert zum Jahrhundert des Kindes aus. Aufgerüttelt durch das massenhafte Elend der Flüchtlingskinder nach dem Ersten Weltkrieg gründete die englische Grundschullehrerin Eglantyne Jebb das britische Komitee Save the Children. Überzeugt von der Notwendigkeit für die Interessen des Kindes einzutreten, entwarf sie ein Fünf-Punkte-Programm. Diese Children’s Charter ließ sie dem Völkerbund in Genf 1923 mit folgenden Worten zukommen: „Ich bin davon überzeugt, dass wir auf bestimmte Rechte der Kinder Anspruch erheben und für die allumfassende Anerkennung dieser Rechte arbeiten sollten.“ Die Charta wurde am 26. September 1924 von der Generalversammlung des Völkerbundes verabschiedet. Besser bekannt als Genfer Erklärung, sollte sie vor allem die Versorgung und den Schutz von Kindern in der Zwischenkriegszeit gewährleisten.[3] Darüber hinaus enthielt sie grundlegende Rechte der Kinder in Bezug auf ihr Wohlergehen. Allerdings besaß sie keinen rechtsverbindlichen Charakter. Mit der Auflösung des Völkerbundes 1946 verlor sie zudem ihre Grundlage.[4]

Janusz Korczak[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anfang der 1920er Jahre schrieb der polnische Kinderarzt und Pädagoge Janusz Korczak in seiner „Magna Charta Libertatis“ das Recht der Kinder auf eine uneingeschränkte Achtung ihrer Persönlichkeit als Grundlage sämtlicher Kinderrechte. Er war mit seiner Anschauung, dass Kinder den Erwachsenen gleichwertig und mit Respekt zu behandelnde Menschen sind, seiner Zeit weit voraus und forderte umfassende Beteiligungsrechte für Kinder.

Nachkriegszeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Erklärung der Rechte des Kindes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Vereinten Nationen zum Nachfolger des Völkerbundes. In der Folge bildeten sich zahlreiche Nebenorgane und Sonderorganisationen der UN heraus, die sich den weltweit stellenden Herausforderungen annehmen sollten. So wurde 1945 die UNESCO gegründet, die unter anderem für die Sicherung eines Grundrechts auf Bildung eintritt. 1946 wurde UNICEF, das Kinderhilfswerk der UN zur Unterstützung der vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Kinder gegründet. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN-Generalversammlung von 1948 wird das Recht der Familie auf Unterstützung (Artikel 25) sowie das Recht auf Bildung (Artikel 26) zugesichert.

Seit 1953 ist UNICEF fester Bestandteil der UN und konzentriert sich auf die Hilfe für in Not lebende Kinder. Hierbei gilt das Prinzip, dass die Bedürfnisse der Kinder wichtiger sind, als jeglicher internationaler Konflikt. Mit der Gründung der UN wurde aber gleichzeitig die Erklärung der Kinderrechte von 1924 (Genfer Erklärung) aufgehoben. Aus der Absicht, die Genfer Erklärung mit wenigen Anpassungen von der UN anerkennen zu lassen, wurde nach mehrjährigen Vorarbeiten am 29. November 1959[5] die Erklärung der Rechte des Kindes von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Erstmals in der Geschichte der Kinderrechte wurde hier das Kind als eigenständiger Rechtsträger bezeichnet sowie der Begriff des Kindeswohls eingeführt. Trotz allem aber blieb auch die Erklärung der Rechte des Kindes ohne rechtliche Bindung, obwohl diese einstimmig verabschiedet wurde. Ebenfalls im Jahr 1959 wurde in der Schweiz „terre des hommes“ zur Hilfe für in Not lebender Kinder gegründet – eine deutsche Sektion gründete sich 1967. Für Unicef steht seit den 1960er Jahren nicht mehr der Kinderschutz im Fokus der Arbeit, sondern vielmehr das kindliche Wohlergehen sowie die Bekämpfung von Kinderarmut.

 
Buchcover: US-Psychologe Farson beklagt fehlende Kinderrechte 1974

Die Konvention über die Rechte des Kindes[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen des internationalen Jahres des Kindes, 1979 zum 20. Jahrestag der „Erklärung der Rechte des Kindes“ durch die Vereinten Nationen ausgerufen, unterbreitete Polen den Vorschlag, die Erklärung von 1959 in einen völkerrechtlich bindenden Vertrag umzuwandeln. Am 20. November 1989, 30 Jahre nach der Erklärung der Rechte, verabschiedete die UN die internationale Kinderrechtskonvention, die erstmals einen rechtsverbindlichen Charakter hatte. Sie trat am 20. November 1990 in Kraft. Der 20. November ist seitdem der Internationale Tag der Kinderrechte. „Das Übereinkommen ist insofern einmalig, als es die bisher größte Bandbreite fundamentaler Menschenrechte – ökonomische, soziale, kulturelle, zivile und politische – in einem einzigen Vertragswerk zusammenbindet“.[1]

Als charakteristisches Merkmal dieser Zeit ist ein Perspektivenwechsel vom Schutzgedanken hin zum kindlichen Wohlbefinden (und die Bekämpfung von Kinderarmut) zu konstatieren – gemäß der UN-KRK vom November 1989. Das Konzept des Kindeswohls unterscheidet sich in seinem Wirkungsgrad entscheidend von seinen Vorgängerideen, wie dem des Kinderschutzes oder dem der Kinderwohlfahrt, da dem Kind darin erstmals eigene Rechte zugestanden werden, die mit den Rechten erwachsener Personen vergleichbar sind. Kindeswohl ist ein bewusst breit angelegter Begriff, der je nach Fachdisziplin anders definiert wird, sodass die Messung kindlichen Wohlbefindens variiert.

Gegenwart[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weltkindergipfel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Kinderrechtskonvention fand 1990 in New York der erste Weltkindergipfel statt. Dort wurde ein Programm für das Überleben, den Schutz und die Entwicklung von Kindern, insbesondere in Entwicklungsländern, verabschiedet. Der zweite Weltkindergipfel fand 2002 statt. Auf dieser zweiten Konferenz wurde unter dem Titel „A World fit for Children“ ein Abschlussdokument verabschiedet, das weltweit die Lebenssituation der Kinder verbessern soll. Neben Vertretern von mehr als 180 Staaten, wurden zum aller ersten Mal auch Kinder und Jugendliche in der Vollversammlung der UN angehört.

Zusatzprotokolle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Folge ist die Kinderrechtskonvention noch durch drei Zusatzprotokolle, konkretisiert und ausgeweitet worden. Das erste Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend die Verwicklung von Kindern in bewaffneten Konflikten besagt, dass Minderjährige nicht zwangsweise zum Militärdienst eingezogen werden dürfen. Ein zweites Zusatzprotokoll betrifft das Verbot von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie. Es fordert die Staaten ausdrücklich dazu auf, diese Formen der Ausbeutung als Verbrechen zu verfolgen und unter Strafe zu stellen. Ein drittes Fakultativprotokoll sieht einen Mechanismus für Individualbeschwerden vor. Kinder können sich bei Rechtsverletzungen an den Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen in Genf wenden, um ihre Rechte geltend zu machen. Dieser Schritt untermauert zugleich, dass die Kinderrechtskonvention individuelle Rechte des Kindes beinhaltet, die innerstaatlich von Behörden und Gerichten zu beachten sind. Das dritte Fakultativprotokoll wurde bis zum Januar 2014 von 45 Staaten unterzeichnet und von den notwendigen zehn Staaten ratifiziert. Damit trat es am 14. April 2014, drei Monate später, in Kraft. Deutschland hat es am 28. Februar 2012 ratifiziert.

Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ausschuss über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (VN-Kinderrechtsausschuss / Committee on the Rights of the Child) ist ein Gremium unabhängiger Sachverständiger, das die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in den einzelnen Ländern überwacht und darüber berichtet. Der Ausschuss verfasst regelmäßig sogenannte «General Comments», Allgemeine Bemerkungen, zu verschiedenen Bestimmungen und Themenbereichen der Konvention. Er trägt damit dazu bei, die Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auf der Grundlage der Rechtsentwicklung und Praxiserfahrung zu interpretieren. «General Comments» haben die Qualität von Rechtsgutachten und bieten den Vertragsstaaten und deren Organen konkrete Unterstützung bei der Interpretation und Umsetzung der Kinderrechtskonvention.

Europäische Union[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Vertrag von Lissabon, Artikel 2, verpflichtet die EU, den Schutz der Rechte des Kindes zu fördern. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union legt fest:

Artikel 24 Rechte des Kindes
(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.
(2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.
(3) Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen. Mit ihrer EU-Agenda für die Rechte des Kindes[6] bestätigt die EU ihre Absicht, dass Maßnahmen der EU, die Kinder mittelbar oder unmittelbar betreffen, so konzipiert, umgesetzt und überwacht werden, dass sie dem Grundsatz des Kindeswohls, wie er in dieser Charta und der UN-Kinderrechtskonvention verankert ist, gerecht werden.

Umsetzung und Einhaltung der Rechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kinderrechtskonvention ist von allen Staaten der Welt – mit Ausnahme der USA – ratifiziert worden. Zuletzt haben sie im Oktober 2015 Somalia und der Südsudan ratifiziert.[7] Somit gilt sie für knapp zwei Milliarden Kinder und kann durchaus als eines der erfolgreichsten Menschenrechtsdokumente bezeichnet werden. Allerdings gibt es in den Ländern, trotz der rechtlichen Festschreibung, bis heute sehr unterschiedliche Fortschritte in der Umsetzung und Kontrolle. Aufgedeckte Mängel sind bisher weitestgehend ohne rechtliche Folgen geblieben. Verschiedene Organisationen bemängeln, dass fast 20 Jahre nach der Ratifizierung der Grad der Kinderbeteiligung faktisch äußerst niedrig ist, wenn es um die Erfüllung der ihnen zugesprochenen Rechte geht – obwohl sie laut UN-KRK „in alle sie betreffenden Angelegenheiten“ einbezogen werden sollen.[8][9][10]

Die Einführung eines Individualbeschwerderechtes für Kinder vor dem internationalen Gerichtshof ist eine Möglichkeit, um Verstöße gegen die UN-KRK effektiver zu ahnden.

Im Prinzip soll die Einhaltung der Kinderrechte durch ein spezielles „Monitoring“ gewährleistet werden. Als Grundlage dafür dienen einerseits die obligatorischen Berichte zur Umsetzung der Konvention in den beteiligten Staaten, welche diese alle fünf Jahre dem „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“ (Kinderrechtsausschuss) vorlegen müssen. Der erste Staatenbericht wurde zwei Jahre nach Inkrafttreten der UN-KRK fällig. Andererseits werden vom UN-Ausschuss neben den jeweiligen Regierungen der Länder auch zivilgesellschaftliche Institutionen gehört. In vielen Ländern wacht zu diesem Zweck eine „National Coalition“, also ein Bündnis aus mehreren Kinderrechtsorganisationen, über die Einhaltung der staatlichen Verpflichtungen.

Nach Angaben von terre des hommes wurden seit der Verabschiedung 1989 durchaus einige Fortschritte erzielt: Nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Konvention entstanden; die Kindersterblichkeit ist weltweit gesunken. Die Einschulungsrate von Jungen und Mädchen hat sich auf 85 Prozent erhöht (2006). Die weibliche Genitalverstümmelung ist fast überall gesetzlich verboten. Rund 100.000 ehemalige Kindersoldaten wurden zwischen 2001 und 2006 demobilisiert. Inzwischen sind in über 100 Staaten körperliche Züchtigungen in Schulen verboten. Andererseits verweist terre des hommes auf noch immer große Missstände: Trotz Verbot der Genitalverstümmelung werden in 26 Ländern Afrikas und im Jemen täglich 8.000 Mädchen beschnitten. Trotz Demobilisierung ist der Einsatz von 250.000 Kindersoldaten in 19 Konfliktgebieten dokumentiert. Täglich sterben 16.000 Kinder unter fünf Jahren (Stand 2015, 2002 waren es noch 25.000),[11] die meisten an Krankheiten wie Durchfall, Masern oder Lungenentzündung. Hunderttausende Kinder infizieren sich jährlich mit dem HI-Virus. In den Entwicklungsländern ist jedes vierte Kind unter fünf Jahren untergewichtig und bleibt deshalb in seiner körperlichen und geistigen Entwicklung zurück. Das Recht auf Bildung ist vielen Kindern verwehrt. Etwa 75 Millionen Kinder besuchen keine Schule, mehr als die Hälfte davon sind Mädchen. Mehr als fünf Millionen Kinder[12] leiden unter Zwangsarbeit oder Schuldknechtschaft und jährlich werden über eine Million von Menschenhändlern verkauft. Vermutlich mehr als 1,8 Millionen Minderjährige werden sexuell ausgebeutet für Prostitution und Pornografie. Weltweit sitzen eine Million Menschen unter 18 Jahren in Haftanstalten ein.

 
Buchdeckel: Alle Kinder- und Jugendlichenrechte, vorgestellt von Günther 2003

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundesrat erst im Frühjahr 2010 für eine Kehrtwende hinsichtlich der Kinderrechte gesorgt, indem er für die Rücknahme der 1992 ratifizierten Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention votierte. Bis zu dieser Entscheidung stand also nicht nur in Entwicklungsländern, sondern auch im Fall von Deutschland die konsequente Umsetzung der UN-Konvention aus. Flüchtlingskinder verloren beispielsweise zuvor mit Vollendung des 16. Lebensjahres ihr Recht als Kinder im Sinne der Gesetzgebung zu gelten. In der Praxis bedeutete diese Einschränkung, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in Deutschland asylverfahrensrechtlich wie Erwachsene behandelt wurden und deswegen in Abschiebehaft genommen werden konnten. Damit hat die bundesdeutsche Gesetzgebung Jahre lang gegen das Gebot der Nichtdiskriminierung verstoßen, nach dem allen Kindern die gleichen Rechte zugestanden werden müssen.

Zudem kritisierte das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 9. Februar 2010, dass bei der bisherigen Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze kein kindspezifischer Bedarf ermittelt wird. Derzeit leiten sich die Bedarfssätze für Kinder von den Regelsätzen der Erwachsenen ab. Das Gericht stellte jedoch klar, dass „Kinder keine kleinen Erwachsenen sind“. Die Bundesregierung ist demnach aufgefordert, die Hartz-IV-Regelsätze neu zu berechnen – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.

Zur Wahrung der Kinderrechte in Deutschland haben sich bundesweit rund 100 national tätige Organisationen und Initiativen zusammengeschlossen. Zu diesem Zweck ist regelmäßig ein Alternativ- oder Schattenbericht zu verfassen, in dem die offiziellen Informationen der Regierung kritisch kommentiert und ergänzt werden. Dabei sind die Bundesregierung (Vertretung der Bundesrepublik Deutschland) und die National Coalition (prozessbegleitende Nichtregierungsorganisation) für die völkerrechtliche Verantwortung und das strategische Management zuständig. Die Datenerhebung und Berichterstattung übernehmen das Deutsche Jugendinstitut und das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Verantwortlich für das Beschwerdemanagement sind der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sowie die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Beschwerdeanlaufstelle. Die Bewertung und Einschätzung von Zukunftsperspektiven nehmen auf nationaler Ebene die Kinderkommission wie der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung und die Nationale Konferenz für die Rechte des Kindes (Gremium ausgewählter Persönlichkeiten) vor.

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Österreich hat die Kinderrechtskonvention am ersten Unterzeichnungstag, 26. Januar 1990, unterzeichnet. Am 6. August 1992 wurde das Abkommen ratifiziert und trat 30 Tage später formal in Kraft. Seither sind eine Reihe an Gesetzen beschlossen bzw. verändert worden, die der Konvention entsprechen.[13] In Teilbereichen wurde die Konvention allerdings bis heute nicht umgesetzt. So wurden im 2011 beschlossenen Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern nur acht von insgesamt 43 Paragraphen in die österreichische Verfassung aufgenommen.[14] Aufgrund eines Erfüllungsvorbehalts ist die Kinderrechtskonvention selbst zudem nicht direkt anwendbar, das heißt, Gerichte und Behörden können sich bei Entscheidungen nicht direkt auf sie berufen.[15]

Kinderrechte in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Insgesamt ist für Deutschland zu bilanzieren, dass sich seit Ende des Zweiten Weltkrieges ein gravierender Wandel vollzogen hat: Kinder werden heute rechtlich nicht mehr als Objekte, sondern als Subjekte, d. h. Träger eigener Rechte anerkannt.

Während die Erziehung im Nationalsozialismus vom Säuglingsalter an auf Härte angelegt war, darauf abzielte, den Willen des Kindes zu brechen, rassistische Inhalte zu vermitteln und Nationalsozialisten millionenfach Kinder ermordeten, wurden mit Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 1949 erste auf Kinder bezogene Rechte verbindlich: unter anderem der Schutz der Familie (Art. 6 GG) und das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG); dabei blieben Kinder als eigenständige Rechtssubjekte jedoch unerwähnt.

Vor allem die Kinderladenbewegung brachte in den 1970er Jahren in Deutschland die Diskussion um die antiautoritäre Erziehung und damit auch die Kinderrechte auf die Tagesordnung. In Folge wurde im Jahr 1973 die körperliche Züchtigung an bundesdeutschen Schulen verboten – wobei nach einem OLG-Urteil in Bayern von 1979 auch weiterhin ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht bestand. In der DDR war diese bereits seit 1949 untersagt.

Im Zuge der umfassenden Sorgerechtsreform im Jahre 1980 wurde die „elterliche Gewalt“ von der „elterlichen Sorge“ abgelöst. Zudem wurde der § 1626 Abs. 2 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt, der erstmals ein Mitspracherecht von Kindern und Jugendlichen bei allen Kindschaftssachen, die sie betreffen, verbindlich machte.

Im nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführten (und in modifizierter Form bis heute gültigen) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) werden Kinder explizit als Träger eigener Rechte verstanden. Deutlich wird dies beispielsweise in dem von den Eltern unabhängigen Beratungs- und Betreuungsanspruch der Kinder durch das Jugendamt oder in dem 1996 ergänzten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes dreijährige Kind (statt für die Eltern). Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 wurden zum einen eheliche und nichteheliche Kinder weitestgehend gleichgestellt, zum anderen bekamen Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Eltern (§ 1684 Abs. 1 BGB), sowie die Möglichkeit, Kindern in Verfahren, welche die elterliche Sorge betreffen, einen Verfahrenspfleger (seit 1. September 2009: Verfahrensbeistand) als „Anwalt des Kindes“ zur Seite zu stellen.[1]

Das 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung sichert Kindern in Deutschland auch in der Familie das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung zu. Damit gibt es in Deutschland kein Züchtigungsrecht der Eltern mehr.

Trotz mehreren Initiativen sowie der zweimaligen Aufforderung (1994 und 2004) durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes steht die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland noch immer aus. Zwar werden Kinder in Art. 6 Abs. 2 GG erwähnt, allerdings nur als Objekte: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“. Damit besitzen Kinder keine eigene verfassungsrechtliche Stellung und können nur von den Eltern abgeleitete Rechte einklagen. Die Bundesrepublik Deutschland kommt bis heute der in Art. 4 der UN-KRK enthaltenen Verpflichtung, alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen „zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte“ zu treffen, nicht im vollen Umfang nach. Mit der Aufnahme der Kinderrechte als Grundrecht würde Deutschland jedoch nicht nur der neuen Sicht auf Kinder als eigenständige Rechtssubjekte Rechnung tragen, sondern zugleich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 24) in nationales Recht umsetzen.[16][17]

Problematisch bleiben so umfangreiche Aktivitäten wie Sport treiben im Verein, die an sich sehr positiv sind, durch Beschimpfung, Bedrohung, Mobbing durch Trainer und andere Sportler/innen jedoch Kinderrechte beeinträchtigen können.[18]

Nationaler Aktionsplan Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010 (NAP)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei dem nationalen Aktionsplan „Für ein kindgerechtes Deutschland“ handelt es sich um ein vielfältiges Maßnahmebündel, das Deutschland infolge der Vereinbarungen des zweiten Weltkindergipfels auf dem Weg gebracht hat.[19]

Dabei stehen folgende sechs Ziele im Mittelpunkt:

  1. Chancengerechtigkeit durch Bildung
  2. Aufwachsen ohne Gewalt
  3. Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen
  4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  5. Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder
  6. Internationale Verpflichtungen

Zwischen 2005 und 2010 standen in diesen Bereichen ca. 170 verschiedene Maßnahmen auf der Agenda. Eventuelle Probleme, Schwachstellen und Defizite müssen schnellstmöglich identifiziert und ausgebessert werden. Daneben besteht der wichtigste Handlungsbedarf auch in Zukunft darin, allen Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen. Das bedeutet einerseits die Kinder weiter zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären, und sie andererseits auch bei dem Gebrauch ihrer Rechte zu unterstützen. Diese Kernziele gelten über Deutschlands Grenzen hinaus.

Organisationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hochspringen nach: abcde Jörg Maywald: UN-Kinderrechtskonvention: Bilanz und Ausblick. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 38/2010, S. 9–13.
  2. Kinderrechte Spezial: Die Geschichte der UN-Kinderrechtskonvention. (Memento des Originals vom 14. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kinderpolitik.de Deutsches Kinderhilfswerk; abgerufen am 3. Februar 2011.
  3. humanium.org Der dt. Wortlaut der Genfer Erklärung
  4. humanium.org
  5. un.org (PDF)
  6. Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen (PDF; 97 kB), Europäische Kommission, 15. Februar 2011, Kom(2011) 60
  7. Süddeutsche: Somalia und Südsudan ratifizieren Kinderrechtskonvention
  8. Manfred Liebel: Kinderrechte aus Kindersicht: Wie Kinder weltweit zu ihrem Recht kommen. Lit. Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-8258-1855-5.
  9. Ahmad Alhendawi: Das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Abgerufen am 10. Dezember 2015. 
  10. 18. Kindern eine Stimme geben terre des hommes fördert die Teilhabe von Kindern. (PDF, Jahresbericht 2014) Terre des hommes Deutschland; abgerufen am 9. Dezember 2015.
  11. Under-Five Mortality Dashboard. (Nicht mehr online verfügbar.) A Promise Renewed, archiviert vom Original am 7. Juni 2017; abgerufen am 3. Juni 2017 (englisch, Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jahren; Daten je nach Staat zum Teil rückwärts bis ab 1950 abrufbar).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.apromiserenewed.org 
  12. Kinder in Zwangsarbeit. (PDF, Jahresbericht 2014) Terre des hommes Deutschland; abgerufen am 9. Dezember 2015.
  13. Kinderrechte in Österreich. kinderrechte.gv.at, abgerufen am 10. Dezember 2015. 
  14. APA, Daniela Neubacher: Kinderrechte werden in Verfassung verankert. 13. Januar 2011, abgerufen am 20. November 2012. 
  15. Claudia Schachinger: Kinderrechte in Österreichs Verfassung. (PDF) 20. Januar 2011, abgerufen am 11. März 2015. 
  16. Lore Maria Peschel-Gutzeit: Kinderrechte Spezial: Kinderrechte ins Grundgesetz. Infostelle des Deutschen Kinderhilfswerkes; abgerufen am 15. Juni 2014.
  17. Kinderrechte Spezial: Kampagne Kinderrechte ins Grundgesetz. Infostelle des Deutschen Kinderhilfswerkes; abgerufen am 15. Juni 2014.
  18. Arnd Krüger: Kinderrechte. Leistungssport (Zeitschrift) 45(2015), 3, 40.
  19. Eine kindergerechte Welt. Vereinte Nationen: Abschlussdokument der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen zu Kindern, New York 2002, S. 2.

 

Die 10 Kinderrechte:
  • Das Recht auf Gleichheit. ...
  • Das Recht auf Gesundheit. ...
  • Das Recht auf elterliche Fürsorge. ...
  • Das Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre. ...
  • Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht. ...
  • Das Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt. ...
  • Das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe. ...
  • Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

INFO, Links und News

Link's:

  1. http://www.sowieso.de/portal/
  2. Sehenswerte Kinderseite über Tiere
  3. Asterix und Obelix

 

Infos:

  1. Wir sind stetig im aufbau dieser Seite

News:

  1. Zur Zeit Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kinderseite

Navacho Forum

Navacho Stiftung

Copyright © ® |T.Völlmin

Neueste Kommentare

26.12 | 23:58

Ja, bin auch so ein männliches Opfer weiblicher Gewalt. Das ist jetzt meine erste Aussage nach über 30 Jahren Fresse halten (müssen).

10.11 | 02:19

Sehr gut und sehr wichtige Anerkennung und Feststellung.
Man(n) kann garnicht genug betonen, wie wichtig dieses Thema ist.

Grösse Anerkennung und Kudos!